Mal angenommen jemand verkauft bei eBay gewerblich Autoradios und überprüft vor jedem Versand jedes Gerät auf Funktion und Qualität, um zu garantieren, dass die Ware in Ordnung ist. Irgendwann bekommt er dann von einem Käufer, der 3 Tage zuvor eine POSITIVE BEWERTUNG abgegeben hat folgende eMail:
„Hallo Ich bin XYZ
Ebay Namens XYZ
So sie habe gluck das es Funktioniert hatt.
Mein Freund dat mir gsagt das er in seinem auto Original pasende Steker hatt es hatt geklapt hatt gezeigt aber es hatt defekt weil es dauert sehr lang bis es die DVD Laden kann und ich bin mit ihnen nicht Zufriden sie habe es an einen anderen Verkauft sehr wahrscheinlich und der hatt einen sehr kleinen Kratzer hinter dem TFT Displau seicht zu sehn ich sage sie von Glaube an Jesus-Kristut ich war das nich jezt ich will es umtauschen oder sie werden mit mir ein Grosses problem haben ich gebe mein wort das sie am bersen tauchen Herr ABC wenn nicht dann kome ich sebst und werde nicht alein kommen und ich mache sie solche problem das sie dann wiessen werden an wenn sie soeiner Ware geschickt haben.Ich will sie diser Wahre Zurück schicken und ich will das sie mich eine Neue und nie aufgemacht und eine Top-Funktionierende Ware schicken.
Und ich will nicht Agresuw Werden ist War“
Wäre sowas ausreichend für eine Anzeige? Wäre die positive Bewertung nicht als Zugeständnis zu sehen, dass die Ware bei Erhalt in Ordnung war?
Fuer eine Anzeige wuerde es reichen, diese wird aber wahrscheinlich bald wieder eingestellt wenn keine weiteren Drohungen/Belaestigungen durch den netten Kunden erfolgen.
…und mit den angeblichen Mängeln?
Na gut, dass wäre die eine Sache, und wie sähe dass mit den Kratzern auf dem Radio aus, die jetzt da sein sollen aber beim versenden 100%ig nicht da waren und ja auch nicht in der positiven Bewertung erwähnt wurden? Könnte der Verkäufer in diesem Fall, bei Drängen des Käufers auf Rücknahme, den in seiner Widerrufsbelehrung geschriebenen Wertersatz einbehalten?
Also, wenn ich auf einer Stelle sitzen würde, wo ich so eine Anzeige bekomme, ich würde sie zurückgeben und darum bitten, daß man diese in Deutschland auch deutsch schreiben möge. Gerichtssprache ist doch auch deutsch.
daggi!
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Also, wenn ich auf einer Stelle sitzen würde, wo ich so eine
Anzeige bekomme, ich würde sie zurückgeben und darum bitten,
daß man diese in Deutschland auch deutsch schreiben möge.
Gerichtssprache ist doch auch deutsch.
Da Du deutliche Sprache magst: Hast Du sie noch alle unterm Christbaum? Dürfen nur solche Drohungen ernst genommen werden, bei denen die Rechtschreibung beachtet wurde? Das würde die Krminalitätsrate auf dem Sektor aber ganz schön sinken lassen!
Da Du deutliche Sprache magst: Hast Du sie noch alle unterm
Christbaum? Dürfen nur solche Drohungen ernst genommen werden,
bei denen die Rechtschreibung beachtet wurde? Das würde die
Krminalitätsrate auf dem Sektor aber ganz schön sinken lassen!
Anscheinend war Daggi so angestrengt bei der Sache, um die kryptischen Ausführungen dieses ebay-Kunden (Klingone?!) zu entschlüsseln, dass sie den Sinn der Frage nicht mehr erfassen konnte…
Gemäß Fernabsatzgesetzt bist du innerhalb von 30 Tagen verpflichtet, die orginalverpackte, unbeschädigte Ware zurückzunehmen. Gebrauchsspuren können allerdings in Rechnung gestellt werden, und ein Kratzer im Display gehört wohl dazu. Allerdings ist hier auch die Frage der Beweisführung. Wenn du ausführliche QS Dokumente vorliegen hast, dürfte das kein Problem sein.
Normal würd ich sagen, man handelt das auf dem Weg der Kulanz aus, aber ich glaub bei dem Kameraden scheitert das schon aufgrund der Verständigung.
Gebrauchsspuren können allerdings in Rechnung
gestellt werden, und ein Kratzer im Display gehört wohl dazu.
Eben.
trifft u.U. nur zu, wenn nach BGB § 357 Abs. 3 auch korrekt belehrt wurde. Ansonsten kommt § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 zur Anwendung, der aber für den Verkäufer u.U. deutlich nachteilig sein kann. Hier wäre zu prüfen, ob die Verschlechterung der Sache (Gebrauchsspuren) auf die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen wären. Wäre dem so, würde bei fehlender Belehrung kein Anspruch auf Wertersatz bestehen.