Wäre dieser Mietvertrag nichtig?

Hallo Experten!

Nehmen wir rein hypothetisch an, ich hätte einen befristeten Mietvertrag, mit einer Laufzeit von 3 Monaten unterschrieben. Nach kurzer Zeit käme es Aufgrund diverser Unstimmigkeiten dazu, dass ich diese 3 Monate nicht in der Wohnung verbleiben möchte.

In diesem befristetem Vertrag ist nicht die spätere Verwendung, bzw. der Grund für die Befristung angegeben. Ist dieser befristete Vertrag, den es ja eigentlich ohne Angabe von Gründen für die Befristung nicht geben dürfte, somit nichtig???

Wenn ich diesen Vertrag lösen/kündigen wollte, müsste ich mich an eine Frist halten? Oder könnte ich einfach von heute auf morgen gehen, meine möglicherweise übergebene 1. Monatsmiete und Kaution anteilig zurück fordern?

Freue mich sehr über kompetente Hilfe!!!  :smile:

Da sich eh keiner an die Faq hält, was solls, Nichtig ist der Vertrag nicht, nur die Befristung ist nichtig.

Hallo Martin!

… befristeten Mietvertrag … Laufzeit von 3 Monaten …
In diesem befristetem Vertrag ist nicht … der Grund für die Befristung angegeben. Ist
dieser befristete Vertrag,… somit nichtig???

Der Wohnungsmietvertrag mit dem beschriebenen Formfehler ist nicht nichtig, aber die Befristung greift nicht. Es ist deshalb ein unbefristeter Mietvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Wenn ich diesen Vertrag lösen/kündigen wollte, müsste ich mich
an eine Frist halten?

Siehe oben.

Oder könnte ich einfach von heute auf
morgen gehen, meine möglicherweise übergebene 1. Monatsmiete
und Kaution anteilig zurück fordern?

So geht’s gar nicht.

Zuweilen ist es klüger, nicht auf Rechte zu pochen. Dies könnte so ein Fall sein, denn der Mieter kommt bei der einzuhaltenden Kündigungsfrist später aus dem Vertrag und seiner Zahlungspflicht heraus als bei rechtswirksam vereinbarter Befristung. Soll heißen: Menschen können miteinander reden, dabei das Interesse beider Seiten im Auge behalten und auf diese Weise Vorgehensweisen vereinbaren, die so im Gesetz nicht vorgesehen waren. Rede mit dem Vermieter.

Gruß
Wolfgang

Herzlichen Dank!

Da sich eh keiner an die Faq hält, was solls,

aber er hat doch „rein hypothetisch“ angenommen…
übrigens: es sind viel häufiger die antworten, die sich nicht an die faq halten:
„angenommen, jemand hat einen zusammengeschlagen… was kommt auf ihn zu?“
antwort: „du kannst dich schon mal auf eine saftige geldstrafe einstellen!“ :wink:

gruß

michael

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