Während ALG - II Bezugs Eigentum verkaufen

Guten Tag,
ich habe eine Frage.

Jemand möchte Cds, Bücher und weiteres Eigentum verkaufen während diese Person ALG - II bezieht.

Es gibt beim Zuverdienst ja ein Limit beim Bezug von Alg-II.

Nun stellt sich eben dieser Person die Frage, inwiefern Verkaufen von Besitz und das Dazuverdienen durch einen Job einen Unterschied für das Amt machen, oder ob sich die Person ganz umsonst den Kopf darüber zerbricht.

Danke im Voraus für Hilfe jeglicher Art auf der Suche nach der Antwort

Ich

Meine Meinung: es ist quasi wie ein Zuverdienst!

Die Person könnte ja theoretisch auch sein/ihr Auto verkaufen, um „mehr“ Geld zur Verfügung zu haben und da spielt das Amt nicht mit…

Dies ist übrigens auch der Fall, wenn die Person ein Sparbuch o.ä. hat - es muss erst aufgebraucht werden und dann gibt es wieder was vom Amt!

Ich würde nach einer anderen Lösung suchen…

Im Bezug auf ALG traue ich mir keinen Tipp zu, bitte hier jemand ansprechen, der sich auskennt.

Weiss nicht, warum ich als Experte ausgewählt wurde - habe keine Ahnung von dieser Materie
Frdl. Grüße
Bernhard Stierle

Hallo,
ich habe keine Ahnung,aber ich kann mir kaum vorstellen,dass man angeben muss wenn man kleine Dinge verkauft.
Soltest du arbeiten musst du das natürlich melden sonst wäre es den anderen Arbeitern gegen über sehr unfair und ist auch verboten.
Vielleicht findest du auch eine richtige Arbeit und kommst vom Amt weg.
Alles Gute

Guten Tag,
ich habe eine Frage.


Sorry, aber ich bin auf diesem Gebiet kein Experte.
tussi01

Moin,
Ich kann dir leider nicht helfen, ich würde aber mal Google fragen und zur Sicherheit das AA direkt ansprechen.

sorry, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

bin leider kein arbeitsrechtsexperte und auch nicht aus deutschland sorry

Sorry, da muss ich leider passen.

Hallo,

„ALG 2 erhält nur wer bedürftig ist. Die Bedürftigkeit setzt voraus, dass neben dem fehlendem Einkommen auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.“

„Vermögen ist alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um ALG 2 beziehen zu können.“

Eine gute Quelle, die viele Fragen beantwortet findest Du hier:

http://www.sozialhilfe24.de/

Wenn also Bücher, CD`s, etc. vekauft werden dürfte es beim Amt in der Regel keine Probleme geben. Die Ausnahme von der Regel liegt dann vor, wenn aus dem Verkauf so hohe Einnahmen erzielt werden, dass dadurch der Lebensunterhalt -wenn auch nur vorübergehend-gesichert werden könnte. Zum Beispiel beim Verkauf antiquarischer Bücher.

Ich hoffe ich konnte Dir mit dieser Auskunft weiterhelfen.

Viele Grüße

Michael Mally

http://www.mallymedia.de/
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Hallo,kenne mich in ALG-II nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass der unregelmässige Verkauf von Klein-Eigentum noch ok ist, sobald es aber gewerbsmässigen Charakter annimmt, sieht es wohl anders aus.

mfg

Gruess di

Leider kann ich nicht oder fast nicht helfen, da ich Immobilien Makler hauptsaechlich in Griechenland !!! bin. Aber, genau weil ich keine Ahnung was ALG II ist hatte, durch meinen Such habe ich das naechste Link herausgefunden, villeicht hilft oder zu wem anderen Link das hilft fuehrt

http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/faq/arbeitsl…

und auch villeicht

MFG
Alexander
Immobilienmakler
Athen-Salzburg
www.sozialhilfe24.de/