Wäre das in Deutschland möglich?

Hallo WWW-lers!
In Italien ist gestern eine 38-jährige Frau gestorben, die 17 Jahre lang im Wachkomma gelegen ist. Nachweislich hatte sie sich davor klar und deutlich ausgesprochen, in so einen Fall möchte sie nicht am Leben „künstlich“ erhalten bleiben.

Der Vater bzw. ihre familie ging in Name der Tochter vor mehreren italienischen Justizinstanzen, hin bis zu Verfassungsgericht und bekam das Recht, der Sonde der Frau zu entnehmen.

Meine Frage:
In wie weit würde in Deutschland möglich sein, daß ein Beschluß des Verfassungsgerichts nciht Folge geleistet wird? Ich persönlich dachte, so etwas gibt es nur in Diktaturen und ähnlich regierte Ländern. Aber könnte so etwas in Deutschland möglich sein?

Vielen Dank für eure Antworten.

Schöne Grüße,
Helena

Hallo Helena,

Meine Frage:
In wie weit würde in Deutschland möglich sein, daß ein Beschluß des
Verfassungsgerichts nicht Folge geleistet wird? Ich persönlich
dachte, so etwas gibt es nur in Diktaturen und ähnlich regierte
Ländern. Aber könnte so etwas in Deutschland möglich sein?

Das Verfassungsgericht kann nur die Verfassung interpretieren. Der Gesetzgeber ist an die Verfassung gebunden und nach einem Spruch des Verfassungsgerichtes an diesen Spruch. Das bedeutet aber nur, daß der Gesetzgeber die Verfassung entweder falsch verstanden, oder ignoriert hat. Maßgeblich ist die Verfassung, nicht das Verfassungsgericht. Das verhilft der Verfassung nur zur Geltung.

Was in der Verfassung steht, bestimmt aber letztendlich der Gesetzgeber, der auch das Recht hat, die Verfassung zu ändern.

Wenn der Bundestag etwas durchsetzen möchte, das so nicht in der Verfassung steht, wird ihn das Bundesverfassungsgericht daran so lange hindern, bis der Bundestag die Verfassung ändert. Recht ist also nicht, was das Verfassungsgericht sagt, sondern was der Bundestag in die Verfassung schreibt. Das Verfassungsgericht achtet nur darauf, daß sich der Bundestag an das hält, was er selbst vorgeschieben hat.

Gruß Rainer

Wenn der Bundestag etwas durchsetzen möchte, das so nicht in
der Verfassung steht, wird ihn das Bundesverfassungsgericht
daran so lange hindern, bis der Bundestag die Verfassung
ändert.

Wobei man noch anmerken sollte, dass das mit Artikel 1, 20 und 79 nicht geht - jedenfalls in Deutschland.

  • Anwar

Meine Frage:
In wie weit würde in Deutschland möglich sein, daß ein
Beschluß des Verfassungsgerichts nciht Folge geleistet wird?
Ich persönlich dachte, so etwas gibt es nur in Diktaturen und
ähnlich regierte Ländern. Aber könnte so etwas in Deutschland
möglich sein?

Das passiert sogar ständig. Wenn das Verfassungsgericht ein Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt, bedeutet dies noch lange nicht, dass das Gesetz sofort ungültig wäre. Häufig setzt das Gericht dafür eine Frist.
Desweiteren glaube ich nicht, dass unser oberstes Gericht in irgendeiner Weise klare Anweisungen gibt. Im konkreten Fall könnte ich mir zwar vorstellen, dass das Gericht feststellt, inwiefern die Willensäußerung tatsächlich für den konkreten Fall gegeben wurde. Dies ist schon schwierig genug zu beurteilen. Und inwieweit man dann damit einen Arzt verpflichten kann die Apparate abzustellen ist wahrscheinlich schon wieder eine andere Geschichte.

MfG

Vielen Dank für eure Antworten.

Schöne Grüße,
Helena

was wäre wenn ?
wenn in der Verfassung schon steht, das jeder ein Menschenwürdiges leben in Deutschland zusteht dann frage ich mich warum doch viele Obdachlose ec. in unserem Land sind, Obwohl schon Heime dafür da sind (Zu wenige).Die arbeiten jeden Cent umdrehen müssen das Was auf dem Tisch steht. (geringverdiener 400Euro Basis)

Simmt den das dann was in der Verfassung steht

Wenn der Bundestag etwas durchsetzen möchte, das so nicht in
der Verfassung steht, wird ihn das Bundesverfassungsgericht
daran so lange hindern, bis der Bundestag die Verfassung
ändert.

Wobei man noch anmerken sollte, dass das mit Artikel 1, 20 und
79 nicht geht - jedenfalls in Deutschland.

Was heißt hier: geht nicht. Wir hatten hier doch schon mehrere Verfassungen. Die Geschichte zeigt, dass nicht nur einzelne Normen, sondern auch die ganze Verfassung über den Haufen geworfen werden kann.
Wobei man noch anmerken sollte, dass es sich bei unserem Grundgesetz nur um ein Provisorium handelt. Das Volk wurde hierzu jedenfalls noch nicht befragt.

MfG

Hallo Rainer,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich mich soooo gut im Recht auskenne *hustel, hustel* , habe ich das nicht so gemeint wie ich es geschrieben habe. Also ich probiere es nochmal:

Für mich bis dato war es so (offensichtlich aber falsch), daß das Verfassungsgericht sich nicht nur um die jeweiligen Verfassung kümmert, sondern ist auch die höchste juristische Instanz eines Staates. OK. Jetzt weiß ich, daß dem nicht so ist.

Was ich meinte ist, in gegebenem italienischen Fall, der Vater der seit 17 Jahren im Komma liegende Frau, ist durch alle Instanzen gegangen und hat überall die legale Zustimmung erhalten, um seine Tochter die Nahrungssonde zu entnehmen. Was hat dann die Politik damit zu tun? Nun kommt einen „Primer ministro“ (es dürften mehrere in Italien gegeben haben in den letzten 17 Jahren) und möchte via „schnellen Beschluß“ alles ändern um so-schnell-schaust-Du-gar-nicht-hin ein Gesetz zu verabschieden, damit die bis dahin geltenden Rahmen nicht mehr gültig sind. Und um das ganze mehr „Kraft“ zu verleihen, verbietet das Gesundheitsministerium eine medizinische Maßnahme, die sogar eben die Richter zugestimmt hatten.

Wäre das in Deutschland möglich?

Vielen Dank!

Schöne Grüße,
Helena

Was heißt hier: geht nicht. Wir hatten hier doch schon mehrere
Verfassungen. Die Geschichte zeigt, dass nicht nur einzelne
Normen, sondern auch die ganze Verfassung über den Haufen
geworfen werden kann.

Das zwar schon, aber „nicht gehen“ tut das hier:

Wenn der Bundestag etwas durchsetzen möchte, das so nicht in
der Verfassung steht, wird ihn das Bundesverfassungsgericht
daran so lange hindern, bis der Bundestag die Verfassung
ändert.

Wenn der Bundestag die Verfassung in den genannten Artikeln ändern würde, dann würde das Verfassungsgericht dem eben nicht zustimmen. Die BRD könnte natürlich aufhören zu existieren und ein neuer Staat ausgerufen werden.

  • Anwar

Hallo Helena,

um mir ein Bild von dem zu machen, was da in Italien vorgegangen ist, fehlen mir einige Informationen und Wissen über italienisches Recht. Über das italienische Recht weiß ich rein gar nichts.

Aber Deine Frage läuft ja darauf hinaus, ob z.B. Frau Merkel allein ein Gesetz erlassen könnte. Nein, kann sie nicht.

Gesetzentwürfe werden in Ausschüssen entwickelt, in der regierung mit den Koalitionspartnern beraten, in den Bundestag eingebracht dort verabschiedet, wenn es klappt und u.U. wird noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt.

Das Wesentliche ist aber: Ohne Abstimmung und mehrheitliche Zustimmung im Parlament kein Gestz, das gilt sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene.

Die Regierung kann nur Verordnungen erlassen, die aber keinem Gesetz widersprechen dürfen.

Das Recht liegt in jedem Fall in der Hand des Parlaments, der Abgeordneten.

Gruß Rainer

Hi,

Der Vater bzw. ihre familie ging in Name der Tochter vor
mehreren italienischen Justizinstanzen, hin bis zu
Verfassungsgericht und bekam das Recht, der Sonde der Frau zu
entnehmen.

Auch wenn ich nicht auf Deine rechtliche Frage eingehen kann - es geschieht tagtäglich in Deutschland, dass Ärzte und Angehörige „im gegenseitigen Einvernehmen“ stillschweigend lebenserhaltende Methoden unterlassen. Da schreit in der Regel kein Hahn danach.

Gruß,

Anja
die allein in ihrem Umfeld 2 derartige Fälle kennt

Hi Anja,

Auch wenn ich nicht auf Deine rechtliche Frage eingehen kann -
es geschieht tagtäglich in Deutschland, dass Ärzte und
Angehörige „im gegenseitigen Einvernehmen“ stillschweigend
lebenserhaltende Methoden unterlassen.

Ich gehe davon aus, daß es rechtlich betrachtet sehr fraglich ist…
Ausserdem, so wie ich es erfahren habe wollte das ganz am Anfang der Vater Eluanas auch. Aber als er ins Krankenhaus kam, hatte seine Tochter die Sonde schon an.

Da schreit in der Regel kein Hahn danach.

Ob es isch nicht um ein Fall handelt nachdem Prinzip der „Wo kein Kläger…“?

Schöne Grüße,
Helena *die sich auch nicht wunscht, lebenserhaltene Maßnahmen zu bekommen.*

Hi,

Helena *die sich auch nicht wunscht, lebenserhaltene Maßnahmen
zu bekommen.*

Ist das nicht ein bisschen sehr pauschal ausgedrückt?
Oder anders herum: solltest du dann nicht erst einmal definieren, was für dich lebenserhaltende Maßnahmen sind?

WoDi

Hi WoDi,

Ist das nicht ein bisschen sehr pauschal ausgedrückt?
Oder anders herum: solltest du dann nicht erst einmal
definieren, was für dich lebenserhaltende Maßnahmen sind?

Ich denke, wenn man meine Frage liest und den Artikelbaum weiß genau was gemeint ist.
Gerne unterhalten wir uns darüber in einem anderen Brett, aber hier wäre viel zu OT.

Gruß,
Helena

Es geht eigentlich nicht, da ein rechtskräftiges Gerichtsurteil (egal von welcher Instanz) nicht auf dem Verordnungsweg aufgehoben werden kann.

LG
Mike