Mord im orientexpress

Hallo!
Ich lese gerade „Mord im Orientexpress“ von „Agatha Christie“. In
diesem Werk taucht die Theorie auf, dass es sich eigentlich um zwei
Mörder handelt, die das Opfer unabhängig voneinander und nacheinander
getötet haben bzw. töten wollten. Mich interessiert nun, welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem Toten“.

Danke im Voraus
Matthias

Hi,

Also derjenige macht sich höchstens irgendeiner „Störung der Totenruhe“ oder so schuldig. (Kein Plan wie das genau heißt.)

Wenn das Opfer schon tot ist, kann man keinen Mord oder Mordversuch begehen.

Nick

Ich glaub das nennt sich Leichenschändung.

Hi,

poste das mal im rechtsbrett…

Ich hab da mal von gehört, kanns aber net mehr benennen.

Ist aber wohl kein mord…

LG Alex:smile:

Hallo, Matthias,

Mich interessiert nun,
welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in
einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem
Toten“.

möglicherweise handelt es sich dabei um einen so genannten „untauglichen Versuch“?

Beim untauglichen Versuch nimmt der Täter irrig Umstände an, die in Wirklichkeit nicht vorliegen (umgekehrter Tatbestandsirrtum). Lägen die Umstände allerdings vor, wäre das Handeln des Täters strafbar.

Bsp.: A sieht seinen Erbonkel B im Sessel sitzen und denkt, dieser sei eingeschlafen. In Wirklichkeit ist B kurz zuvor an einem Hirnschlag gestorben. Um schneller an sein Erbe zu kommen, sticht A dem B mit einem Messer mehrfach in die Brust.

http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/DStrafR/stra…

Zur Strafbarkeit des Versuchs:

http://dejure.org/gesetze/StGB/23.html

Wenn du Lust hast, kannst du dich auch noch durch diesen Thread kämpfen
/t/waere-das-mord/1588858

Vielleicht antwortet ja noch ein „Profi“…

Gruß
Kreszenz

Versuchter Mord
Hallo,

es handelt sich ganz einfach um versuchten Mord. Wer einen bestimmten Menschen töten will und diese Tötungshandlung auch durchführt, ohne zu wissen, dass der Mensch schon tot ist, handelt mit Vorsatz und führt die Tötungshandlung durch. Dass er keinen Erfolg hat, wendet das vollendete in das versuchte Delikt.

Leichenschändung (oder wie das genannt wird) ist es übrigens nicht, da hierzu der Vorsatz fehlt.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für eure Antworten. Werde meine Frage im Rechtsforum posten.

lg Matthias

Danke für eure Antworten. Werde meine Frage im Rechtsforum
posten.

Was soll das denn jetzt?
cmd.dea hat diese Frage doch kurz und prägnant beantwortet. Was erwartest Du noch?

Hallo Matthias!

Das stimmt doch, was Joker sagt - die Frage ist doch beantwortet.

Die Strafe für einen Versuchten Mord ist im Prinzip die selbe wie für einen Mord, kann aber - nach Ermessen des Gerichtes - auch gemindert werden (§23 STGB).

Minimum sind aber 3 Jahre Freiheitsstrafe (folgt aus §49 STGB).

Lieben Gruß
Patrick

das wars…
Hi,

möglicherweise handelt es sich dabei um einen so genannten
„untauglichen Versuch“?

DAS war’s, was mir nicht mehr einfallen wollte…

LG Alex:smile:

Wenn das Opfer schon tot ist, kann man keinen Mord oder
Mordversuch begehen.

Doch. Genau das ist es: Mordversuch. Wie kommst du auf eine andere Meinung?

Levay

Danke!
Wenigstens einer, der das Richtige schreibt