während krankezeit, vertrag nicht verlängert

Hallo!

Mein Vertrag wurde nciht verlängert.

ICh bekomme Krankengeld, aber da ich noch Anspruch von meinem Arbeitgeber habe, zwecks Urlaub,weil mein Vertrag nicht verlängert worden ist, muss er mir das ja auszahlen, aber man darf nicht Krankengeld und „Urlaubsgeld“ zusammen bekommen, aber ich habe doch ein Recht darauf, wenn ich den Urlaub nicht genommen habe, dass man den mir auszahlt, aber auch ein Recht das krankengeld zu bekommen oder???
Ich verstehe das nur nicht, fällt das Krankengeld dann einfach weg??? oer wird das verrechnet?

Hallo
genaues kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ruf doch mal bei der Krankenkasse an vielleicht können die dir da weiterhelfen
mvg
Erich

das habe ich bereits getan, und die sagten, dass ich das mit dem Arbeitgeber bereden soll, der ist momentan nur im Urlaub…

Hallo
Leider kann ich da auch nicht weiterhelfen
sorry
mfg
Erich

das habe ich bereits getan, und die sagten, dass ich das mit
dem Arbeitgeber bereden soll, der ist momentan nur im
Urlaub…

Es gibt in Deutschland das sogenannte Bereicherungsverbot. Werden Arbeitsentgelte bezogen (und die Auszahlung von Urlaub ist ein solches Arbeitsentgelt), kann kein Krankengeld gezahlt werden, da das Krankengeld eine Einkommensersatzleistung ist. Würde beides gezahlt werden, würde man zweimal bezahlt und jeder Mensch bei gesundem Menschenverstand würde sich krank melden.

Im vorliegenden Fall wird das Krankengeld vermutlich mit dem Arbeitsentgelt verrechnet werden.

MfG
CKH

Hallo,
Urlaubsanspruch hat man nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn im Vertrag steht, das man am Ende des Jahres den Anspruch verliert, und dem Arbeitgeber nicht schriftlich daran erinnert, kann der Urlaub weg sein.
Wie das bei Ihrem Jahrevertrag ist, weiß ich natürlich nicht, das müssen Sie selber lesen, wie es darin steht.
Man verliert natürlich kein Krankengeld, nur weil man noch Uraubstage ausbezahlt bekommt, wenn es so bei Ihnen ist…dann müßte man ja auch bei Weihnachtsgeld nicht bekommen, das gibt es nicht.
Krankengeld wird aus dem Durchschnitt des Gehaltes berechnet, nicht aus Einmalzahlungen.
Lesen Sie Ihren Vertrag gründlich durch, ob Sie überhaupt Anspruch haben.
Hoffe ich konnte weiter helfen.
Gruß
glaub nicht alles