wäre in diesem Fall die Verjährungsfrist gültig?

Guten Tag,

mal angenommen Person A wird am 04.08.09 geblitzt mit einer Überschreitung von 8 Km/h. Person A bekommt am 11.11.09 ein Verwarnungsgeld/Anhörung zugeschickt. Das Schreiben wurde am 09.11.2009 von der Behörde ausgestellt.
Ist dieses Forderung noch gültig, da ja in diesem Fall die 3 Monate (Verjährungsfrist) überschritten sind.

Für eure Antworten bedanke ich mich im Vorraus.

Gruß, Ivenhoe1

Hallo!

Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Verjährung unterbrochen worden ist, da die Anordnung zur Anhörung früher getroffen worden sein dürfte, und das reicht, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG.

Hi
„es kommt drauf an“ - warum hat das so lange gedauert?
Wann wurde die Verwarnung angeordnet?
Fanden irgendwelche anderen Verjährungsunterrechenden Handlungen statt?
Ist der Betr. zwischenzeitlich umgezogen?

Fragen über Fragen… :wink:

Gruß
HaWeThie