ich habe einen Untermietvertrag in einer WG. Ich wohne also zusammen mit dem Vermieter.
Also ich in die Wohnung rein bin war eine Wand in meinem Zimmer hellgrün gestrichen.
Ich habe also selber alles weiß gestrichen und dann selber eine Wand farbig gemacht.
Muss ich nun wenn ich ausziehe wieder streichen oder kann ich meinem Vermieter sagen, dass ich das nicht muss?
Hab jetzt auch den Mietvertrag hier.
Also wie gesagt es handelt sich um einen Untermietvertrag und in dem steht, „dass die allgemeinen Vertragsbedinungen der Bayerischen Versorgunskammer gelten“.
In diesen steht wiederum unter Punkt 14: Rückgabe des Mietrechts:
„(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache vollständig zu räumen und zu säuber…
(2) Wände und Decken sind in einem streich- oder tapezierfähigen Zustand zu bringen. Insbesondere sind Schrauben, Hacken, Dübel, Nägel usw. zu entfernen, unebenheiten, Risse und Löcher zu verspachteln, Laimfarben abzuwaschen sowie Vollton- und waschbare oder ähnliche Anstriche abzubeizen bzw. abzulösen.
Tapeten sind beim Auszug zu entfernen. Ausgenommen hiervon sind weiß gestrichenen, einwandfrei erhaltene und fachgerecht verarbeitete Rauhfasertapeten, wenn sie der Nachmieter übernimmt.“
So wenn ich das jetzt lese würde ich sagen ich muss nicht streichen.
Dazu muss ich noch sagen (weil das ja allgemeinen Vertragsbedinungen der Bayerischen Versorgunskammer sind) dass der Mietvertag von meinem Vermieter mit der Versorgunskammer Bayern nicht beendet wird.
Wenn ich jetzt so ne Strukturfarbe an der Wand habe, muss ich die dann abkratzen oder nicht, weil ja nicht das Mietverhältnis mit der Versorgungskammer beendet wird.
Hallo, das lässt sich pauschal nicht sagen, es kommt auf den
genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
da steht das farbige wände abzubeizen sind. also muss das gemacgt
werden. überstreichen ist sicher einfacher wenn sich der Vermieter drauf einlässt. muss er aber nach meinem Verständnis nicht. bitte beachte ich bin kein Anwalt. kann nur meine Meinung wiedergeben.
also Du bist in eine unrenovierte Wohnung eingezogen oder? Dann kannst Du auch wieder unrenoviert ausziehen!
WEnn die Wohnung renoviert war ist das nun etwas anderes! Wie lange hast Du in der Wohnung gewohnt - wie ist der Zustand und was wurde in den Vertrag geschrieben?
Hallo Busta,
es ist wichtig zu wissen ob in dein Mietvertrag eine gültige Schönheitsreparaturklausel enthält. Gültig ist die Klausel dann, wenn keine starren Fristen darinstehen. Ist diese Schönheitsreparaturklausel gegeben, dann bist du verpflichtet das Zimmer wie vereinbart zu übergeben. Habt ihr jedoch keine Vereinbarungen getroffen, was du zu tun hast, falls du ausziehst, dann musst du nicht streichen. Denn grundsätzlich ist es die Pflicht von dem Vermieter die Wohnung instandzuhalten, außer es wird etwas anderes vereinbart.
die neue Rechtssprechung besagt, dass du NICHT neu streichen mußt. Außer die Wand ist dunkellila od schwarz gestrichen. Normale Farben müssen vom Vermieter akzeptiert werden.
grundsätzlich gilt das was im Mietvertrag steht. War die Wand hellgrün, dann sollte diese wieder mit heller Farbe verlassen werden.
Den Rest haben Sie sicher „besenrein“ bezogen, dann ziehen Sie auch wieder besenrein aus.
Hallo, guten Tag
Sehen Sie im Mietvertrag nach, ob da was Vereibart ist.
Die neueste Besagt, dasHolz (Türen und Fenster weiss gestrichen werden muss. Auserdem kommt es darauf an wie die Wände und Decke ausschaut. Am meisten erfahren im Mietvertrag, an dem sollten Sie sich halten
mit freundlichen Grüßen a. g.
hast Du einen Mietvertrag? Steht da explizit etwas zu Malerarbeiten bei Auszug drin? Wenn nicht bist Du eigentlich fein raus, kann ja sein das Dein Nachfolger die Wand blau haben will.
WGs und Untermietervertrag sind immer die Ausnahme von der Regel. ich habe bei meinen WG-Aus- und Umzügen immer von einem fairen Miteinander profitiert.
Deine erbrachten Leistung (Wände weissen) haben nichts mit deinen jetzigen Pflichten zu tun. Für die Renovierung gelten klare Regeln. Diese sollten im Untermietvertrag geregelt sein.
Parallel zur farbigen Wand solltest dir zu weiteren Bereichen ein Bild machen und alles zusammen mit deinem Vermeiter im Vorfeld klären: Welche Forderungen könnten noch an dich bestehen (NK-Nachzahlung)? Worauf hast du ggf noch Anspruch (NK-Rückzhalung, Kautions+Zinsen)? Bei nem WG-Auszug werden häufig Kosten übersehen die zeitversetzt anfallen (z.B. DSL ein Monat später). Kannst du etwas im Rahmen eines Abstandes beiten (Inventar der Gemeinschaftsräume)?
Mögliche Zahlungen vor Augen solltes für dich selber ein Verhandlungsziel anpeilen. Sprich offen mit deinem Vermieter über all diese Punkte und regelt die Übergabe gütlich und abschliessend.
So könnt ihr Euch hinterher auch noch auf ein Bier treffen und erspart Euch ein späteres Hickhack.
Das steht im Mietvertrag:
"(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache vollständig zu räumen und zu säuber…
(2) Wände und Decken sind in einem streich- oder tapezierfähigen Zustand zu bringen. Insbesondere sind Schrauben, Hacken, Dübel, Nägel usw. zu entfernen, unebenheiten, Risse und Löcher zu verspachteln, Laimfarben abzuwaschen sowie Vollton- und waschbare oder ähnliche Anstriche abzubeizen bzw. abzulösen.
Tapeten sind beim Auszug zu entfernen. Ausgenommen hiervon sind weiß gestrichenen, einwandfrei erhaltene und fachgerecht verarbeitete Rauhfasertapeten, wenn sie der Nachmieter übernimmt.
die neue Rechtssprechung besagt, dass du NICHT neu streichen
mußt. Außer die Wand ist dunkellila od schwarz gestrichen.
Normale Farben müssen vom Vermieter akzeptiert werden.
Nach meinem Kenntnisstand ist es so, das du im Rahmen von Schönheitsarbeiten, die Wohnung streichen musst. Dafür gibt es aber eine klare Regelung, das fängt glaube ich nach 3 Jahren an und wird in einem gewissen vorgeschriebenen Turnus immer wieder anfallen, je länger du darin wohnst.Ich glaube auch nicht, das es für WG’s andere Regelungen gibt, würde aber zur Absicherung einen Anwalt hinzuziehen.
Gruß Daylighter
der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Farbe an der Wand. Er kann lediglich einen ordentlichen Zustand verlangen. Wenn der von Ihnen angebrachte Anstrich noch o.k. ist und die Renovierungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie die Instandsetzung verweigern.
Hallo,
bei farbig angestrichenen Wänden ist das so eine Sache. Ich meine mich zu erinnern, dass es dabei auf die Farbgestaltung ankommt. Wenn das zu extrem ist, muß man das wohl ändern.
Am Besten wird das mit einem Gespräch zu erledigen sein.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.
zunächst müsste geprüft werden, ob Sie überhaupt zu einer Endrenovierung verpflichtet sind. Ist dies nicht der Fall, etwa wegen fehlender Vereinbarung oder Unwirksamkeit der Vereinbarung, kann der Vermieter keine Renovierung und daher auch keine bestimmte Farbauswahl verlangen. Dazu wäre es jedoch nötig, den Mietvertrag in Gänze einzusehen.
Sollten Sie zur Endrenovierung verpflichtet sein, kann vertraglich vereinbart werden, welche Art von Farben verwendet werden dürfen; z. Bsp.: „helle, neutrale und deckende Farben“.
Gibt es eine solche ausdrückliche Vereinbarung nicht, wird in der Rechtsprechung überwiegend angenommen, dass der Mieter nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses nicht mit einer ungewöhnlichen Dekoration und Farbe zurückzugeben; BGH-Urteil 18.06.2008, AZ VIII ZR 224/07.
Dabei ist auf das durchschnittliche Farbempfinden Rücksicht zu nehmen. Folgende Beispiele widersprechen nach der Rechtsprechung dem durchschnittliche Farbempfinden: grellgrüne Küche (LG Hamburg, NZM 1999, 838); blau lackierte Türrahmen bzw. farbig gestrichene Heizkörper (LG Berlin, GE 1995, 115); farbig lackierte Naturholzrahmen (LG Aachen, WuM 1998, 596); Anstrich mit „rotem Vollton“ (LG Frankfurt am Main, NZM 2007, 922).
Ob Ihre Farbwahl dem durchschnittlichen Farbempfinden entspricht, kann von hier nicht abschließend beurteilt werden. Dies richtet sich letztlich nach den zu würdigenden Umständen des Einzelfalls und wird in einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung vom erkennenden Gericht beurteilt werden.
Hallo
Das kommt ganz darauf an WAS in der Hinsicht in deinem Mietvertrag steht
Steht da nichts drin dann muß im normalfall die Wohnung so übergeben werden wie man sie vorgefunden habt. Aber immer Besenrein
Grüße
Petra