hallo,
Gutmenschen und Resozialisierungsbefürworter finden es recht und billig, wenn man mehrfache Mörder wieder in die Freiheit entlässt.Die Terroristen hatten den rechtsstaat gefährlich herausgefordert. Zum Nachteil aller hatten sie bewusst riskiert, dass vielleicht eine Art Ermächtigungsgesetz zu ihrer Bekämpfung geschaffen werden muss. Früher hätte man sowas wohl „Hochverrat“ genannt.
Kann sein, dass manch einer seine Taten bereut und sich jetzt künftig rechtstreu verhält.
Provokant gefragt: Wäre Hitler im Nachkriegsdeutschland verurteilt worden,die Vorausetzungen für eine Sicherungsverwahrung lägen nicht vor: würde man die Entlassung heute dann auch so locker sehen?
Gruß
rakete
Nein
auch hallo,
Hitler wäre nicht nach 25 Jahren rausgekommen, denn er hätte mit Sicherheit die Nürnberger Prozesse nicht überlebt. Aber vielleicht hätte man ihn nach 25 Jahren exhumieren dürfen?
Spaß beiseite: Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe, ist resozialisierung eine wichtige Komponente - dies gilt dann eben auch für RAF-Terroristen. Bedenklicher find aber ich persönlich folgende Entgleisungen: http://de.news.yahoo.com/26032007/336/bordellbesuch-…
Ich fühle mich (und vor allem meine Familie) durch solche Individuen wesendlich stärker bedroht, als durch eine in Freiheit entlassene „Terroroma“.
bye
Leo
auch hallo,
Hitler wäre nicht nach 25 Jahren rausgekommen, denn er hätte
mit Sicherheit die Nürnberger Prozesse nicht überlebt. Aber
vielleicht hätte man ihn nach 25 Jahren exhumieren dürfen?Spaß beiseite: Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden
habe, ist resozialisierung eine wichtige Komponente - dies
gilt dann eben auch für RAF-Terroristen. Bedenklicher find
aber ich persönlich folgende Entgleisungen:
http://de.news.yahoo.com/26032007/336/bordellbesuch-…
Ich fühle mich (und vor allem meine Familie) durch solche
Individuen wesendlich stärker bedroht, als durch eine in
Freiheit entlassene „Terroroma“.
Dazu fällt einem echt nix mehr ein, kostet pro monat über 100.000€s . Jeder kleine Sünder der sein Abschleppticket net bezahlt wird schonungloser verfolgt. Irgendwie stimmen die Relationen schon lange nicht mehr
bye
Leo
lG
Der Mikesch
hi
Dazu fällt einem echt nix mehr ein, kostet pro monat über
100.000€s . Jeder kleine Sünder der sein Abschleppticket
net bezahlt wird schonungloser verfolgt. Irgendwie stimmen die
Relationen schon lange nicht mehr
Von Finanzen zu sprechen, wenn es um den Erhalt des Rechtsstaates
geht ist, mit Verlaub, nicht angebracht. Der Staat kann doch nicht
einfach, nur weil er es versäumt hat rechtmäßige Gesetze zu schaffen,
Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben, mir nichts dir nichts
wegsperren, nur weil die Gefahr besteht, dass er jdm. umbringt.
Natürlich sprechen die Prognosen gegen ihn, aber Gott sei Dank sind
wir nicht schon soweit, dass wir nur aufgrund von unvorteilhaften
Prognosen jdm. ohne gesetzliche Grundlage wegsperren. Die
Sicherheitsverwahrung stellt eine solche Grundlage dar, wenn sie bei
ihm jedoch nicht greift, zahle ich (als Steuerzahler) lieber 100.000e
€ als mich von den Festen des Rechtsstaats zu verabschieden.
Mit dem selben Argument könnte man ja auch gleich jeden Hauptschüler
wegsperren, weil in den Gewaltstatistiken diesen den größten Anteil
der Täter ausmachen.
Oder irgendwelche unbescholtenen Bürger in Guantanamo versauern
lassen, trotz Angebote der USA diese freizulassen. Ach halt, dass
gabs ja schon…
(Zitat aus Dr. Psycho gestern abend auf Pro7:smile: Letztes Jahr ist in
Deutschland keiner durch Terrorismus, aber 40.000 Menschen durch
Alkoholismus umgekommen. Sollen wir jetzt jeden, der gern ein Bier
trinkt wegsperren, nur weil die Gefahr besteht, dass er im Suff jdm.
überfährt?
Man muss doch mal die Kirche im Dorf lassen: Da ist jdm. aus der Haft
entlassen worden, der eine Frau umgebracht, und eine versucht hat
umzubringen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dieser Mann hat das
Recht wie jeder andere auch zu beweisen, dass er sich gebessert hat
und wenn ihm eine Therapie dabei hilft, wunderbar.
gruß
Raoul
Hallo!
Wo dieses Wort auftaucht…
Gutmenschen…
…geht es regelmäßig nicht besonders sachlich zu.
…wenn man mehrfache Mörder wieder in die Freiheit entlässt.
Welchen Sinn hat es, Menschen nach einem Vierteljahrhundert Haft und von denen keine Gefahr mehr ausgeht, weiterhin einzusperren?
Die Terroristen hatten den rechtsstaat gefährlich herausgefordert.
Geht es Dir um den Sinn jahrzehntelanger Haft (den zu hinterfragen sich durchaus lohnt) oder um den speziellen Fall RAF?
Zum Nachteil aller hatten sie bewusst riskiert…
Das Abgleiten der RAF zur gewöhnlichen Mörderbande kann ich nicht gutheißen; die Anfänge der Bewegung habe ich aber damals mitbekommen und kann sie nachvollziehen. Um zu verstehen, muß man sich die politische und gesellschaftliche Situation der 70er Jahre ins Gedächtnis rufen. Das dabei zu berücksichtigende Spektrum reicht vom Vietnamkrieg, über Nahost, Iran, den damals in Deutschland allgegenwärtigen Ost-West-Konflikt mit lebensgefährlichen und dennoch grotesk-albernen Zügen, bis zu den Honoratioren-Seilschaften, die in diesem Land wie Pech und Schwefel zusammen und zahllose Nazigrößen in Amt und Würden hielten. Mit einem Rechtsstaat waren viele Gepflogenheiten kaum vereinbar.
Provokant gefragt: Wäre Hitler im Nachkriegsdeutschland
verurteilt worden…
Alle - Alliierte und Deutsche - waren froh, mit ein paar aufgegriffenen Symbolfiguren Sündenböcke präsentieren zu können. Alle anderen sahen sich als Mitläufer, Ahnungslose, Verführte und verkappte Widerstandskämpfer. So ähnlich sieht wohl das Erwachen überall und aus jedem Wahn aus. Große Teile der ersten Nachkriegsgeneration bekamen aber mit, daß irgendwas faul war. Es gab keine Antworten auf Fragen und das Dritte Reich wurde während der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik z. B. im Schulunterricht einfach totgeschwiegen. Die vielen Trümmer und die im Straßenbild allgegenwärtigen Kriegsversehrten konnte man schlecht totschweigen, aber außer Sprüchen vom tapfer kämpfenden deutschen Landser kam nichts. Mit VW-Käfer, Italienurlaub und wachsenden Bierbäuchen glaubten etliche Zeitgenossen, zur Tagesordnung übergehen zu können, was auch 20 Jahre lang zu funktionieren schien, bis es vor diesem Hintergrund gegen Ende der 60er in der jungen Generation zusehends unruhiger wurde. Alte Leitbilder und Autoritäten gerieten ins Wanken.
Ich bin dankbar, daß es die Unruhen gab. Wenn heute ein Mensch sein Recht auf Wehrdienstverweigerung wahrnimmt, ohne daß dies einen Spießrutenlauf zu Folge hat, ist diese Veränderung ohne die damaligen Unruhen nicht vorstellbar. Wenn heute unverheiratete Paare wie selbstverständlich zusammen leben und eine Wohnung finden, wenn sich Homosexuelle nicht mehr verstecken müssen, wenn eine Ehescheidung nicht mehr zum Verlust der beruflichen Stellung führt, wenn man sich nach einem Kirchenaustritt noch auf der Straße blicken lassen kann u. v. m., sah das alles vor den Unruhen ganz anders aus. Wer früher noch so stinkende Verhältnisse kritisierte, wurde als Nestbeschmutzer beschimpft. Vergleiche Nachrichtensendungen der damaligen Zeit mit heutigen Nachrichten, dann wird auffällig, um welche artig-devote Hofberichterstattung es sich damals handelte. Das Gemeinwesen hat die damalige Roßkur dringend gebraucht, um überhaupt eine Chance zu bekommen, zum Rechtsstaat zu werden.
In der Folge des damaligen Klimas verrannten sich mehrere Gruppen junger Leute, nicht nur Anhänger der RAF. Aber das alles ist Geschichte. Die Gesellschaft hat nichts davon, wenn sie die damaligen Akteure - gleich welcher Verbrechen sie sich schuldig machten - noch länger einsperrt. Ein Schutzbedürfnis der Allgemeinheit ist abwegig, wenn man erkennt, daß aus den damals jungen Leuten inzwischen Menschen im 6. Lebensjahrzehnt wurden und wenn man erkennt, daß sich das gesellschaftliche Umfeld, aus dem heraus die Gewalttaten entstanden, grundlegend gewandelt hat.
Gruß
Wolfgang
Hallo Raoul
hi
Dazu fällt einem echt nix mehr ein, kostet pro monat über
100.000€s . Jeder kleine Sünder der sein Abschleppticket
net bezahlt wird schonungloser verfolgt. Irgendwie stimmen die
Relationen schon lange nicht mehrVon Finanzen zu sprechen, wenn es um den Erhalt des
Rechtsstaates
geht ist, mit Verlaub, nicht angebracht. Der Staat kann doch
nicht
einfach, nur weil er es versäumt hat rechtmäßige Gesetze zu
schaffen,
Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben, mir nichts dir
nichts
wegsperren, nur weil die Gefahr besteht, dass er jdm.
umbringt.
Natürlich sprechen die Prognosen gegen ihn, aber Gott sei Dank
sind
wir nicht schon soweit, dass wir nur aufgrund von
unvorteilhaften
Prognosen jdm. ohne gesetzliche Grundlage wegsperren. Die
Sicherheitsverwahrung stellt eine solche Grundlage dar, wenn
sie bei
ihm jedoch nicht greift, zahle ich (als Steuerzahler) lieber
100.000e
€ als mich von den Festen des Rechtsstaats zu verabschieden.
Mit dem selben Argument könnte man ja auch gleich jeden
Hauptschüler
wegsperren, weil in den Gewaltstatistiken diesen den größten
Anteil
der Täter ausmachen.
Oder irgendwelche unbescholtenen Bürger in Guantanamo
versauern
lassen, trotz Angebote der USA diese freizulassen. Ach halt,
dass
gabs ja schon…
(Zitat aus Dr. Psycho gestern abend auf Pro7:smile: Letztes Jahr
ist in
Deutschland keiner durch Terrorismus, aber 40.000 Menschen
durch
Alkoholismus umgekommen. Sollen wir jetzt jeden, der gern ein
Bier
trinkt wegsperren, nur weil die Gefahr besteht, dass er im
Suff jdm.
überfährt?
Man muss doch mal die Kirche im Dorf lassen: Da ist jdm. aus
der Haft
entlassen worden, der eine Frau umgebracht, und eine versucht
hat
umzubringen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dieser Mann
hat das
Recht wie jeder andere auch zu beweisen, dass er sich
gebessert hat
und wenn ihm eine Therapie dabei hilft, wunderbar.
du magst recht haben, aber was passiert, wenn er wieder jemand umbringt, ein Mutter von 2 Kindern? Die Klage der Angehörigen nach Schadenersatz des Staates wird abgewiesen werden…
Das ist in meinen Augen das absurde an unseren Gesetzen, weil der Täter mehr bemuttelt wird wie die Opfer, frag mal beim Weissen Ring nach, die werden dir was erzählen können
gruß
Raoul
LG
Mikesch
Mit einem Rechtsstaat
waren viele Gepflogenheiten kaum vereinbar.
Das Gemeinwesen hat die damalige Roßkur
dringend gebraucht, um überhaupt eine Chance zu bekommen, zum
Rechtsstaat zu werden.
Aber Wolfgang! Der Rechtsstaat war doch durch unser hochwürdiges Grundgesetz gefestigt, und Regierung und Amtsträger BRD warden demokratisch legitimiert, oder nicht?
Was hat außerdem dein Plädoyer mit der Frage zu tun?
hallo Leo,
Hitler wäre nicht nach 25 Jahren rausgekommen, denn er hätte
mit Sicherheit die Nürnberger Prozesse nicht überlebt. Aber
vielleicht hätte man ihn nach 25 Jahren exhumieren dürfen?Spaß beiseite: Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden
habe, ist resozialisierung eine wichtige Komponente - dies
gilt dann eben auch für RAF-Terroristen.
Um den Widersinn des Resozialisierungsgedankens vor Augen zu führen, bat ich dies an meinem Beispiel zu betrachten.Und ich meinte nicht Nürnberg- die Alliierten haben ja alle aufgeknüpft-, sondern ein „rechtstaatliches Gericht der Bundesrepublik“. Die Voraussetzungen sind ja wohl die gleichen.
Gruß
rakete
Meine Frage ‚sachlich‘ beantworten
Hallo,
Wo dieses Wort auftaucht…
Gutmenschen…
…geht es regelmäßig nicht besonders sachlich zu.
Wo man sich um die Antwort einer Kernfrage drückt, geht es noch viel unsachlicher zu. Das machen Politiker zwar gerne. Ich möchte aber eine Antwort auf meine Frage. Lass Dich bitte darauf ein oder schweige !
Das Szenario ist „Hitler ist von einem bundesdt. Gericht zu Lebenslänglich verurteilt worden“. Nach Verbüßung von 25 Jahren hat er die Möglichkeit, entlassen zu werden.
Wie würdest Du als zuständiges Organ entscheiden?
Gruß
rakete
Hi rakete,
ist schon klar - ich konnte mir das bloß nicht verkneifen (Ihr kennt mich ja). Aber nun zum Thema (auch wenn ich dafür etwas zu wenig Jurist bin): Ich denke Hitler würde heutzutage eine anschließende Sicherheitsverwahrung bekommen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob er „bloß“ mit Mord davongekommen wäre - ich denke Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wären mindesten noch dabei gewesen. Allerdings weiß ich nicht, was man genau dafür bekommt.
bye
Leo
Hallo!
Um den Widersinn des Resozialisierungsgedankens vor Augen zu
führen…
Wenn Du den Resozialisierungsgedanken für widersinnig hältst, müßtest Du konsequenterweise dauerhaftes Wegsperren nach jeder beliebigen Verfehlung fordern. Glaubst Du, Menschen sind grundsätzlich nicht lern- und einsichtsfähig?
… bat ich dies an meinem Beispiel zu betrachten.Und ich
meinte nicht Nürnberg- die Alliierten haben ja alle
aufgeknüpft-, sondern ein „rechtstaatliches Gericht der
Bundesrepublik“. Die Voraussetzungen sind ja wohl die
gleichen.
Ein zu lebenslanger Haft Verurteilter wird nicht aus der Haft entlassen, wenn von ihm die Gefahr ausgeht, daß er die Straftaten, für die er verurteilt wurde, erneut begeht. Würde also der Inhaftierte nur darauf warten, mit seinen Kumpanen der noch existierenden Verbrecherorganisation weiter zu machen, würde sich mit Haftentlassung nichts abspielen. In solchem Fall kann es passieren, daß lebenslänglich wörtlich zu nehmen ist. Nach meinem Kenntnisstand prüft ein Gericht in zweijährigen Abständen, ob noch Umstände vorliegen, die eine weitere Inhaftierung rechtfertigen. Wenn nach Absitzen einer bestimmten Mindestdauer nichts vorliegt, was die weitere Inhaftierung erforderlich macht, kommt es zur Haftentlassung. Sinnfreies lebenslanges Wegsperren „nur so aus Prinzip“ gibts bei uns zum Glück nicht.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Um den Widersinn des Resozialisierungsgedankens vor Augen zu
führen…Wenn Du den Resozialisierungsgedanken für widersinnig hältst,
müßtest Du konsequenterweise dauerhaftes Wegsperren nach jeder
beliebigen Verfehlung fordern. Glaubst Du, Menschen sind
grundsätzlich nicht lern- und einsichtsfähig?
„Widersinn“ und „Resozialisierung“ habe ich jetzt nur unter dem Aspekt „Christian Klar und Konsorten“ so betrachtet wissen wollen.
Es können sich natürlich auch Mörder bessern.
… bat ich dies an meinem Beispiel zu betrachten.Und ich
meinte nicht Nürnberg- die Alliierten haben ja alle
aufgeknüpft-, sondern ein „rechtstaatliches Gericht der
Bundesrepublik“. Die Voraussetzungen sind ja wohl die
gleichen.Ein zu lebenslanger Haft Verurteilter wird nicht aus der Haft
entlassen, wenn von ihm die Gefahr ausgeht, daß er die
Straftaten, für die er verurteilt wurde, erneut begeht. Würde
also der Inhaftierte nur darauf warten, mit seinen Kumpanen
der noch existierenden Verbrecherorganisation weiter zu
machen, würde sich mit Haftentlassung nichts abspielen. In
solchem Fall kann es passieren, daß lebenslänglich wörtlich zu
nehmen ist. Nach meinem Kenntnisstand prüft ein Gericht in
zweijährigen Abständen, ob noch Umstände vorliegen, die eine
weitere Inhaftierung rechtfertigen. Wenn nach Absitzen einer
bestimmten Mindestdauer nichts vorliegt, was die weitere
Inhaftierung erforderlich macht, kommt es zur Haftentlassung.
Sinnfreies lebenslanges Wegsperren „nur so aus Prinzip“ gibts
bei uns zum Glück nicht.
Na gut, dann muss doch meine Frage für dich leicht zu beantworten sein.
Hitler und Himmler wurden, sagen wir 1950 von einem bundesdt. Nachkriegsgericht zu lebenslänglich verurteilt.
Hitler war zum Zeitpunkt der Verurteilung 61 Jahre und Himmler 50. Beide entschuldigen sich bei den Hinterbliebenen für ihre Schandtaten, bereuen nach meinung der Gutachter ihre Taten zutiefst und widmen sich ausschließlich nur noch der Malerei (Hitler) und der Hühnerzucht (Himmler).1975 geht von den beiden, nunmehr 86 und 75 Jahre alt nach Meinung aller keine Gefahr mehr aus.
Bundespräsident Dreyer hat über eine vorzeitige Entlassung zu befinden.
Wie lautet deine Entscheidung?
Ich bin gespannt.
Gruß
rakete
Allerdings weiß ich nicht, was man genau dafür bekommt.
Das hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverdienstkreuz
Hallo
Das Szenario ist „Hitler ist von einem bundesdt. Gericht zu
Lebenslänglich verurteilt worden“. Nach Verbüßung von 25
Jahren hat er die Möglichkeit, entlassen zu werden.
Wie würdest Du als zuständiges Organ entscheiden?
Ich finde, dass dieses Szenario nicht vorstellbar ist. Leute wie Hitler bleiben entweder an der Macht und werden irgendwie gehasst und respektiert, oder flüchten vielleicht in ein anderes Land, oder kommen durch ein Attentat, durch Hinrichtung oder Selbstmord ums Leben. Ein anderer Fall ist mir aus der Geschichte nicht bekannt und nicht vorstellbar.
Solche Leute werden niemals von einem normalen Gericht verurteilt. Kann doch garnicht, dann hätte er sich ja schon selbst verurteilen müssen. Es gab doch damals kein Gesetz in Deutschland, auf Grund dessen er hätte verurteilt werden können, die Gesetze hat er ja schließlich selber gemacht.
Viele Grüße
Simsy
Endlich antwortet Jemand auf die konkrete Frage
Hallo Simsy
danke, dass du dich zumindest an einer
Antwort versuchst.
Das Szenario ist „Hitler ist von einem bundesdt. Gericht zu
Lebenslänglich verurteilt worden“. Nach Verbüßung von 25
Jahren hat er die Möglichkeit, entlassen zu werden.
Wie würdest Du als zuständiges Organ entscheiden?Ich finde, dass dieses Szenario nicht vorstellbar ist. Leute
wie Hitler bleiben entweder an der Macht und werden irgendwie
gehasst und respektiert, oder flüchten vielleicht in ein
anderes Land, oder kommen durch ein Attentat, durch
Hinrichtung oder Selbstmord ums Leben. Ein anderer Fall ist
mir aus der Geschichte nicht bekannt und nicht vorstellbar.Solche Leute werden niemals von einem normalen Gericht
verurteilt. Kann doch garnicht, dann hätte er sich ja schon
selbst verurteilen müssen. Es gab doch damals kein Gesetz in
Deutschland, auf Grund dessen er hätte verurteilt werden
können, die Gesetze hat er ja schließlich selber gemacht.
Schau mal Simsy. Das kann nicht sein.Warum soll ein Verbrecher, Diktator oder Hochverräter nicht von einer demokratisch legitimierten Nachfolgeregierung verurteilt werden können. Wenn du nun bei der französischen Revolutuion beginnst und dies bis Saddam Husseins Hinrichtung verfolgst, ist das möglich. Ich würde die Gerichtsbarkeit schon als „normale“ Gerichte bezeichnen. Nur: sie sahen die Todesstrafe vor.
Die Bundesrepublik sieht dagegen derartige Strafe und ein echtes „Lebenslänglich“ nicht vor.
Viele Grüße
Simsy
Alter und Bildungshintergrund
wie man einen solch debilen Vergleich ziehen kann ist mit schleirhaft. Darf man nach Alter und Bildungshintergrund fragen.
Hallo
Warum soll ein
Verbrecher, Diktator oder Hochverräter nicht von einer
demokratisch legitimierten Nachfolgeregierung verurteilt
werden können.
In einer Demokratie wird man ja meistens nicht von der Regierung verurteilt, sondern (wegen der Gewaltenteilung) von der Gerichtsbarkeit. Und das wäre schon seltsam gewesen, wenn die Richter ihren ehemaligen und wahrscheinlich von ihnen vormals auch sehr bewunderten Chef verurteilt hätten; denn gerade die Richter waren damals in der Nachkriegszeit oft noch genau die gleichen wie vorher.
Der Hitler ist nicht von den Deutschen abgesetzt worden. Das ist einfach nicht der Fall. Und deshalb ist es für mich auch nicht denkbar, dass er von den Deutschen verurteilt worden wäre. Das hätte noch mindestens 50 Jahre gedauert, bis sie den verurteilt hätten.
Ich habe im Moment keine Ahnung, was die Deutschen auf die Dauer gemacht hätten, wenn der Krieg aus irgendeinem Grund 1 Monat früher aufgehört hätte, und die Allierten sich plötzlich zurückgezogen und nur noch ihre Stellung gehalten hätten (ich zieh jetzt mal keinen Grund dafür an den Haaren heran). Es scheint aber nicht so, als wenn sie dann den Hitler zum Teufel gejagt hätten. Die Führungsriege hat sich von sich aus aus dem Staub gemacht, weil sie (außer Göring) wusste, was nach verlorenem Krieg auf sie zukam, und sie waren auch damals noch weit davon entfernt, vom Volk davongejagt zu werden (wie z. B. der französische König in der Revolution).
Wenn du nun bei der französischen Revolutuion
beginnst und dies bis Saddam Husseins Hinrichtung verfolgst,
ist das möglich. Ich würde die Gerichtsbarkeit schon als
„normale“ Gerichte bezeichnen.
Na ja, ob die französische Revolutionsregierung so besonders demokratisch legitimiert war, kann man auch bezweifeln. Und Saddam Hussein ist mehr oder weniger von den Amerikanern verurteilt worden. Sie haben ja wohl dafür gesorgt, dass er an eine Gerichtsbarkeit ausgeliefert wurde, die ihn hinrichten würde. Bis dahin haben sie ihn ja vorsichtshalber bei sich aufbewahrt. Na ja, immerhin waren die Iraker daran beteiligt.
Na ja, egal, ich denke halt, Hitler wäre aus dem Grund nicht vorzeitig entlassen worden, weil er gar nicht eingesperrt worden wäre.
Viele Grüße
Simsy
Plumpe 'Totmacher’Gegenfrage
Hallo Karl Heinz,
wie man einen solch debilen Vergleich ziehen kann ist mit
schleirhaft.
zunächst ist es in diesem Forum an sich üblich, Anreden und Grußformeln zu verwenden.
Darf man nach Alter und Bildungshintergrund
fragen.
Außerdem kennzeichnet ein Fragezeichen einen Interrogativsatz als Frage.
Natürlich darfst du fragen. 
Meine Kernthese ist, dass es Verbrechen gibt, die die ganze Gesellschaftsordnung gefährden. An diese kann nicht der Maßstab
und der Resozialisierungsgedanke üblicher Kriminalität gelegt werden.
Seien es nun die Verbrechen der Hitlerdiktatur, die perfide Herausforderungsstrategie der RAF oder die Anschläge auf das Worldtrade-Center.
Mit anderen Worten: Es kann nur wirklich lebenslänglich geben oder die Todesstrafe, die nach unserem Grundgesetz nicht zur Anwendung kommt.
Willst du dem widersprechen, müsstest du auch eine plausible Antwort auf meine provokante Ausgangsthese parat haben.
Das hast du aber nicht (Ist das nicht viel eher debil ?) Dann halte dich auch raus!
Mit freundlichem Gruß
rakete
Ich misch mich mal ein.
Hallo
Meine Kernthese ist, dass es Verbrechen gibt, die die ganze
Gesellschaftsordnung gefährden. An diese kann nicht der
Maßstab
und der Resozialisierungsgedanke üblicher Kriminalität gelegt
werden.
Seien es nun die Verbrechen der Hitlerdiktatur, die perfide
Herausforderungsstrategie der RAF oder die Anschläge auf das
Worldtrade-Center.
Hitler unterscheidet sich dadurch von den anderen beiden Genannten, dass er damals von großen Teilen der Bevölkerung als Staatsoberhaupt akzeptiert wurde, und dass er dadurch die Gesellschaftsordnung in wesentlich höherem Maße gefährdet hat. Die RAF gibt es gar nicht mehr, und insofern stellt sie auch keine Gefährdung der Gesellschaftsordnung dar.
Viele Grüße Simsy
Catch 22
hallo,
Gutmenschen und Resozialisierungsbefürworter finden es recht
und billig, wenn man mehrfache Mörder wieder in die Freiheit
entlässt.
Aber nur, wenn sie ihrer politischen Gesinnung entsprechen.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein :0)