Hallo,
„ALG 2 erhält nur wer bedürftig ist. Die Bedürftigkeit setzt voraus, dass neben dem fehlendem Einkommen auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.“
„Vermögen ist alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um ALG 2 beziehen zu können.“
Eine gute Quelle, die viele Fragen beantwortet findest Du hier:
http://www.sozialhilfe24.de/
Wenn also Bücher, CD`s, etc. vekauft werden dürfte es beim Amt in der Regel keine Probleme geben. Die Ausnahme von der Regel liegt dann vor, wenn aus dem Verkauf so hohe Einnahmen erzielt werden, dass dadurch der Lebensunterhalt -wenn auch nur vorübergehend-gesichert werden könnte. Zum Beispiel beim Verkauf antiquarischer Bücher.
Ich hoffe ich konnte Dir mit dieser Auskunft weiterhelfen.
Viele Grüße
Michael Mally
http://www.mallymedia.de/
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