Hallo
angenommen in der Scheinwelt existiert folgender Fall:
eine ausländische Dokumentation in englischer Sprache, die KEINEM URHEBERRECHT unterliegt, wird von einem deutschem Fernsehsender in deutscher Sprache VERTONT und ausgestrahlt. Dass der gesprochene Text dem Urheberrecht unterliegt, versteht sich von selbst. Wie ist jedoch mit dem in der Dokumentation gezeigten Bildmaterial? Dürfte man sich das Bildmaterial ausschneiden und im Internet veröffentlichen, wenn man dabei den in Deutsch gesprochenen Text stumm schaltet?
MfG
Ich würde mal sagen, das es juristisch einen urheberrechtslosen Zustand nicht gibt! Irgendjemand hat das Material gedreht, geschnitten, oder einfach nur dem Produzenten abgekauft …
Nun ist die Frage:
- Ist der Rechteinhaber nicht (mehr) auffind- oder ermittelbar
- Gibt es ein Art „Common license“ für die Bilder
Im ersten Fall würde ich das im Abspann so benennen und beschreiben:
"Wir gehen davon aus, das das Werk gemeinfrei ist, sollte jemand wieder erwarten Rechte besitzen, möge er bitte ,
Im zweiten Fall muss man sich natürlich an die Lizenzvereinbarungen für gemeinfreie Titel halten.
Sagen wir mal so: das in der Dokumentation verwendete Material unterliegt keinem Urheberrecht, da es von einer bestimmten Regierung stammt. Die hat per Gesetz festgelegt, dass grundsätzlich alle ihre eigenen Werke, auch Videomaterial, im Augenblick ihrer Schöpfung gemeinfrei ist.
Dürfte man jetzt theoretisch das urheberrechtsfreie Videomaterial nutzen, egal wer es wann wo sendet? Einfach ausschneiden, leicht bearbeiten und ins Internet stellen?