Als nutzer des Premium-Angebotes hatte ich aber sofort nach
Einstellung eine Kopie im Postfach.
Wie schön für Dich
Schön für mich? Schön für alle, denn er ist kostenlos.
Daher nehme ich mal an, das ich doch nicht so Unrecht hatte…
Doch absolut.
„Falsche Beurteilung durch fehlende Rechtskenntnis… ;-(((“
Zum Glück gibt es in bestimmten Verfahren Schöffen, und zum Schluss noch Karlsruhe…
Ganz genauso isses. Gellinde gesagt finde ich es immer etwas unnütz wenn hier Leute auf Fragen antworten, von denen sie absolut nichts verstehen, dass bringt nämlich niemanden
weiter.
Irren kann sich jeder mal und im Recht gibts zu vielen punkten
viele Meinungen (zu diesem übrigens nicht), aber man kann nur
ernsthaft Mitreden, wenn man sich auskennt.
Wenn jemand wirklich glaubt, das es wegen eine „Nubbelverbrennug“ zu einer Anzeige kommen kann tut er mir leid.
Ich habe dem Versuchten Mord an einer Leiche zugestimmt (wenn man nicht weiss, das die Person tot ist). Nicht
aber diesem Bratpfannenunsinn. Dieses DOC habe ich gelesen. sehr kurz, aber nichts neues. Wie erwähnt stimme ich dem versuchten Mord zu, aber nur an einem Menschen.
Im Recht geht es auch um „gesunden Menschenverstand“. Dazu
schrieb ich auch etwas in:Der hilft oft - in diesem Fall übrigens auch:
Der Gesetgeber will jemanden bestrafen, der vollen Ernstes
versucht eine Straftat (also eine Strafbare Handlung - nicht
eine von der er nur denkt sie sei strafbar - sog. Wahndelikt)
zu begehen, weil in dessen Bereitschaft und Willen eine Gefahr
und kriminelle Energie liegt.
„Minority Report“? Einsperren, weil er mal eine Gefahr sein könnte .
Immer wiederwerden irgend welche Grudsätze herangezogen, um sie auf diese Situation anzuwenden.
Urteile die solche extreme beschreiben, gibt es wohl nicht (?). Auch keine Gesetze, die exakt dies beschreiben.
Egal was man irgendwie zurechtgedreht anwendet, wegen der Nubbelverbrennung, oder dem Schuss mit einem Luftgewehr auf den Kampfjet (eher Unfug), es wird nie eine Verhandlung wegen vewrsuchten Mordes geben.
Hier noch ein Link, vielleicht glaubst Dus dann:
„Untaglich“, das sagt es schon.
Re: sorry - aber das ist Quatsch! (Tobias Claren, 2.7.2003
01:56).Ne eben nicht.
Das ist nicht von mir sondern wie man klar sieht, der Titel der anderen Antwort *lol*. Wenn es „eben nicht“ so ist, ist das eine Zustimmung für mich. Leseverständnis .