Hallo, Matthias,
Mich interessiert nun,
welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in
einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem
Toten“.
möglicherweise handelt es sich dabei um einen so genannten „untauglichen Versuch“?
Beim untauglichen Versuch nimmt der Täter irrig Umstände an, die in Wirklichkeit nicht vorliegen (umgekehrter Tatbestandsirrtum). Lägen die Umstände allerdings vor, wäre das Handeln des Täters strafbar.
…
Bsp.: A sieht seinen Erbonkel B im Sessel sitzen und denkt, dieser sei eingeschlafen. In Wirklichkeit ist B kurz zuvor an einem Hirnschlag gestorben. Um schneller an sein Erbe zu kommen, sticht A dem B mit einem Messer mehrfach in die Brust.
http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/DStrafR/stra…
Zur Strafbarkeit des Versuchs:
http://dejure.org/gesetze/StGB/23.html
Wenn du Lust hast, kannst du dich auch noch durch diesen Thread kämpfen
/t/waere-das-mord/1588858
Vielleicht antwortet ja noch ein „Profi“…
Gruß
Kreszenz