Hallo,
folgender Fall:
eine Dame mietet eine Wohnung. Renoviert diese selbst (also nicht der Vermieter) und zwar: neue Tapete, streichen, Teppichboden, Laminat und PVC.
Nach ca. 5 Monaten zeigt sie einen Mangel an: Schwarzfärbung an einigen Wänden und fordert den Vermieter auf, den Schaden zu beseitigen.
Der Vermieter hat davon noch nie was gehört, macht sich im Internet schlau und stellt fest: Schwarzfärbung (auch Fogging genannt) ist seit ca. 1996 bekannt und tritt in 86% aller Fälle nach einer Renovierung und anschließender Heizperiode auf.
Ursächlich sind die eingebrachten Materialien bei der Renovierung, die Weichmacher etc. an die Raumluft abgeben, dazu kommt dann das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters sowie ggf. bauliche Mängel wie feuchte Wände, Wärmebrücken.
Die Mieterin gibt auch als Mangel: Schwarzfärbung an (muss sich also auskennen). Der Vermieter schaut sich die Wohnung an und nimmt einen Handwerker mit, auch ihm ist das Problem nicht bekannt.
Der Vermieter schreibt dann der Mieterin, dass sie die Wohnung renoviert hat und bauliche Mängel (wie feuchte Wände) ausgeschlossen werden können, da ein Jahr zuvor die Wände zwecks Feuchtigkeit gemessen wurden und keine vorhanden war.
Interessiert die Mieterin einschl. Mieterbund nicht. Ab Mai wird die Miete um 30% gemindert. Der Vermieterin widerspricht vergeblich, seit Oktober wird von 20% Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht.
Der Vermieter entlastet sich noch einmal (aus seiner Sicht) und fordert die Mieterin auf, zu beweisen, dass der Schaden aus seinem Obhutsbereich stammt. Es passiert nichts außer, dass 50% weniger Miete gezahlt wird.
Der Vermieter setzt sich mit dem Vorvermieter in Verbindung und erfährt, dass die Dame bei ihm das Gleiche gemacht hat. Nach kurzer Zeit Miete gemindert und nachdem eine Dämmung des Dachbodens seitens des Vermieters erfolgte, hatte sie auf einmal Fogging in der Wohnung.
Man meldete dies der Versicherung, Schaden 1800 €.
Der Vermieter wollte dann die Wohnung neu renovieren, die Dame ließ den Maler nicht rein „er sei ihr unsympathisch“. Im Übrigen habe sie sich bereits mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und man habe ihr 1800 € überwiesen, sie wolle die Wohnung selbst renovieren.
Das tat sie jedoch nicht sondern kündigte fristlos.
Zwischenzeitlich war die Sache vor Gericht, es wurde ein Vergleich geschlossen, der Vermieter konnte die Kaution behalten, die Dame die 1800 €.
Der Vorvermieter teilte mir außerdem mit, dass die Dame in der vorigen Wohnung ebenfalls die Miete gemindert habe, auch aufgrund von angeblich Fogging. Auch hier war man vor Gericht, die Dame verlor und zog nach einem Jahr aus.
Da der jetzige Vermieter sich aus finanziellen Gründen z.Zt. keinen kostspieligen Prozess vor Gericht mit Gutachter etc. (der ca. 3-5000 € kosten würde) leisten kann, sucht er nach einer anderen Möglichkeit die Dame entweder los zu werden oder aufzufordern, den Schaden selbst zu beheben.
Anmerkung: bei Fogging müssen alle Materialien ausgetauscht werden, also alles neu renoviert werden.
Könnte man hier ggf. eine Anzeige machen in der Art, dass die Mieterin den Mietvertrag unter der Voraussetzung geschlossen hat, auch hier wieder Mietminderung wegen Fogging geltend zu machen und dadurch den Vermieter zu schädigen?
Ich denke mal, wenn man weiß wie es geht, kann man dieses auch „künstlich“ herbeiführen: durch die billigsten Materialien, insbesondere Laminat, PVC sowie Vinyltapeten - was alles von ihr eingebracht wurde, dann wenig heizt und lüftet, zusätzlich viele Kerzen und Öllämpchen verbrennt.
Dem Vermieter wäre mit einer Auskunft sehr geholfen.