Wäre das 'Mord'?

Hallo,

gestern hab ich mal wieder „Mord ist ihr Hobby“ auf SuperRTL gesehen und habe dazu eine Frage:

In der gestrigen Folge hatte ein Mann einen bereits Toten erstochen.
Er wusste aber nicht, dass das Opfer bereits tot war.

Kann der Mann deswegen noch wegen Mord verurteilt werden?
Die Mordabsicht war ja gegeben, aber das Opfer war bereits tot.

Ist das „töten“ eines Toten strafbar?
Oder was kommen da für Paragraphen auf den Täter zu?

Danke für Aufklärung & Freundliche Grüße,

Jerry

In der gestrigen Folge hatte ein Mann einen bereits Toten
erstochen.
Er wusste aber nicht, dass das Opfer bereits tot war.

Es war zumindest Totschlag. (mord besteht aus mordmerkmalen wie heimtücke und hinterlist). Aber auch wenn die mordmerkmale gegeben waren war es zumindest in deutschland ein mord. „versuch an untauglichem objekt“, dabei spielt es keine rolle ob der tote schon tot ist oder ob ich davon ausgehe das er noch lebt. in deutschland ist sogar der „untaugliche versuch am untauglichen objekt“ strafbar. also wenn eine frau, die denkt sie sei schwanger obwohl sie es garnicht ist, versucht mit kamillentee abzutreiben, ist dies strafbar. klingt bloed ist aber so.
gruesse
Raoul

Hallo,
ist ja ne komische Geschichte.

Als Laie wuerde ich auf „versuchten Mord“ tippen. Einhergehend mit „Leichenschaendung“.
Aber wenn der Angeklagte schlau ist und sich nicht verplappert dann ist das wohl nur Leichenschaendung.

Wie das dann ein Richter sieht ist ja auch individuell.

Anderer (wahrer) Fall:
Ein Mann wurde wegen Mordes verurteilt obwohl sein Opfer noch lebte!
Wie kams?
Er wollte keinen Unterhalt mehr fuer seinen kleinen Sohn zahlen und hat bei einem Freund der HIV krank war Blut mit dessen Einverstaendnis abgenommen und seinem Sohn injiziert. Der erkrankte daraufhin an Aids. Das Gericht wertete das als Mord. Finde ich auch richtig so.

gruss, jima

in deutschland ist sogar der „untaugliche versuch
am untauglichen objekt“ strafbar. also wenn eine frau, die
denkt sie sei schwanger obwohl sie es garnicht ist, versucht
mit kamillentee abzutreiben, ist dies strafbar. klingt bloed
ist aber so.

das glaube ich nicht.
Wenn eine Frau irgendwie wissentlich eine Fehlgeburt einleitet (falls sie das denn schafft, so einfach ist das nicht), kann es ihr erstens doch keiner nachweisen und zweitens kuemmerts auch keinen.
Was denkst du wieviele Fehlgeburten es gibt. Die werden doch nicht daraufhin untersucht ob die Mutter sie ausgeloest hat.

gruss, jima

Hi Jerry,

In der gestrigen Folge hatte ein Mann einen bereits Toten
erstochen.
Er wusste aber nicht, dass das Opfer bereits tot war.

Nein, das ist weder Mord noch Totschlag oder sonst ein Tötungsdelikt.

Zum Mord:
Mörder ist, wer … einen Menschen tötet.

Ähnliches steht bei allen Tötungsdelikten - nur die „Umstände“ variieren.
Um verurteilt zu werden muß 1. der Straftatbestand erfüllt sein, 2. die Tat rechtswidrig sein und 3. muß dem Täter eine Schuld zugeordnet werden können.
Wenn ich auf einen Toten einsteche (auch wenn ich davon ausgehe, daß er noch lebt), töte ich ihn ja nicht. Damit ist der Tatbestand nicht erfüllt und ein Täter kann nach dieser Vorschrift nicht verurteilt werden.
Denkbar - aber da müssen die Juristen ran - wäre versuchter Mord/Totschlag. Ich bin mir aber extrem unsicher ob dies möglich ist, da der Erfolg ja gar nicht eintreten kann.
Störung der Totenruhe (gibts noch was anderes zur Leichenschändung?) würde hier auch nicht greifen, da es an der Tatabsicht mangelt und es hier keine fahrlässige Handlung gibt.

So pervers es klingt: ich könnte mir vorstellen, daß der „Täter“ straffrei bleibt.

Gruß Stefan

Hallo,

Soweit ich mich noch an die Strafrechtsvorlesungen erinnere, wohl kaum.
Mord setzt das Töten eines Menschen voraus. Das „Menschsein“ im strafrechtlichen Sinn endet aber mit dem Tod. Ergo, ist eine Leiche kein Mensch mehr, somit kein Mord möglich( da man keine Leiche töten kann).
Jetzt das ABER:
es ist ein strafbarer Versuch ! Allein die Absicht jemanden zu töten und die Ausführung der Tat sind „verwerflich“ und somit abzustrafen.
Es gibt aber Grenzbereiche („abergläubischer“ Versuch (z.B. Totbeten) oder Wahndelikt).

gruß
Harry

in deutschland ist sogar der „untaugliche versuch
am untauglichen objekt“ strafbar. also wenn eine frau, die
denkt sie sei schwanger obwohl sie es garnicht ist, versucht
mit kamillentee abzutreiben, ist dies strafbar. klingt bloed
ist aber so.

das glaube ich nicht.
Wenn eine Frau irgendwie wissentlich eine Fehlgeburt einleitet
(falls sie das denn schafft, so einfach ist das nicht), kann
es ihr erstens doch keiner nachweisen und zweitens kuemmerts
auch keinen.
Was denkst du wieviele Fehlgeburten es gibt. Die werden doch
nicht daraufhin untersucht ob die Mutter sie ausgeloest hat.

Naja, erstmal wo kein klaeger da kein richter. allerdings ging es um die theorie. und in deutschland ist der „untaugliche versuch (in dem fall das versuch des abtreibens mit kamillentee) am untauglichen objekt (frau die meint schwanger zu sein aber garnicht ist)“ strafbar. so bloed es klingt, ist aber so.

gruesse
Raoul

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Eindeutig ein Versuch!!! und damit strafbar.
Hallo,

ist eindeutig ein vesuchter Mord bzw. Totschlag. Hier in der Form des untauglichen Versuchs wegen Untauglichkeit des Tatobjekts.
Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs wird in § 23 III StGB vorausgesetzt.
Straffrei wäre nur ein irrealer Versuch, z.B. das Verhexen des Opfers.
Das Verhexen ist zwar ein untaugliches Tatmittel, es fehlt aber an dem für den Tatentschluss erforderlichen Verwirklichungswillen, es wird nur der Erfolg herbeigewünscht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Moin!

Sowas gab´s schonmal bei Columbo.
Der „Mörder“ konnte für diese Tat nicht bestraft werden.
Allerdings hat Clumbo -pfiffig wie er ist- eine andere Möglichkeit gefunden.

Wo wir gerade bei Film sind.

Gruß Gerrit

Hallo,

gestern hab ich mal wieder „Mord ist ihr Hobby“ auf SuperRTL
gesehen und habe dazu eine Frage:

In der gestrigen Folge hatte ein Mann einen bereits Toten
erstochen.
Er wusste aber nicht, dass das Opfer bereits tot war.

Kann der Mann deswegen noch wegen Mord verurteilt werden?
Die Mordabsicht war ja gegeben, aber das Opfer war bereits
tot.

Nein, einen Toten kann man nicht mehr töten, auch wenn man hierzu die Absicht hätte.

Ist das „töten“ eines Toten strafbar?
Oder was kommen da für Paragraphen auf den Täter zu?

Die strafrechtliche Seite ist hier wohl eher die Störung der Totenruhe.

Gruss Günter

Hallo,

ist eindeutig ein vesuchter Mord bzw. Totschlag. Hier in der
Form des untauglichen Versuchs wegen Untauglichkeit des
Tatobjekts.
Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs wird in § 23 III
StGB vorausgesetzt.
Straffrei wäre nur ein irrealer Versuch, z.B. das Verhexen des
Opfers.
Das Verhexen ist zwar ein untaugliches Tatmittel, es fehlt
aber an dem für den Tatentschluss erforderlichen
Verwirklichungswillen, es wird nur der Erfolg herbeigewünscht.

Einen versuchten Mord kann man nur an einem Menschen begehen, oder nicht :wink:. Ein Toter Mensch ist kein Mensch „natürliche Person“. Auch wenn man den Tod als „natürlich“ bezeichnen kann :smiley:, ist ein Toter keine „natürliche Person“. Denn natürlicherweise lebt eine „Person“.

Wenn jemand ein Pferd tötet, ist dies zwar eine strafbare tötung (ausser es handelt sich um eine legale Schlachtung), aber kein „Mord“.
Der bleibt dem Meschen vorbehalten.

Im Namen des Volkes,
Unschuldig ;-]

Dann ist der HIV-Kranke Freund aber Mittäter.
gewusst, nicht gewusst?
Was soll man schon mit HIV-Blut anfangen, wenn man nicht nachweislich damit forschen kann.

Schlimmer als der Verkauf einer Waffe, denn HIV-Blut kann man wohl nur zum infizieren verwenden (oder für die Vitrine? Nee)?
Ob es da einen Unterschied zwischen einem Verkauf eines einfachen Revolvers und eines Scharfschützengewehrs gibt? Der „Schutz“-Gedanke bei letzterem ist wohl nicht so hoch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also wenn jemand eine Woche lang plant, wie er im Kaufhaus eine Schaufensterpuppe erstechen kann, und das dann tut ist das ein Versuch am untauglichen Objekt? Und das sogar nach den Merkmalen eines Mordes. Das einzige was ich zum „Versuch an untauglichem Objekt“ fand, war was zum Schadstoffabbau. Aber zum "Versuch am untauglichen Objekt dies: http://www.google.de/search?q=cache:stuck_out_tongue:FuP5Kdb4p4J:www…

Jemand wegen Mord oder Totschlag an einer Leiche zu verurteilen dürfte trozdem nicht leicht sein…

Es war zumindest Totschlag. (mord besteht aus mordmerkmalen
wie heimtücke und hinterlist). Aber auch wenn die mordmerkmale
gegeben waren war es zumindest in deutschland ein mord.
„versuch an untauglichem objekt“, dabei spielt es keine rolle
ob der tote schon tot ist oder ob ich davon ausgehe das er
noch lebt. in deutschland ist sogar der „untaugliche versuch
am untauglichen objekt“ strafbar. also wenn eine frau, die
denkt sie sei schwanger obwohl sie es garnicht ist, versucht
mit kamillentee abzutreiben, ist dies strafbar. klingt bloed
ist aber so.
gruesse
Raoul

sorry - aber das ist Quatsch!

Einen versuchten Mord kann man nur an einem Menschen begehen,
oder nicht :wink:.

Nein, eben nicht. Wenn du denkst, deine Bratpfanne sei ein Mensch und auf sie schießt, dann VERSUCHST du auch, einen Menschen zu töten. Ergo ergibt sich ein versuchter Totschlag (bzw. Mord).

Im Namen des Volkes,
Unschuldig ;-]

Revision:
Im Namen des Volkes,
schuldig gemäß §§ 212I,22,23 StGB

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Einen versuchten Mord kann man nur an einem Menschen begehen,
oder nicht :wink:.

Nein, eben nicht. Wenn du denkst, deine Bratpfanne sei ein
Mensch und auf sie schießt, dann VERSUCHST du auch, einen
Menschen zu töten. Ergo ergibt sich ein versuchter Totschlag
(bzw. Mord).

Ausserdem, auch wenn ich denke es handelt sich um einen Menschen, dann habe ich immer noch auf eine Bratpfanne geschossen.

Der >Versuch

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An ‚Mike Maier‘: Hab doch nicht so ganz Unrecht?..
Titel: „Kevin hat recht…Sry Du hast leider keine Ahnung“

Dem fehlen dieses Artikels nach, muss er wohl gelöscht worden sein ;-].

Als nutzer des Premium-Angebotes hatte ich aber sofort nach Einstellung eine Kopie im Postfach :smiley:.

Daher nehme ich mal an, das ich doch nicht so Unrecht hatte…

„Falsche Beurteilung durch fehlende Rechtskenntnis… ;-(((“

Im Recht geht es auch um „gesunden Menschenverstand“. Dazu schrieb ich auch etwas in:

Re: sorry - aber das ist Quatsch! (Tobias Claren, 2.7.2003 01:56).

LOL - Doch Du hast unrecht…

Titel: „Kevin hat recht…Sry Du hast leider keine Ahnung“

Ich dachte so isses doch etwas hart - aber nunmal wahr.

Dem fehlen dieses Artikels nach, muss er wohl gelöscht worden
sein ;-].

Stimmt, weil ich feststellte, dass hier schon Kevin, Marc und Raoul alles richtige aufgeschrieben haben, wollte ich das nicht nochmal wiederholen.

Als nutzer des Premium-Angebotes hatte ich aber sofort nach
Einstellung eine Kopie im Postfach :smiley:.

Wie schön für Dich :wink:

Daher nehme ich mal an, das ich doch nicht so Unrecht hatte…

Doch absolut.

„Falsche Beurteilung durch fehlende Rechtskenntnis… ;-(((“

Ganz genauso isses. Gellinde gesagt finde ich es immer etwas unnütz wenn hier Leute auf Fragen antworten, von denen sie absolut nichts verstehen, dass bringt nämlich niemanden weiter.
Irren kann sich jeder mal und im Recht gibts zu vielen punkten viele Meinungen (zu diesem übrigens nicht), aber man kann nur ernsthaft Mitreden, wenn man sich auskennt.

Im Recht geht es auch um „gesunden Menschenverstand“. Dazu
schrieb ich auch etwas in:

Der hilft oft - in diesem Fall übrigens auch:

Der Gesetgeber will jemanden bestrafen, der vollen Ernstes versucht eine Straftat (also eine Strafbare Handlung - nicht eine von der er nur denkt sie sei strafbar - sog. Wahndelikt) zu begehen, weil in dessen Bereitschaft und Willen eine Gefahr und kriminelle Energie liegt.

Hier noch ein Link, vielleicht glaubst Dus dann:

http://www.jura.uni-erlangen.de/Lehrstuehle/Strafrec…

Re: sorry - aber das ist Quatsch! (Tobias Claren, 2.7.2003
01:56).

Ne eben nicht.

M.

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Also wenn jemand eine Woche lang plant, wie er im Kaufhaus
eine Schaufensterpuppe erstechen kann, und das dann tut ist
das ein Versuch am untauglichen Objekt?

Nein das wäre gar nichts, die reine Planung ist eine straflose Vorbereitungshandlung, erst ab dem unmittelbaren ansetzen zur tat, wenn der Täter sich sagt: " Jetzt gehts los" beginnt das - je nach § - strafbare Versuchsstadium.

Wenn der täter nun der Schaufensterpuppe das Messer an die Kehle setzt, was er ne Woche geplant hat und dann losschneidet/sticht isses eine Sachbeschädigung - er plante ja wie Du schriebst eine Schaufensterpuppe zu erstechen. Nix anderes.

Sieht er hingegen irgendwo im Dunkeln einen Menschen stehen und sticht dem in den Rücken weil er einen MENSCHEN töten will und stellt fest - ach is ja doch nur eine Puppe - dann ist das ein untauglicher Versuch.
Auf die Vorstellung des Täters kommts an.

Und das sogar nach den

Merkmalen eines Mordes. Das einzige was ich zum „Versuch an
untauglichem Objekt“ fand, war was zum Schadstoffabbau. Aber
zum "Versuch am untauglichen Objekt dies:
http://www.google.de/search?q=cache:stuck_out_tongue:FuP5Kdb4p4J:www…

Gib mal einfach untauglicher Versuh ein, da gibts mehr ergebnisse.

Jemand wegen Mord oder Totschlag an einer Leiche zu
verurteilen dürfte trozdem nicht leicht sein…

Wir sprechen ja auch nur über die Theorie, aber wenn man später feststellt, jemand hat auf seinen bereits verstorbenen (in Unkenntnis dies umstands) Erbonkel eingestochen, um diesen zu töten, und derjenige hat einen Berg von Schulden und sagt noch „ich wollte das Geld“ (weil er bei der Vernehmung denkt „is doch alles Quatsch, der war doch schon tot“) isses recht eindeutig das Mordmerkmal „habgier“ und somit strafbarer versuchter Mord.

M.

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Hallo,
mach Dir doch mal Gedanken über die Motivation bereits den Versuch zu bestrafen. Dann wird Dir klar, wieso Kevin hier völlig richtig liegt. Die Person hatte eine Tötungsabsicht. Sie wäre vermutlich erfolgreich gewesen. Es ist nicht auszuschließen, daß dieses Verhalten in einer anderen Situation wiederholt wird.

Gruss
Enno

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@ Tobias
Ich gehe deinen Angaben nach mal davon aus, dass du nicht Rechtswissenschaften studierst - ich tue es. Darum glaube mir bitte einfach, dass es dem deutschen Gesetz folgend definitiv ein versuchter Totschlag ist.
Da erübrigt sich nun wirklich jede Diskussion, da es vor jedem deutschen Gericht so entschieden werden würde.

Aber ich versuche auch noch einmal, dir die Hintergründe dieser Sicht darzulegen:

Einen versuchten Mord kann man nur an einem Menschen begehen,
oder nicht :wink:.

Der >Versuch versuchter Totschlag

Es geht doch hier darum Rechtsgrundsätze auf eine Situation
anzuwenden, wo der Gesunde Menschenverstand (Dazu zähle ich
eigentlich auch Juristen :-]) sie ausschließt.

Nein, definitiv gab es schon solche Fälle.

Gruß Marc

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