Wäre es ein Kündigungsgrund, wenn sich ein Angestellter im Lebensmittelhandel aus der Mülltonne bedient (abgelaufene, nicht mehr ganz frische oder beschädigte Ware).?
Hi!
Hi christoph,
das sollte sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Manch Arbeitgeber muss sich gegen pfiffige Arbeitnehmer wehren, die dafür sorgen, dass Ware abläuft oder beschädigt wird und in der Mülltonne landet. Andere wiederum fragen vorher , ob sie angegammelten Salat für ihre Karnickel mit nach Hause nehmen dürfen…
Gruß Ralf