Angenommen in einem Mietvertrag steht daß beim Auszug alle Wände weiß gestrichen sein müssen, ist das rechtens und muss man sich daran halten?
Danke vorab für die Antworten
Gruß Charlynn
Angenommen in einem Mietvertrag steht daß beim Auszug alle Wände weiß gestrichen sein müssen, ist das rechtens und muss man sich daran halten?
Danke vorab für die Antworten
Gruß Charlynn
Rechtens ist es. Man kann in einen Vertrag schreiben was man möchte (sofern nicht sittenwidrig)
Ob man sich daran halten muss? Kommt darauf an was man sich in diesem fiktiven Fall noch so alles vorstellen soll. Vermutlich nicht.
vnA
muss man nicht mehr !
gibts neuere urteile dazu
gruß tom
Bei Individualverträgen gilt diese Vereinbarung. Nur bei Formularmietverträgen wurde diese Formulierung für ungültig erklärt.
Außerdem kommt es auch darauf an, ob ‚weiß‘ als ‚weiß‘ beschrieben wurde, oder ob eine andere Formulierung gewählt wurde und der OP nur der Einfachkeit halber diese Formulierung wählte.
Es ist wie immer: Vorschnell geantwortet und damit mit all seiner Einfachkeit unverantwortlich falsch, oder ein Hellseher war am Werk
vnA
Ob man sich daran halten muss? Kommt darauf an was man sich in
diesem fiktiven Fall noch so alles vorstellen soll. Vermutlich
nicht.
Es sei denn, als der Mieter in die Wohnung eingezogen ist, waren sie weiß und der Mieter hat sie dann mit einer neuen Farbe gestrichen.
Geht zwar nicht aus dem Ursprungspost hervor, habe es aber trotzdem mal ergänzt.
Disap
Es sei denn, als der Mieter in die Wohnung eingezogen ist,
waren sie weiß und der Mieter hat sie dann mit einer neuen
Farbe gestrichen.Geht zwar nicht aus dem Ursprungspost hervor, habe es aber
trotzdem mal ergänzt.Disap
Wenn es denn so wäre, müßte man dann beim Auszug, sagen wir mal nach 2-3 Jahren und tadellosem Zustand der Wände sie trotzdem wieder weiß streichen?
Charlynn
Es sei denn, als der Mieter in die Wohnung eingezogen ist,
waren sie weiß und der Mieter hat sie dann mit einer neuen
Farbe gestrichen.
…
Wenn es denn so wäre, müßte man dann beim Auszug, sagen wir
mal nach 2-3 Jahren und tadellosem Zustand der Wände sie
trotzdem wieder weiß streichen?
Ja!
Es sei denn, der Mieter hat sich vorher mit dem Vermieter abgesprochen und der Vermieter hat zugestimmt, dass die neue (nicht-weiße) Farbe dauerhaft, also auch nach Auszug des Mieters, draufbleibt (müsste der Mieter dann aber auch beweisen können).
Der Mieter könnte ebenfalls den Vermieter noch einmal fragen, ob die Farbe draufbleiben kann und nicht neu gestrichen werden muss. Das wäre dann auch in Ordnung, sofern der Vermieter zustimmt.
Disap
Ja!
Es sei denn, der Mieter hat sich vorher mit dem Vermieter
abgesprochen und der Vermieter hat zugestimmt, dass die neue
(nicht-weiße) Farbe dauerhaft, also auch nach Auszug des
Mieters, draufbleibt (müsste der Mieter dann aber auch
beweisen können).
Der Mieter könnte ebenfalls den Vermieter noch einmal fragen,
ob die Farbe draufbleiben kann und nicht neu gestrichen werden
muss. Das wäre dann auch in Ordnung, sofern der Vermieter
zustimmt.Disap
Ist ja blöd, heißt ja dann wenn man nicht in einer komplett schneeweißen Wohnung wohnen möchte, ist man immer, auch nach nur kurzer Mietdauer und egal wie gut der Zustand der Wohnung ist, renovieren muß. Schlau vom Vermieter.
Gruß charlynn