Hallo!
Ich lese gerade „Mord im Orientexpress“ von „Agatha Christie“. In
diesem Werk taucht die Theorie auf, dass es sich eigentlich um zwei
Mörder handelt, die das Opfer unabhängig voneinander und nacheinander
getötet haben bzw. töten wollten. Mich interessiert nun, welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem Toten“.
Mich interessiert nun,
welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in
einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem
Toten“.
möglicherweise handelt es sich dabei um einen so genannten „untauglichen Versuch“?
Beim untauglichen Versuch nimmt der Täter irrig Umstände an, die in Wirklichkeit nicht vorliegen (umgekehrter Tatbestandsirrtum). Lägen die Umstände allerdings vor, wäre das Handeln des Täters strafbar.
…
Bsp.: A sieht seinen Erbonkel B im Sessel sitzen und denkt, dieser sei eingeschlafen. In Wirklichkeit ist B kurz zuvor an einem Hirnschlag gestorben. Um schneller an sein Erbe zu kommen, sticht A dem B mit einem Messer mehrfach in die Brust. http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/DStrafR/stra…
es handelt sich ganz einfach um versuchten Mord. Wer einen bestimmten Menschen töten will und diese Tötungshandlung auch durchführt, ohne zu wissen, dass der Mensch schon tot ist, handelt mit Vorsatz und führt die Tötungshandlung durch. Dass er keinen Erfolg hat, wendet das vollendete in das versuchte Delikt.
Leichenschändung (oder wie das genannt wird) ist es übrigens nicht, da hierzu der Vorsatz fehlt.
Gruß,
Dea
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Das stimmt doch, was Joker sagt - die Frage ist doch beantwortet.
Die Strafe für einen Versuchten Mord ist im Prinzip die selbe wie für einen Mord, kann aber - nach Ermessen des Gerichtes - auch gemindert werden (§23 STGB).
Minimum sind aber 3 Jahre Freiheitsstrafe (folgt aus §49 STGB).