Hallo!!
Folgende Sachlage:
Steuerfachangestellte befindet sich noch genau 16 Monate in Elternzeit und möchte sich nebenbei ( unter Berücksichtigung der vorgegebenen Stunden pro Woche und begrenztem Gewinn ) als Buchhalterin selbständig machen.
Nun hat sie ihren Arbeitgeber darüber informiert, und der bietet ihr aber jetzt an, das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen, weil es ziemlich absehbar ist, dass die Angestellte auf der einen Seite nach Ende der Elternzeit nicht mehr bei dem AG arbeiten wird bzw. der AG seinerseits nur Vollzeitkräfte einstellt und somit sonst kein Übereinkommen ist.
Das ansich wäre vielleicht kein sonderliches Problem, aber der AG bietet seiner Angestellten einen Kleckerbetrag in dreistelliger Höhe als „Entschädigung“ an.
Nun ist die Frage:
Wie berechnet man ungefähr eine Abfindung?
Wenn beide Seiten sich einigen, was hat das für eine Auswirkung, wenn die Angestellte sich dann nicht sofort selbständig machen könnte und sich arbeitslos meldet, gibt es dann ALG???
Wenn nicht, wie lange wäre sie gesperrt?
Wenn sie sich direkt im Anschluß ( z.B. Ende der Beschäftigung 31.12.04 und Anmeldung des Gewerbes 01.01.05 ) selbständig macht, hat das irgendeine Auswirkung auf ARbeitsamt melden oder sonstiges???
Ich weiß, das sind sehr viele Fragen auf einmal, herzlichen Dank also an jeden, der sie liest und auch noch beantwortet!!!
Viele Grüße,
Kerstin
- ich lasse mich nicht so schnell unterkriegen und sehe nicht alles ein, was DU mir geantwortet hast!! *G*