Da man bei einem Grundstückskaufvertrag ohnehin zum Notar muss, sollte man auch dessen Fachkenntnis nutzen und nicht als Laie in einem Internet-Formular herumändern. An den Kosten für den Notar ändert das gar nichts. Ich kenne das außerdem so, dass der Käufer den Notar aussucht.
Wäre es legitim, wenn V gegenüber K (bzw. dessen Notar) auf
einem solchen eigenen Vertrag bestünde?
Nein, nur bescheuert. Der Notar ist verpflichtet, beide Seiten zu beraten. Er muss jede Frage beantworten und jede gewünschte und akzeptierte Änderung in den Vertrag aufnehmen. Dazu ist bei der Verlesung des Vertrages ausreichend Zeit. Die Wahrscheinlichkeit, daß man mit vdem Musterverttrag aus dem Internet auf die Schnauze fällt, ist deutlich größer.
Wenn man Misstrauen hat, kann/sollte man sich vorher anwaltlich beraten, vielleicht sogar anwaltlich vertreten lassen.
Der Notar ist verpflichtet, beide Seiten
zu beraten. Er muss jede Frage beantworten und jede gewünschte
und akzeptierte Änderung in den Vertrag aufnehmen.
Dann also kann eine der Vertragsparteien z. B. auch darauf bestehen, daß der Kaufvertrag gemäß den Regeln der traditionellen Rechtschreibung (jener vor 1996) aufgesetzt wird? Würde das seitens des Notars akzeptiert, wenn auch die andere Vertragspartei dem zustimmte? Oder ist der „Neuschreib“ für alle legalen Dokumente inzwischen obligat?
Dazu ist bei der Verlesung des Vertrages ausreichend Zeit.
Wird der Vertrag nur „verlesen“ oder bekommen die Vertragsparteien den Vertrag auch „selbst zu lesen“?
Da man bei einem Grundstückskaufvertrag ohnehin zum Notar
muss, sollte man auch dessen Fachkenntnis nutzen und nicht als
Laie in einem Internet-Formular herumändern.
Der Notar wird sicherlich mal vorsichtig nachfragen, wenn er darüber stolpert, dass eine Partei, oder vielleicht sogar beide, einen ganz groben Schnitzer macht/machen. Er wird sicher auch schauen, ob das, was er da beurkunden soll, objektiv mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Was er aber ganz sicher nicht tun wird ist, den Vertrag darauf durchzusehen, ob er die Interessen einer der Parteien optimal umsetzt, (oder den Vertrag gar im Sinne einer Partei inhaltlich zu verbessern). Für letzteres sind Rechtsanwälte zuständig; die gehen dann gemeinsam mit der Partei zum Notar. Und da es bei Grundstücksgeschäften oft um nicht weniger als die eigene (wirtschaftliche) Existenz geht, kann man den Gang zum Anwalt (zusätzlich zum Notar) eigentlich nur empfehlen. Auf keinen Fall sollte man sich einen solchen Vertrag mit Bord- oder Internetmitteln zusammenstricken.
Ich kenne das außerdem so,
dass der Käufer den Notar aussucht.
Dann also kann eine der Vertragsparteien z. B. auch darauf
bestehen, daß der Kaufvertrag gemäß den Regeln der
traditionellen Rechtschreibung (jener vor 1996) aufgesetzt
wird? Würde das seitens des Notars akzeptiert, wenn auch die
andere Vertragspartei dem zustimmte? Oder ist der „Neuschreib“
für alle legalen Dokumente inzwischen obligat?
An die Rechtschreibung würde ich bei der Verhandlung eines Grundstückskaufvertrags noch nicht einmal einen Gedanken verschwenden (sofern es nicht z.B. gerade darum geht, ob der Kaufpreis die richtige Anzahl Nullen hat).
Wird der Vertrag nur „verlesen“ oder bekommen die
Vertragsparteien den Vertrag auch „selbst zu lesen“?
Der Notar liest den Vertrag vor. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Parteien den Vertrag aber bereits selbst gelesen, verstanden, sich dazu eine Meinung gebildet und über alle noch offenen/änderungsbedürftigen Punkte geeinigt haben. Einer Partei, die den Vertragstext im Notartermin das erste Mal in die Hand nimmt, ist nicht zu helfen.
Einer Partei, die den Vertragstext im Notartermin das erste Mal in
die Hand nimmt, ist nicht zu helfen.
Ich frage, da ich diesbezüglich keine Erfahrungen habe.
Aus Obigem folgere ich, daß den Parteien schon Tage vor dem Notartermin ein Entwurf des entsprechenden Kaufvertrages ausgehändigt wird. Folgere ich richtig?
Einer Partei, die den Vertragstext im Notartermin das erste Mal in
die Hand nimmt, ist nicht zu helfen.
Ich frage, da ich diesbezüglich keine Erfahrungen habe.
Aus Obigem folgere ich, daß den Parteien schon Tage vor dem
Notartermin ein Entwurf des entsprechenden Kaufvertrages
ausgehändigt wird. Folgere ich richtig?
Das wird in der Regel so sein, muß aber nicht. Grundsätzlich ist es nämlich Sache der Beteiligten, wie sie ihre Vertragsverhandlung und -beurkundung gestalten. Aber eine Partei, die ihren Vertrag unterschrieben haben möchte, wird der anderen Partei diesen Vertrag schon vor dem Notartermin in die Hand geben. Denn normalerweise unterschreibt niemand im Notartermin einen womöglich derart wichtigen Vertrag, wenn er nicht vorher ausreichend Gelegenheit hatte, ihn zu lesen und zu prüfen. Wer es trotzdem tut, steht entweder höllisch unter Druck oder hat nicht das allerkleinste Risikobewußtsein.
Sollte die Gegenseite den Vertrag nicht vor dem Notartermin herausrücken, wäre das Projekt - jedenfalls für mich - sofort gestorben …