Hallo Experten!
Nehmen wir rein hypothetisch an, ich hätte einen befristeten Mietvertrag, mit einer Laufzeit von 3 Monaten unterschrieben. Nach kurzer Zeit käme es Aufgrund diverser Unstimmigkeiten dazu, dass ich diese 3 Monate nicht in der Wohnung verbleiben möchte.
In diesem befristetem Vertrag ist nicht die spätere Verwendung, bzw. der Grund für die Befristung angegeben. Ist dieser befristete Vertrag, den es ja eigentlich ohne Angabe von Gründen für die Befristung nicht geben dürfte, somit nichtig???
Wenn ich diesen Vertrag lösen/kündigen wollte, müsste ich mich an eine Frist halten? Oder könnte ich einfach von heute auf morgen gehen, meine möglicherweise übergebene 1. Monatsmiete und Kaution anteilig zurück fordern?
Freue mich sehr über kompetente Hilfe!!!