Wäre diese Messer erlaubt?

Hallo :smile:

ich möchte mir ein neues „Taschenmesser“ zulegen.es wäre täglich im gebrauch das ich Kfz Kfz-Mechatroniker bin und es mal hier und mal da was gibt wo ich was abschneiden muss :smile: .Das ist aber nicht alles , ich fahre Mountainbike und bin fast täglich auf touren , das ist es sehr nützlich ein Messer dabei zu haben :smile: ich war früher in der Feuerwehr und habe daher noch ein Rettungsmesser :smile: es hat mich die letzten Jahre treu begleitet , doch so langsam fällt es leider auseinander :/.Für mich kommt nur ein Rettungsmesser in frage :smile: ich hab auch ein sehr schönes gefunden und wollte euch fragen ob es legal wäre es bei mir zu haben :smile: das schöne was ich finde das noch ein Glasbrecher dabei ist , wenn man mal an ein Unfall kommt dann hat man was dabei wo helfen kann .Was ich jedoch etwas blöd finde ist das der Öffnungs- Mechanismus mit einer Feder unterstützt wird

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Daten:Smith&Wesson FIRST RESPONSE Rettungsmesser

Klingenlänge: 8,5 cm
Klingenstärke: 2,5 mm
Grifflänge: 12,2 cm
Gesamtlänge: 21 cm
Gewicht: 140 g

Top-Rettungsmesser mit unterstützendem Öffnungsmechanismus und Sicherheitsverschluss. Die schwarz beschichtete, rostfreie Klinge ist mit einem bissigen Wellschliff versehen und schneidet durch Gurte und Seile. Der Griff ist aus Zytel (glasfaserverstärkter Kunststoff) gefertigt und mit einem Taschenclip versehen. Eine Besonderheit ist der federunterstützte Glasbrecher, der am Griffende heraus schnappt und Glasbruch garantiert.

Servus,

ich bin kein Experte, jedoch dürfte dieses Messer gerade noch zulässig sein, da es als ein Springmesser (oder wie ist sonst „unterstützendem Öffnungsmechanismus“ zu verstehen) mit seitlich (?) herausspringender Klinge, deren Klinge

* höchstens 85 mm lang ist und
* nicht zweiseitig geschliffen ist;

anzusehen ist.

Als „Rettungsmesser“ dürfte es nicht anerkannt werden, da es nicht anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist (wie z.B. hier).

Somit dürfte das Teil als „Waffe“ im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten, womit der Besitz ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt. Das Führen in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gruß,
Sax

Hallo auch…

Wenn Sie dann hier - http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenr… -
mal auf Seite 2 schauen wollen: Bei Einhandmessern ist die Klingenlänge irrelevant. Wenn man es mit einer Hand aufklappen kann, dann kanns problematisch werden.

Ob dich jetzt der nette Mann in Blau oder Grün wegen des Messers in Ruhe lässt, böse anschaut, ermahnt, zur Kasse bittet oder verhaftet wird von mehreren Umständen abhängen.
Wenn ich in der Nähe einer (am besten noch mit hohem Konfliktpotenzial versehenen) Demo mit einem Messer dieses Kalibers am Gürtel rumrenne ist das was anderes, als das gleiche Messer während einer Fahrradtour irgendwo im Rucksack zu haben.
Es gibt Leute, die haben ein berechtigtes Interesse, solche Teile auch in der Öffentlichkeit zu führen. Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute im Einsatz beispielsweise - bei denen würde das Teil wahrscheinlich als Arbeitsgerät oder Werkzeug durchgehen - beim Lagerarbeiter, der am Tag 200 Kartons aufschneiden muss vielleicht auch (da würde sich mir dann die Frage stellen, ob ers auf dem Weg zur Arbeit griffbereit am Gürtel haben darf…)
Da gibts, wie fast überall eben nicht nur schwarz und weiß sondern auch noch einige Grautöne dazwischen.

Und bei den guten Messern kann man normalerweise den Öffnungsmechanismus derart demontieren (Den Pinökel zum aufklappen abschrauben/ die Feder ausbauen), dass es danach nicht mehr als Einhandmesser gewertet wird.

Gruß
KB

Grautöne…

Da gibts, wie fast überall eben nicht nur schwarz und weiß
sondern auch noch einige Grautöne dazwischen.

Das ist aber arg freundlich ausgedrückt. Früher gabs sehr genaue Vorschriften, wann welche Messer erlaubt oder verboten waren (im Wesentlichen Länge+Form+Funktion), auf die man sich auch verlassen konnte. Heute ist der „Polizeiliche Ermessensspielraum“ schon extrem ausgeweitet.

Nick

Hallo,

Und bei den guten Messern kann man normalerweise den
Öffnungsmechanismus derart demontieren (Den Pinökel zum
aufklappen abschrauben/ die Feder ausbauen), dass es danach
nicht mehr als Einhandmesser gewertet wird.

Auch ich würde vorschlagen den „Nippel zum Öffnen“ rauszuschrauben, dann ist es kein Einhandmesser mehr.

Grüße,
Tinchen