wir haben uns ein Haus von einenm Bauträger gekauft welches noch gebaut wird. Wir möchten eine Wand etwas versetzt haben (Keine tragende Wand) Der Bauträger sagt jedoch, daß das nicht zulässig ist da das Bauamt dann Schwierigkeiten macht oder neue Bauanträge gestellt werden müssen. Ist das wirklich so? Muß exakt nach Plan gebaut werden, darf die wand nicht um 40 cm versetzt werden?
streng genommen muß so gebaut werden wie es im Antrag steht, aber es stellt in der Regel kein Problem dar, eine nichttragende Wand zu verschieben. Hierfür bedarf es keinen Nachtrag da die Statik nicht verändert wird. Weiterhin darf die Raumgröße nicht so weit vergrößert werden, daß die Beleuchtung nicht mehr ausreich: ein 8-tel der Grundfläche muß als Fensterfläche vorhanden sein. Auch darf die zulässige Größe für Aufenthalträume nicht unterschritten werden.
Mein Tip: selber zum Bauamt gehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen!
Kai Schulz
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der junge will kassieren !
ne wand „ein wenig“ versetzen interessiert in der regel keine sau.
zumal du das nach der abnahme leicht selbst bewerkstelligen kannst.
frag mal nen jungen vom bau ob er nich ein paar euros mal so eben nebenbei , ohne steuer und alles - cash inne täsch, verdienen möchte. der kommt sofort.
und alles ist geritzt. ohne probleme.
t.
wir haben uns ein Haus von einenm Bauträger gekauft welches
noch gebaut wird. Wir möchten eine Wand etwas versetzt haben
(Keine tragende Wand) Der Bauträger sagt jedoch, daß das nicht
zulässig ist da das Bauamt dann Schwierigkeiten macht oder
neue Bauanträge gestellt werden müssen. Ist das wirklich so?
Muß exakt nach Plan gebaut werden, darf die wand nicht um 40
cm versetzt werden?
Hallo Claudia,
streng genommen muß so gebaut werden wie es im Antrag steht,
aber es stellt in der Regel kein Problem dar, eine
nichttragende Wand zu verschieben. Hierfür bedarf es keinen
Nachtrag da die Statik nicht verändert wird. Weiterhin darf
die Raumgröße nicht so weit vergrößert werden, daß die
Beleuchtung nicht mehr ausreich: ein 8-tel der Grundfläche muß
als Fensterfläche vorhanden sein. Auch darf die zulässige
Größe für Aufenthalträume nicht unterschritten werden.
Mein Tip: selber zum Bauamt gehen und mit dem Sachbearbeiter
sprechen!
ich hab da eine kleine Frage zu, weil noch nie was davon gehört (aber man lernt ja nie aus *g*)
Weiterhin darf
die Raumgröße nicht so weit vergrößert werden, daß die
Beleuchtung nicht mehr ausreich: ein 8-tel der Grundfläche muß
als Fensterfläche vorhanden sein.
Gilt das für die gesamte Wohnfläche? Also z.B. 100 m² Wohnfläche müssen min. 12,5m² Fensterfläche haben? Oder bezieht sich das auf die einzelnen Zimmer? Gilt das nur bei Neubau oder auch bei älteren Häusern? Wo kann man das nachlesen, bzw. der Name des entsprechenden Gesetzes reicht mir schon…
nicht-tragende Wände im Inneren des Hauses können beliebig versetzt werden. Der Bauantrag bezieht sich nur auf die Außenwände inkl. Fenster, Wintergarten, Dach etc. Was in dem aus passiert, ist dem Bauamt völlig egal. Die Statik darf halt nicht gefährded werden, wenn man eine Wand versetzt/weglässt.
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