Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Mietvertrag.
Im Mietvertrag wird der Wohnraum in qm angegeben.
Was passiert jedoch, wenn während der Laufzeit der Mieter einen Raum, der vorher nicht bewohnbar, renoviert und bewohnbar macht?
Muss dieser als zusätzlicher Wohnraum gekennzeichnet werden? Erhöht sich die Miete, wenn der Mieter das auf eigene Kosten renoviert?
Wie ist die Sachlage zu diesem Thema, Google findet leider nichts.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße