hallo! ich versuche unserem deutschen steuerrecht ein wenig auf die Schliche zu kommen…
folgendes szenario:
AN ist auszubildender, wohnt 20 km von der arbeit ( hat Hauptwohnsitz in der Stadt wo er arbeitet) . ca. 366 km zu der Stadt, wo die Eltern wohnen. (nicht als nebenwohnsitz gemeldet)
AN verdient 11102 Euro brutto. 20% sozialleistungen davon: 2220 Euro. 360/Jahr kosten die öffentlichen Verkehrsmittel.
11102-2220-360=8020 Euro
Heimfahrten ca. 30 Mal im Jahr.
- Kann man jetzt heimfahrten noch mit anrechnen? Ist das hier die richtige rechnung:
0,30 Cent * 30 * 366 km= 3294 Euro??
Was müsste man machen, damit man Heimfahrten mit anrechnen kann?? - Ist dann noch bab theoretisch möglich? Vater beamter, mutter keine arbeit, aber noch nicht arbeitslos gemeldet. 2 Kinder
Danke schön für die Hilfe!!