Müssen Wände bei Auszug aus einer Mietswohnung in den ursprünglichen Zustand gebracht werden wenn der Vermieter anstatt einer weißen Wandfarbe die komplette Wohnung mit einer teuren Amischfarbe aus dem Fachmarkt versehen hat?
Ps.: wie schaut’s dabei mit vom Mieter verlegten Mustertapete aus? Müssen die in jedem Fall runter??
Steht im Mietvertrag. Wobei nicht alles was im Mietvertrag steht auch rechtens ist. Wenn wir nicht wissen was wir annehmen sollen, können wir auch nicht antworten.
Klar müssen bei Farben die nicht den Geschmack der Mehrheit der Bevölkerung treffen die Wände bei Auszug in neutraler Farbe gestrichen werde, egal wie lange der letzte Anstrich her ist.
Ebenso ein Stück anderer Tapet ihrgendwo aufbringen, so muss diese entfernt werden um wieder ein einheitliches Ganzes zu Bilden. Patchwork ist schon lange nicht mehr modern