Während laufendem Mietvertrag zusätzlicher Raum

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Mietvertrag.
Im Mietvertrag wird der Wohnraum in qm angegeben.
Was passiert jedoch, wenn während der Laufzeit der Mieter einen Raum, der vorher nicht bewohnbar, renoviert und bewohnbar macht?
Muss dieser als zusätzlicher Wohnraum gekennzeichnet werden? Erhöht sich die Miete, wenn der Mieter das auf eigene Kosten renoviert?

Wie ist die Sachlage zu diesem Thema, Google findet leider nichts.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße

Der Mietvertrag bleibt weiter gültig. Veränderungen an der Mietsache sind vom Vermieter zu genehmigen. An die Erteilung der Genehmigung kann der Vermieter Bedingugnen knüpfen, wie z.B. mehr Miete wg. erweiteter Wohnfläche. Diese Vereinbarung muß als wesentlicher Bestanteil des gültigen Mietvertages zusätzlich vereinbart werden. Verweigert der Vermieter die Zustimmung zum Umbau, kommt der Mieter nicht in die Verlegenheit mehr Miete zahlen zu müssen.

Hallo, denke man sollte das individuell vereinbaren.

es kommt darauf an, was die vertragsparteien verabredet haben und wenn nix geschrieben ist: wo kein kläger da kein richter…

Das heißt also, sollte der Vermieter nichts dagegen haben muss der Mieter auch nicht mehr Miete zahlen.
Wie schaut das in einem Zwei-Parteien-Haus aus, bei der die untere Wohnung identische qm-Anzahl hat, bevor der obere Mieter die Wohnung quasi „erweitert“ hat.
Besteht da nicht Pflicht zur Gleichbehandlung?!

Ihr Mietvertag interessiert nur Sie und Ihren Vermieter. Andere Mieter im Hause geht ein solcher Vertrag rein garnichts an! Der Vermeiter könnten Ihnen die Miete schenken! Der andere Mieter müße dennoch seine Miete voll zahlen.

okay ich verstehe.

besten dank!