Hallo WWW-lers!
In Italien ist gestern eine 38-jährige Frau gestorben, die 17 Jahre lang im Wachkomma gelegen ist. Nachweislich hatte sie sich davor klar und deutlich ausgesprochen, in so einen Fall möchte sie nicht am Leben „künstlich“ erhalten bleiben.
Der Vater bzw. ihre familie ging in Name der Tochter vor mehreren italienischen Justizinstanzen, hin bis zu Verfassungsgericht und bekam das Recht, der Sonde der Frau zu entnehmen.
Meine Frage:
In wie weit würde in Deutschland möglich sein, daß ein Beschluß des Verfassungsgerichts nciht Folge geleistet wird? Ich persönlich dachte, so etwas gibt es nur in Diktaturen und ähnlich regierte Ländern. Aber könnte so etwas in Deutschland möglich sein?
Vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße,
Helena