Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine rechtliche Frage zum Thema Zweitausbildung. Ich mache zur Zeit eine betriebliche Berufsausbildung (bis Ende September). Anfang September würde ich gerne eine zweite (schulische Ausbildung, also ohne Einkommen) beginnen. Im September habe ich komplett Resturlaub in der betrieblichen Ausbildung genommen.
Ich würde also während des Urlaubs schon meine zweite Ausbildung beginnen.
Laut Ausbildung ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Ausbildungsbetrieb genehmigungspflichtig.
Meine Frage ist nun, ob ich dem Ausbildungsbetrieb irgendetwas von der zweiten Ausbildung erzählen muss.
Das Verbot von anderer Arbeit während des Urlaubs hat doch bloß den Sinn, dass der Arbeitnehmer sich für den Hauptberuf erholen soll. Da ich aber nach meinem Urlaub gar nicht zurückkehre, dürfte der Sinn dieses Verbotes doch ins Leere laufen…oder?!
Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht oder von der Rechtslage eine Ahnung. Wäre echt super!!!
Schon mal Danke im Voraus!!!
