Waehrend der Klausur nicht zur Toilette?

Hallo,

darf ein Professor seinen Studenten verbieten waehrend einer dreistuendigen Klausur den Raum zu verlassen? D.h. wer auf die Toilette muss muss die Klausur zuvor einreichen und hat daher natuerlich nicht die vollen 3 Stunden.

Gibt es ein Menschenrecht bzw. ein anderes Gesetz das diese Massnahme untersagt?

Alternativ:

Kann man - davon ausgehend dass Frauen haeufiger zur Toilette muessen als Maenner (hab keine Studie dazu gefunden - wer eine kennt bitte posten) - sich auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts berufen? (Weil ja Frauen durchschnittlich frueher zur Toilette muessen und deshalb weniger Zeit fuer die Klausur haben.)

Kann man die Notwendigkeit innerhalb von 3 Stunden zur Toilette zu muessen als Behinderung ansehen was dem Professor seine Praxis aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Behinderte verbieten wuerde?

Da die Studenten - um nicht zur Toilette zu muessen - zuvor und waehrend der Klausur wenig trinken koennen (was natuerlich ungesund ist) - kann man sich auch auf das Menschenrecht auf Wasser und koerperliche Unversehrtheit berufen?

Gruss und Dank

Desperado

P.S.: Im Beispielfall kann man davon ausgehen dass es die gaengige Praxis der Universitaet ist die Studenten unter Begleitung eines Aufsehers zur Toilette gehen zu lassen.

Hallo Desperado,

warum schaust du nicht einfach in der Prüfungsordnung des Studiengangs nach? Da steht drin, ob die Studis „müssen dürfen“ und wie das technisch in Anspruch genommen werden kann während der Prüfung. Der Prof entscheidet da autonom garnix - höchstens Erleicherungen.

Gruß
smalbop

Hallo,

warum schaust du nicht einfach in der Prüfungsordnung des
Studiengangs nach? Da steht drin, ob die Studis „müssen
dürfen“ und wie das technisch in Anspruch genommen werden kann
während der Prüfung.

In unseren Prüfungsordnungen steht darüber leider gar nichts. Kannst Du mal ein Beispiel verlinken?
Gruß
loderunner

In unseren Prüfungsordnungen steht darüber leider gar nichts.
Kannst Du mal ein Beispiel verlinken?

Hallo,
zum Beispiel hier:
http://www.vwlpamt.uni-bonn.de/pruefungsamt/pdfs/for…
oder hier
http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/fakul…

Wie es scheint, gibt es keine generelle Regelung. Ich denke das ist auch vernünftig. Die Prüfungsinstitution entscheidet also selbständig im Einzelfall.
Dass es dabei zu den absurdesten Entscheidung Einzelner kommt, dafür gibts im www. reichlich Beispiele.
Mal nebenbei bemerkt und ohne Anspielung auf lebende oder bereits verstorben User,
derartige Regelungen, wie absurd die auch immer sein mögen, sind doch nur Reaktionen auf Mogeleien.
Rumburak

Rumburak

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Danke und * (owt)
-nix-

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Hallo Smalbop und andere,

Danke fuer die Anregungen, in der Pruefungsordnung hab ich nichts gefunden - aber auch wenn da etwas darueber steht muss das nicht bedeuten dass dies rechtlich einwandfrei ist.

Gruss

Desperado

Hallo,

darf ein Professor seinen Studenten verbieten waehrend einer
dreistuendigen Klausur den Raum zu verlassen? D.h. wer auf die
Toilette muss muss die Klausur zuvor einreichen und hat daher
natuerlich nicht die vollen 3 Stunden.

Normalerweise werden die Austrittszeiten nbotiert, Wenn es ungwöhnlich lange dauert…:

Kann man - davon ausgehend dass Frauen haeufiger zur Toilette
muessen als Maenner

ja. Biologie. Frauenblasen fassen nur halbsoviel (bis 500ml) wie Männerblasen (1 Liter normal)

(hab keine Studie dazu gefunden - wer eine

kennt bitte posten) - sich auf Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts berufen? (Weil ja Frauen durchschnittlich frueher
zur Toilette muessen und deshalb weniger Zeit fuer die Klausur
haben.)

eher nicht. vorher weniger Trinken bzw. Pinkeln gehen.

Kann man die Notwendigkeit innerhalb von 3 Stunden zur
Toilette zu muessen als Behinderung ansehen was dem Professor
seine Praxis aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes gegen
Behinderte verbieten wuerde?

was meinst du damit?

P.S.: Im Beispielfall kann man davon ausgehen dass es die
gaengige Praxis der Universitaet ist die Studenten unter
Begleitung eines Aufsehers zur Toilette gehen zu lassen.

das kenn ich nun wiederum nicht. geht der dann auch mit in die Kabine?

Hallo L.B.,

Normalerweise werden die Austrittszeiten nbotiert, Wenn es
ungwöhnlich lange dauert…:

Nein, das meinte ich nicht. Es geht darum dass man die Klausur komplett abgeben muss bevor man den Raum verlassen darf.

Kann man - davon ausgehend dass Frauen haeufiger zur Toilette
muessen als Maenner

ja. Biologie. Frauenblasen fassen nur halbsoviel (bis 500ml)
wie Männerblasen (1 Liter normal)

Das ist doch schonmal ein guter Ansatz denn das wuerde bedeuten dass bei gleicher Trinkmenge (da ich mal davon ausgehe dass der Fluessigkeitsbedarf eher nach Gewicht und anderen Faktoren als nach Geschlecht variiert) Frauen frueher zur Toilette muessen was bedeuten wuerde dass ueberproportional viele von ihnen innerhalb der 3 Stunden so dringen muessen dass es unmoeglich wird die Klausur fertig zu schreiben. Da der Gleichheitsgrundsatz dies verbietet denke ich mal dass das Verhalten des Beispielprofessors rechtlich nicht einwandfrei ist - oder was denkst Du?

(hab keine Studie dazu gefunden - wer eine

kennt bitte posten) - sich auf Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts berufen? (Weil ja Frauen durchschnittlich frueher
zur Toilette muessen und deshalb weniger Zeit fuer die Klausur
haben.)

eher nicht. vorher weniger Trinken bzw. Pinkeln gehen.

Das ist natuerlich schwierig fuer jemanden der gewoehnlich oefters zur Toilette geht und weniger Trinken ist ungesund und kann von der Uni nicht verlangt werden - oder?

Kann man die Notwendigkeit innerhalb von 3 Stunden zur
Toilette zu muessen als Behinderung ansehen was dem Professor
seine Praxis aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes gegen
Behinderte verbieten wuerde?

was meinst du damit?

Wenn jemand z.B. alle 2 Stunden auf Toilette muss ist das eine Einschraenkung oder anders gesagt „es behindert ihn/sie im Alltag“. Und genau wie Blinde die Moeglichkeit bekommen muessen einen Leistungsnachweis in einer ihnen moeglichen Form abzulegen sollten Personen die z.B. oefters zur Toilette muessen auch die Moeglichkeit haben dies waehrend der Klausur zu duerfen - oder?

P.S.: Im Beispielfall kann man davon ausgehen dass es die
gaengige Praxis der Universitaet ist die Studenten unter
Begleitung eines Aufsehers zur Toilette gehen zu lassen.

das kenn ich nun wiederum nicht. geht der dann auch mit in
die Kabine?

Nein, er bleibt davor stehen und klopft wenn es zu lange dauert.

Hallo,

das halte ich für beinahe menschenunwürdig (da steht auch was im Grundgesetz drüber…), wenn tatsächlich ein „menschliches Bedürfnis“ besteht. Man würde ja unterstellen, dass der Student nur austreten möchte um zu betrügen - was wäre sonst der Grund?

Außerdem scheint es sich um eine Uni zu handeln und da sollte der Prof. doch solche Fragen in der Prüfung stellen, die vom Studierenden beantwortet werden können, wenn er den Stoff verstanden hat und nicht weil er irgendwas auswendig gelernt hat, das er in 2 Minuten auf der Toilette nachlesen kann…

Traurig, sehr traurig ist es, wenn das Austreten verboten wird… Da würde ich dem Prof. doch mal die Frage stellen, ob es dann erlaubt ist in den Prüfungsräumlichkeiten zu urinieren, dann wäre ja der Betrug ausgeschlossen.

Ich glaube meine Antwort geht fast zu weit, aber ich schüttle beim Schreiben immer noch den Kopf…

Da der Gleichheitsgrundsatz dies verbietet denke
ich mal dass das Verhalten des Beispielprofessors rechtlich
nicht einwandfrei ist - oder was denkst Du?

Unsicher. Ist dieser biologische Unterschied wirklich so gravierend, dass sich daraus eine UNZULÄSSIGE Diskriminierung herleiten ließe? Ich denke, eher nicht.

Das ist natuerlich schwierig fuer jemanden der gewoehnlich
oefters zur Toilette geht und weniger Trinken ist ungesund und
kann von der Uni nicht verlangt werden - oder?

Puh, auch schwierig. Eine Prüfungssituation ist immer etwas Außergewöhnliches. Mit gleichem Recht 8oder sogar mit mehr recht) könnte man den Stress in einer solchen Situation zitieren,d er dann in der logischen Konsequenz zu einer kompletten Abschaffung aller Prüfungen führen muss.
Es ist ja nicht wirklich gesundheitsschädlich, mal für einen Tag weniger zu trinken.

Kann man die Notwendigkeit innerhalb von 3 Stunden zur
Toilette zu muessen als Behinderung ansehen was dem Professor
seine Praxis aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes gegen
Behinderte verbieten wuerde?

was meinst du damit?

Wenn jemand z.B. alle 2 Stunden auf Toilette muss ist das
eine Einschraenkung oder anders gesagt „es behindert ihn/sie
im Alltag“. Und genau wie Blinde die Moeglichkeit bekommen
muessen einen Leistungsnachweis in einer ihnen moeglichen Form
abzulegen sollten Personen die z.B. oefters zur Toilette
muessen auch die Moeglichkeit haben dies waehrend der Klausur
zu duerfen - oder?

Nur wenn du auf Grund einer gesundheitlichen STÖRUNG (inkontinenz) das Wasser nicht halten könntest. Das Antidisk.G. bezieht sich ja auf Körperbehinderung, darunter fallen nicht hinderliche Situationen.
Ein Normalo in einer hinderlichen Situation ist kein BEhinderter, sondern man müsste ihn einen GEhinderten nennen. Ich hoffe, der Unterschied wird dadurch klar. Oder so: Wenn du am weiterfahren durch ein Stoppschild gehindert wirst, biste nicht behindert. Sondern nur am Weiterfahren gehindert.

P.S.: Im Beispielfall kann man davon ausgehen dass es die
gaengige Praxis der Universitaet ist die Studenten unter
Begleitung eines Aufsehers zur Toilette gehen zu lassen.

das kenn ich nun wiederum nicht. geht der dann auch mit in
die Kabine?

Nein, er bleibt davor stehen und klopft wenn es zu lange
dauert.

Echt? Wenn ich kackken gehe, wäre das eine Behinderung, weil jede Störung… erschwerend… wirken kann.