Wäre das 'Mord'?

Als nutzer des Premium-Angebotes hatte ich aber sofort nach
Einstellung eine Kopie im Postfach :smiley:.

Wie schön für Dich :wink:

Schön für mich? Schön für alle, denn er ist kostenlos.

Daher nehme ich mal an, das ich doch nicht so Unrecht hatte…

Doch absolut.

„Falsche Beurteilung durch fehlende Rechtskenntnis… ;-(((“

Zum Glück gibt es in bestimmten Verfahren Schöffen, und zum Schluss noch Karlsruhe…

Ganz genauso isses. Gellinde gesagt finde ich es immer etwas unnütz wenn hier Leute auf Fragen antworten, von denen sie absolut nichts verstehen, dass bringt nämlich niemanden
weiter.
Irren kann sich jeder mal und im Recht gibts zu vielen punkten
viele Meinungen (zu diesem übrigens nicht), aber man kann nur
ernsthaft Mitreden, wenn man sich auskennt.

Wenn jemand wirklich glaubt, das es wegen eine „Nubbelverbrennug“ zu einer Anzeige kommen kann tut er mir leid.

Ich habe dem Versuchten Mord an einer Leiche zugestimmt (wenn man nicht weiss, das die Person tot ist). Nicht
aber diesem Bratpfannenunsinn. Dieses DOC habe ich gelesen. sehr kurz, aber nichts neues. Wie erwähnt stimme ich dem versuchten Mord zu, aber nur an einem Menschen.

Im Recht geht es auch um „gesunden Menschenverstand“. Dazu
schrieb ich auch etwas in:

Der hilft oft - in diesem Fall übrigens auch:

Der Gesetgeber will jemanden bestrafen, der vollen Ernstes
versucht eine Straftat (also eine Strafbare Handlung - nicht
eine von der er nur denkt sie sei strafbar - sog. Wahndelikt)
zu begehen, weil in dessen Bereitschaft und Willen eine Gefahr
und kriminelle Energie liegt.

„Minority Report“? Einsperren, weil er mal eine Gefahr sein könnte :smiley:.

Immer wiederwerden irgend welche Grudsätze herangezogen, um sie auf diese Situation anzuwenden.
Urteile die solche extreme beschreiben, gibt es wohl nicht (?). Auch keine Gesetze, die exakt dies beschreiben.

Egal was man irgendwie zurechtgedreht anwendet, wegen der Nubbelverbrennung, oder dem Schuss mit einem Luftgewehr auf den Kampfjet (eher Unfug), es wird nie eine Verhandlung wegen vewrsuchten Mordes geben.

Hier noch ein Link, vielleicht glaubst Dus dann:

http://www.jura.uni-erlangen.de/Lehrstuehle/Strafrec…

„Untaglich“, das sagt es schon.

Re: sorry - aber das ist Quatsch! (Tobias Claren, 2.7.2003
01:56).

Ne eben nicht.

Das ist nicht von mir sondern wie man klar sieht, der Titel der anderen Antwort *lol*. Wenn es „eben nicht“ so ist, ist das eine Zustimmung für mich. Leseverständnis :frowning:.

Also wenn jemand eine Woche lang plant, wie er im Kaufhaus
eine Schaufensterpuppe erstechen kann, und das dann tut ist
das ein Versuch am untauglichen Objekt?

Nein das wäre gar nichts, die reine Planung ist eine straflose
Vorbereitungshandlung, erst ab dem unmittelbaren ansetzen zur
tat, wenn der Täter sich sagt: " Jetzt gehts los" beginnt das

  • je nach § - strafbare Versuchsstadium.

Ich schrieb nicht, das er es nur plant, sondern auch tut (!).

Wenn der täter nun der Schaufensterpuppe das Messer an die
Kehle setzt, was er ne Woche geplant hat und dann
losschneidet/sticht isses eine Sachbeschädigung - er plante ja
wie Du schriebst eine Schaufensterpuppe zu erstechen. Nix
anderes.

Ganz genau, es ist nur eine Schaufensterpuppe (Zustimmung :-])

Sieht er hingegen irgendwo im Dunkeln einen Menschen stehen
und sticht dem in den Rücken weil er einen MENSCHEN töten will
und stellt fest - ach is ja doch nur eine Puppe - dann ist das
ein untauglicher Versuch.
Auf die Vorstellung des Täters kommts an.

Das klingt nicht ganz falsch, doch kann ich mir schwer vorstellen dass es jemals eine Verhandlung /Verurteilung gab und gibt, wegen versuchten Mordes an einer Puppe
Wenn ja, würde es mich interessieren.

Und das sogar nach den

Merkmalen eines Mordes. Das einzige was ich zum „Versuch an
untauglichem Objekt“ fand, war was zum Schadstoffabbau. Aber
zum "Versuch am untauglichen Objekt dies:
http://www.google.de/search?q=cache:stuck_out_tongue:FuP5Kdb4p4J:www…

Gib mal einfach untauglicher Versuh ein, da gibts mehr
ergebnisse.

Mal sehen.

Jemand wegen Mord oder Totschlag an einer Leiche zu
verurteilen dürfte trozdem nicht leicht sein…

Wir sprechen ja auch nur über die Theorie, aber wenn man
später feststellt, jemand hat auf seinen bereits verstorbenen
(in Unkenntnis dies umstands) Erbonkel eingestochen, um diesen
zu töten, und derjenige hat einen Berg von Schulden und sagt
noch „ich wollte das Geld“ (weil er bei der Vernehmung denkt
„is doch alles Quatsch, der war doch schon tot“) isses recht
eindeutig das Mordmerkmal „habgier“ und somit strafbarer
versuchter Mord.

Ja, das „töten“ eines Toten als Mordversuch habe ich auch nicht ganz abgelehnt.
Wobei dieser „Mordversuch“ wohl geringer zu werten ist, als an einer lebenden Person (auch wenn er fest an eine noch lebende Person glaubte).
Mann kann nicht komplett auf den Gedanken werten, denn diese sind frei.

Demnach müsste man jeden Bestrafen, von dem man "recht sicher weiß (wenn es ginge), das er mal jemand tötet.
Das kenne ich irgend wo her :smiley:.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mir geht es um die genannten Extreme, und nicht um das unwissentliche erschießen eines toten.

OK, das kann versuchter Mord sein.
Aber kann man das genau so werten wie ein Versuch an einem lebenden Menschen (auch wenn der „Täter“ fest an das Leben glaubte)?

Man kann nicht alles an Gedanken komplett festmachen, oder?
Also sind die Gedanken nicht frei?

Wenn regelmäßig ganze Stadtteile Puppen (hier in Köln) verbrennen, klagt man sie auch nicht an :smiley:.

Glaub doch was Du willst…

„Falsche Beurteilung durch fehlende Rechtskenntnis… ;-(((“

Zum Glück gibt es in bestimmten Verfahren Schöffen, und zum
Schluss noch Karlsruhe…

Was hat das jetzt mir Dir zu tun?

Wenn jemand wirklich glaubt, das es wegen eine
„Nubbelverbrennug“ zu einer Anzeige kommen kann tut er mir
leid.

Wenn jemand eine Puppe verbrennt die er für einen mensch hält, dann sollte man ihn anzeigen, denn nächstes mal ist es vielleicht einer.

Ich habe dem Versuchten Mord an einer Leiche zugestimmt (wenn
man nicht weiss, das die Person tot ist). Nicht
aber diesem Bratpfannenunsinn. Dieses DOC habe ich gelesen.
sehr kurz, aber nichts neues. Wie erwähnt stimme ich dem
versuchten Mord zu, aber nur an einem Menschen.

Mal ganz ehrlich - stimme doch zu und glaub was Du willst.
Hier haben Dir diverse Menschen mit einer rechtlichen Ausbildung erklärt wie es nach dem StGB aussieht. Mehr kann man wohl nicht tun.
Wenn Du das nicht verstehen willst oder kannst - was solls. Soll mir egal sein, kannst Dir ja mal ein Fachbuch kaufen, falls Du das verstehst.

M.

2 Like

Ein schöner Schlusssatz! :wink:

Mann kann nicht komplett auf den Gedanken werten, denn diese
sind frei.

Sorry, ich finde das hier langsam ziemlich albern. Lassen wir das doch einfach als Schlusssatz stehen! :wink:

Du musst unterscheiden zwischen theorie und praxis.
Die Theorie „untauglicher versuch“ besagt, dass wenn jemand in dem glauben auf einen menschen zu schiessen, eine vogelscheuche kaputt macht ist er dran wegen einem tötungsdelikt und nicht wegen sachbeschädigung. es kommt auf das motiv an.
In der Praxis wäre aber wahrscheinlich keiner so bleod zu sagen, nee herr richter, sie koennen mich nicht wegen sachbeschädigung ran kriegen, ich dachte meine frau stände da und wollte eigentlich die treffen.
Aber in der Theorie ist es sogar auch strafbar („untauglicher versuch“) einen genozid zu verüben, weil du pupst und denkst dadurch käme eine ganze volksgruppe um. der untaugliche versuch wäre hier das furzen. Es kommt nicht auf die Umstände an, sondern lediglich auf die Motivation und die Überzeugen, bzw. den Willen der hinter der Tat steckt.

gruesse
Raoul

1 Like

Hallo,

Demnach müsste man jeden Bestrafen, von dem man "recht sicher
weiß (wenn es ginge), das er mal jemand tötet.

das ist auch jetzt schon so. Spontan fällt mir dazu §63 und §66 StGB ein. Beides setzt allerdings vorraus, daß die Person bereits (durch Straftaten) auffällig geworden ist.

Das kenne ich irgend wo her :smiley:.

Auf was spielst Du an ?

Gruss
Enno

Mann kann nicht komplett auf den Gedanken werten, denn diese
sind frei.

Sorry, ich finde das hier langsam ziemlich albern. Lassen wir
das doch einfach als Schlusssatz stehen! :wink:

Ich finde auch albern, was manche glauben, das es so funktionieren könnte (extreme)…

Zum Glück gibt es in bestimmten Verfahren Schöffen, und zum
Schluss noch Karlsruhe…

Was hat das jetzt mir Dir zu tun?

Viel, denn das sind Stellen, wo solche Extreme nicht funktionieren.

Wenn jemand wirklich glaubt, das es wegen eine
„Nubbelverbrennug“ zu einer Anzeige kommen kann tut er mir
leid.

Wenn jemand eine Puppe verbrennt die er für einen mensch hält,
dann sollte man ihn anzeigen, denn nächstes mal ist es
vielleicht einer.

Es passiert jedes jahr, aber es ist wohl niemandem anzulasten dass er glaubt es handelt sich um einen Mensche. Und doch wird es behauptet, und so gemacht als wäre es einer.

Ich habe dem Versuchten Mord an einer Leiche zugestimmt (wenn
man nicht weiss, das die Person tot ist). Nicht
aber diesem Bratpfannenunsinn. Dieses DOC habe ich gelesen.
sehr kurz, aber nichts neues. Wie erwähnt stimme ich dem
versuchten Mord zu, aber nur an einem Menschen.

Mal ganz ehrlich - stimme doch zu und glaub was Du willst.
Hier haben Dir diverse Menschen mit einer rechtlichen
Ausbildung erklärt wie es nach dem StGB aussieht. Mehr kann
man wohl nicht tun.
Wenn Du das nicht verstehen willst oder kannst - was solls.
Soll mir egal sein, kannst Dir ja mal ein Fachbuch kaufen,
falls Du das verstehst.

Ich habe nie behauptet, dass etwas behauptetes nicht stimmt(!). Nur, das viele der Beispiele nicht zur Verurteilung (wenn es überhaupt zur Verhandlung käme) kommen würden.

Wenn man im voraus sagen könnte, der wird mit so und so hoher wahrscheinlickeit mal jemand töten, muss man ihn/sie also vorsorglich wegsperren?
Solange man also keine verläßlichen Hellseher (;-]) hat (http://www.artechock.de/arte/text/kritik/m/mirepo.ht…m%C3%BCsste) man sich auf standardisierte Psychotests verlassen. Wenn der Psychologe/Computer sagt voraussichtlich schuldig, geht es ab in die Sicherheitsverwahrung. Es gibt schon Computerprogramme, die die Polizei bei den Ermittlungen (USA, Deutschland?)einsetzt (der Verdächtige muss Fragen beantworten).

Da gab (!) es einen Geheimdienst (den Größten der Welt, mal von der früheren Inquisition abgesehen ;-]), der auch dachte, wegsperren, bevor sie gefährlich werden.
Da gibt es noch eine alte Geschichte die vor 19 Jahren spielte (Rätsel :-])

Wenn man nachgewiesene Verfahren hätte, die sagen der wird mal schuldig (z.B. zu 85%-iger Wahrscheinlichkeit), müsste man die Person also „Sicherheitsverwahren“. Auch wenn sie es noch nicht tat, und auch nicht zwangsläufig tuen wird.
Die Grenzen zu meinem Genannten Beispiel (Link) sind da nicht mehr besonders Groß. Es kommt nur auf die Möglichkeiten an.

Bei meinen Ausführungen setzte ich nicht voraus, das die Person schon mal straffällig geworden ist. „Straffällig“, das kann auch Diebstal, und oft wiederholtes Schwarzfahren sein…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das ist in der Tat ein ziemlich heikles Thema im Recht. Nimm z.B. Untersuchungshaft. Hier wird eine Person vor dem eigentlichen Prozeß kaserniert, weil befürchtet wird, daß sie flüchtet, wiederholt Straftaten begeht oder Beweismaterial manipuliert. Weder muß zu diesem Zeitpunkt nachweißbar sein, daß sie die ihr vorgeworfene Straftat(en) begangen hat, noch ob die drei Unterbringungsgründe gerechtfertigt sind - ein einzelner Amtsrichter entscheidet das im Schnellverfahren. Hier wären vermutlich Hellseher eine Verbesserung gegenüber einem schwarzsehenden Amtsrichter.

Die Grenzen zu meinem Genannten Beispiel (Link) sind da nicht
mehr besonders Groß. Es kommt nur auf die Möglichkeiten an.

Ja. Der Fall des prophylaktischen Wegsperrens ist nur die Steigerung davon und selbst heute schon ohne Straftaten denkbar, wenn die betreffende Person erst mal in die Mühlen der Gerichtspsychiatrie geraten ist.

Gruss
Enno

PS: Den Ansatz im Spielberg Film halte ich insofern für unrealistisch, da ein solches System vermutlich an der Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens interessiert wäre, weniger daran evtl. volkswirtschaftlich „ertragreiche“ Personen zu inhaftieren, die in der Zukunft evtl. einen Mord an einen „Loser“ begehen werden. Die Interessen des Einzelnen dürften dort keinen Belang mehr haben.