Während Elternzeit Arbeitsverhältnis auflösen?

Hallo!!
Folgende Sachlage:

Steuerfachangestellte befindet sich noch genau 16 Monate in Elternzeit und möchte sich nebenbei ( unter Berücksichtigung der vorgegebenen Stunden pro Woche und begrenztem Gewinn ) als Buchhalterin selbständig machen.
Nun hat sie ihren Arbeitgeber darüber informiert, und der bietet ihr aber jetzt an, das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen, weil es ziemlich absehbar ist, dass die Angestellte auf der einen Seite nach Ende der Elternzeit nicht mehr bei dem AG arbeiten wird bzw. der AG seinerseits nur Vollzeitkräfte einstellt und somit sonst kein Übereinkommen ist.
Das ansich wäre vielleicht kein sonderliches Problem, aber der AG bietet seiner Angestellten einen Kleckerbetrag in dreistelliger Höhe als „Entschädigung“ an.

Nun ist die Frage:
Wie berechnet man ungefähr eine Abfindung?
Wenn beide Seiten sich einigen, was hat das für eine Auswirkung, wenn die Angestellte sich dann nicht sofort selbständig machen könnte und sich arbeitslos meldet, gibt es dann ALG???
Wenn nicht, wie lange wäre sie gesperrt?
Wenn sie sich direkt im Anschluß ( z.B. Ende der Beschäftigung 31.12.04 und Anmeldung des Gewerbes 01.01.05 ) selbständig macht, hat das irgendeine Auswirkung auf ARbeitsamt melden oder sonstiges???

Ich weiß, das sind sehr viele Fragen auf einmal, herzlichen Dank also an jeden, der sie liest und auch noch beantwortet!!!

Viele Grüße,
Kerstin

Hallo Kerstin,

schau mal hier nach: http://www.existenzgruender.de/03/03/11/12/index.php

LG
Jana

Hallo

aber der
AG bietet seiner Angestellten einen Kleckerbetrag in
dreistelliger Höhe als „Entschädigung“ an.

Ich bin überrascht, daß er überhaupt was anbietet.

Wie berechnet man ungefähr eine Abfindung?

Bei Dir ist das Verhandlungssache. Die „Orientierungsformel“ von 0,5 Brutto pro Beschäftigungsjahr ist m.E. bei Dir absolut deplaziert. Fakt ist, daß Du da ersten weg willst und zweitens scheinbar die Vollzeitstelle später gar nicht ausfüllen kannst. Wenn auch das TzBfG Dir da später nicht zur Hilfe kommen kann, würde ein „kluger“ AG (klug im Sinne der Betriebswirtsachaftlichkeit :o)) Dir genau 0,00 € anbieten. Tut mir leid, wenn das arg hart klingt…

Wenn beide Seiten sich einigen, was hat das für eine
Auswirkung, wenn die Angestellte sich dann nicht sofort
selbständig machen könnte und sich arbeitslos meldet, gibt es
dann ALG???

Erst nach der Sperrfrist und/oder Ruhenszeit.

Wenn nicht, wie lange wäre sie gesperrt?

Kommt auf den Aufhebungsvertrag und die Arbeitsvertraglichen Grundlagen an.

Wenn sie sich direkt im Anschluß ( z.B. Ende der Beschäftigung
31.12.04 und Anmeldung des Gewerbes 01.01.05 ) selbständig
macht, hat das irgendeine Auswirkung auf ARbeitsamt melden
oder sonstiges???

Dann hat das AA damit nichts zu tun.

Gruß,
LeoLo

Missverständnis!!

Hallo

aber der
AG bietet seiner Angestellten einen Kleckerbetrag in
dreistelliger Höhe als „Entschädigung“ an.

Ich bin überrascht, daß er überhaupt was anbietet.

Also, falls Du es noch nicht wusstest, in der Elternzeit kann ich eigentlich gar nicht gekündigt werden bzw. bin überhaupt nicht verpflichtet, irgendeine Art von Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, ohne ein solches „Angebot“ unterschreibe ich sowieso nichts…

Wie berechnet man ungefähr eine Abfindung?

Bei Dir ist das Verhandlungssache. Die „Orientierungsformel“
von 0,5 Brutto pro Beschäftigungsjahr ist m.E. bei Dir absolut
deplaziert. Fakt ist, daß Du da ersten weg willst und zweitens
scheinbar die Vollzeitstelle später gar nicht ausfüllen
kannst. Wenn auch das TzBfG Dir da später nicht zur Hilfe
kommen kann, würde ein „kluger“ AG (klug im Sinne der
Betriebswirtsachaftlichkeit :o)) Dir genau 0,00 € anbieten.
Tut mir leid, wenn das arg hart klingt…

Brauchst Dich nicht zu entschuldigen, scheinbar hast Du den Sachverhalt vollkommen falsch verstanden oder ich kann mich nicht ausdrücken:
DER AG will das Beschäftigungsverhältnis auflösen, nicht der ARBEITNEHMER!!! Der AN möchte bloß - wie es ihm das Gesetz anbietet, als eine Nebenbeschäftigung während der Elternzeit sich selbständig machen und braucht dazu die Zustimmung des AG!
In Elternzeit zu sein, bedeutet, dass der AG einem quasi den Arbeitsplatz „freihält“ und, und auch nach Beendigung der Elternzeit kann erst unter Berücksichtigung einer festgelegten oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beendet werden.

In diesem Fall aber soll die AN Hals über Kopf mitten in der Elternzeit einen Auflösungsvertrag unterschreiben, wovon die AN keinen Vorteil hat, nur der AG verspricht sich davon irgendetwas arbeitsrechtliches…
Und in diesem Falle ist es wohl gesetzlich vorgeschrieben ( Kündigungsschutzgesetz ), dass eine Abfindung zu zahlen ist.

Also, ich hoffe, der Sachverhalt ist jetzt klarer - habe mich inzwischen auch so übers Internet informiert und einiges interessantes erfahren!
Trotzdem danke für Deine Antwort.

Gruß,
Kerstin

Hallo

Also, falls Du es noch nicht wusstest, in der Elternzeit kann
ich eigentlich gar nicht gekündigt werden

Sowas hatte ich mal gehört…

bzw. bin überhaupt
nicht verpflichtet, irgendeine Art von Aufhebungsvertrag zu
unterschreiben, ohne ein solches „Angebot“ unterschreibe ich
sowieso nichts…

Niemand zwingt Dich ja dazu. Der AG muß aber ebensowenig auf Deine Wünsche Rücksicht nehmen.

DER AG will das Beschäftigungsverhältnis auflösen, nicht der
ARBEITNEHMER!!!

Dazu komme ich weiter unten.

Der AN möchte bloß - wie es ihm das Gesetz
anbietet, als eine Nebenbeschäftigung während der Elternzeit
sich selbständig machen und braucht dazu die Zustimmung des
AG!

Warum sollte er Dir die geben? Er lehnt zumindest diese Art der Beschäftigung ab. Die betrieblichen Gründe (Konkurrenz zum AG) dürften auch ausreichend sein.

Und in diesem Falle ist es wohl gesetzlich vorgeschrieben (
Kündigungsschutzgesetz ), dass eine Abfindung zu zahlen ist.

Das ist falsch.

Ich habe das schon so verstanden, wie Du das meintest. Wir sehen die Sache nur unterschiedlich. Ich werde Dir jetzt mal sagen, was ich Dir als abgezockter AG sagen würde:
1.) Entweder Du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder aber Du kannst Deine Selbständigkeit vergessen, denn genehmigen werde ich sie Dir dann auf keinen Fall.
2.) Entweder Du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder Du arbeitest nach Ablauf der Elternzeit in Vollzeit bei mir weiter (wovon ich ja weiß, daß Du das kaum können/wollen wirst) oder aber Du mußt kündigen, bzw ich kündige Dich fristlos, wenn Du deine Arbeit nicht in vollem Umfang ausüben kannst. In beiden Fällen gibt es auch noch eine Sperre beim Bezug des ALG.

Lediglich, wenn der Betrieb in der Regel mehr als 15 AN beschäftigt, könntest Du die zweite Drohnung mit dem Antrag auf Teilzeit „entschärfen“ und der AG müßte wieder einmal in sich gehen und sich überlegen, ob ihm diese „Drohung“ nicht doch eine höhere Abfindung wert ist. Aber die Selbständigkeit ist auf jeden Fall gegessen.

Du siehst, es ist alles eine Frage der Stärke der Verhandlungsposition. Du solltest also nicht unbedingt nur auf irgendwelche verheißungsvollen Formeln starren und Dir ausrechnen, wieviel Du an Abfindung bekommen kannst. Nein, Du solltest vielmehr auch berechnen, wieviel Du verlieren kannst, wenn Du dich mit dem AG nicht einigen wirst.

Gruß,
LeoLo

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Hallo LeoLo!
Wie Du sicher schon gemerkt hast, bin ich ein echter Dickkopf :wink: - ich lasse mich nicht so schnell unterkriegen und sehe nicht alles ein, was DU mir geantwortet hast!! *G*

Du hast schon recht, dass es eher eine Verhandlungssache ist, aber ich habe es vielleicht auch falsch formuliert!!

Der AG hat seiner Angestellten nichts davon gesagt, dass er was gegen ihre Selbständigkeit hat - im Gegenteil, er meinte, das wäre doch eine gute Idee, um „drin“ zu bleiben.
SEIN Problem ist irgendein arbeitsrechtliches, wonach der AN ( die ja im Moment noch als volle Kraft zählt ), ihm „zur Last fällt“ und er sowieso vorhatte, ihr einen solchen Vorschlag zu machen, und ihm die Info über das selbständige Vorhaben gerade recht kam.
Und habe ich erwähnt, wie kurzfristig das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll? ZUm 15.12. diesen Jahres spätestens, weil er dieses arbeitsrechtliche Problem bis zum 31.12.04 geklärt haben muss, es wäre für ihn „sehr von Vorteil!“.

ALs er letztens nochmal anrief, habe ich ihm schon gesagt, dass mir dieser Betrag viel zu klein ist, und er war nicht gerade erstaunt.
Nun werde ich ihn einfach morgen anrufen und ihm mitteilen, dass ich es unter diesen Umständen ( die er mir angeboten hat ) nicht machen werde, und wenn sich bei dem Gespräch nichts weiteres ergibt, hat er noch ca. eine Woche, um mir schriftlich einen evtl. Grund ( Konkurrenz wäre zumindest rein praktisch echt quatsch, weil wir räumlich ziemlich weit weg wohnen, und die Kunden, die ich mir anlachen würde/werde, wird er sowieso nicht nehmen… und dieses bisschen, was ich in einer Nebenbeschäftigung verdienen darf, wird ihm sicher nicht schaden! )gegen mein Vorhaben zu nennen, und das werde ich dann sehen…

Du scheinst also ein AG zu sein?? :wink:

Ich werde, wenn sowas auch im Forum erwünscht ist, gerne das Ergebnis hier erzählen - natürlich von der Steuerfachangestellten, nicht von mir… *g*

Einen schönen Sonntag noch,
Gruß,
Kerstin