Folgender Sachverhalt: Ich habe für mein 19.01.2007 geborenes Kind vorerst 1 Jahr Elternzeit genommen. Habe dann um ein weiters Jahr verlängert. Im 1. Jahr der Elternzeit war ich bereits wieder schwanger. Das 2. Kind ist am 21. August 2008 geboren. Für dieses habe ich auch vorerst 1 Jahr Elternezit genommen und dann später auf ein 2. Jahr verlängert. Steht mir noch aus meinem Erstgeborenem Elternezeit zu.? Ich habe versucht das 3. Jahr des 2. Kindes für die Zukunft mir zu sichern; der AG sagt aber, dass ich dies vor Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses hätte beantragen müssen. Jetzt wäre es mir im Prinzip schon wichtig noch ein weiteres Jahr Eternzeit zu haben, um ggfs. das 1. Schujahr entspannt begleiten zu können.
Vielen Dank für eine Antwort
Sylvia