wäre das ein fall für die kasko-versicherung?

wenn jemand sein eigenes auto durch unsachgemäße bedienung selber beschädigen würde - als beispiel: draußen herrschen minus-grade und trotzdem bedient man den schalter fürs faltdach. dadurch reißen die halterungen und züge, weil der faltdachmotor anspringt, das dach selbst aber festgefroren ist - würde das die kasko zahlen, oder zahlt die nur in zusammenhang mir einem unfall?
und wenn ja - wäre das dann die vollkasko oder die teilkasko?
danke für eventuelle antworten!

Hallo,

der beschriebene Fall ist keiner für die Kaskoversicherung. Weder Voll- noch Teilkasko leisten für solche Dinge.

Leistungsfall ist ein Unfall, kein Bedienungsfehler… es sei denn, durch diesen entsteht ein Unfall.

Grüße

Lars

Hallo,

die (Voll-)Kasko zahlt tatsächlich nur bei Unfällen und Vandalismus. Unfall ist ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Knackpunkt ist hier „von außen“. Kollidiert man mit einem anderen Pkw, rührt die Delle in der eigenen Karosserie von der äußeren Gewalteinwirkung her. Schaltet man während der Fahrt versehentlich in den Rückwärtsgang, liegt die Ursache im Inneren des Fahrzeugs. Gleiches gilt für die genannte Schalterbedienung, einen Vorgang des (inneren) Fahrzeugbetriebes, weswegen man solche Schäden auch Betriebsschäden nennt. Und die deckt die Kasko nicht.

Es gibt in solchen Fällen nur eine einzige Ausnahme: Wird z. B. die Heckscheibe des Verdecks bei der technisch fehlerhaften Öffnung beschädigt, kommt hierfür die Teilkasko unter dem Gesichtspunkt des Glasschadens auf. Bei diesem kommt es nämlich nur darauf an, dass ein Teil der Fahrzeugverglasung (Scheiben, Spiegel, Scheinwerfergläser) beschädigt wurde, so dass dieses ausgetauscht werden muss.

Hallo,

grundsätzlich haben die Vorposterrecht. Es gibt allerdings auch Vollkaskoversicherungen, die Betriebschäden zahlen.
Also Bedingungen lesen oder den Betreuer anrufen.

Gruß
tycoon