Hallo Gemeinde,
ich betreibe nebenbei einen kleinen Onlinehandel. Bisher habe ich mit der Kleinunternehmerregelung gearbeitet und keine UST ausgewiesen. Somit auch meine EAR mit „Bruttobeträgen“ geführt. Nun würde ich gerne Vorsteuerabzug beantragen.
-
Kann man während des laufenden Jahres überhaupt wechseln? Oder dann erst zu 01/2009?
-
Wenn man wechseln kann, wie verhält es sich mit der EAR, die bisher in „Bruttobeträgen“ geführt wird? Wird ein Stichtag festgelegt, an dem umgestellt wird? Muss man rückwirkend die Buchungen ändern?
Vielen Dank im voraus
Gruß Bernhard Beiergrößlein
Hallo,
ich würde dir sehr empfehlen, diese Frage mit deinem zuständigen Finanzamt (Umsatzsteuerstelle) abzuklären um wirklich 100%-ig auf der sicheren Seite zu sein.
V.G.
Leia
Servus,
das FA brauchst Du damit nicht zu behelligen, die Chose ist sehr einfach.
Die USt ist eine Jahressteuer.
Ein Unternehmer, dessen Umsätze im jeweiligen Jahr die Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG nicht überschreiten, hat zwei Optionen: Entweder er nimmt die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch, oder er verzichtet darauf. Beides für das ganze Kalenderjahr.
Wenn er auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet, bindet ihn diese Option für fünf Jahre.
In der Überschussrechnung werden die USt- und Vorsteuerbeträge jeweils getrennt aufgeführt.
Ich habe mich bemüht, diese Antwort ohne Verstoß gegen das StBerG zu formulieren. Bei weiteren Fragen zu steuerlichen Themen halte Dich bitte an FAQ:1129, dann gehts leichter. Beiläufig: Für steuerliche Fragen ist das wer-weiss-was-Forum „Steuern“ gut geeignet.
Schöne Grüße
MM
Hallo Herr May,
das hat mir schon geholfen, super.
Vielen Dank
Gruß Bernhard Beiergrößlein