Wäre offensichtliche Jobsuche ein Kündigungsgrund?

Hallo,

wenn ein Mitarbeiter (MA) aus Wut über seine aktuellen Arbeitgeber (AG) sich entschließen würde, den Arbeitsmarkt nach Alternativen zu durchforsten und dabei soziale Netzwerke zu nutzen, und dabei dann „erwischt“ würde (weil der AG diese Netze auch nutzt): Ließe sich daraus ein Vertrauensbruch und damit Kündigungsgrund herleiten?

Beispiele:

  • MA stellt seinen anonymisierten Lebenslauf in ein Jobportal, wo er für den aktuellen AG leicht trotzdem zu identifizieren ist.

  • MA setzt ein Häkchen in sein Xing-Profil „ich bin interessiert an Jobangeboten“

  • MA schreibt in Xing-Profil unter „Suche: neue Herausforderung“

Da der MA momentan eine mittlere Führungsprosition (kleines Unternehmen) inne hat, könnte man sich da eien Vertrauensverlust sinnvoll herleiten, insbesondere wenn der MA auch für wichtige Kunden zuständig ist.

Danke im Voraus

Hallo

http://www.kuendigung.de/rechtslexikon-kuendigung/gl…

und

Der von einem Arbeitnehmer gezeigte Abkehrwille kann höchstens eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn z. B. konkrete Anhaltspunkte für die Ernsthaftigkeit des Abkehrwillens vorhanden sind und die Beschaffung einer Ersatzkraft nicht ohne weiteres möglich erscheint, sich aber nun ein geeigneter Ersatz für den Abkehrwilligen bietet (BAG vom 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), oder wenn der Arbeitnehmer an einer Stelle beschäftigt wird, für die nur mit Schwierigkeiten ein Ersatzmann gefunden werden kann und für die eine Ersatzkraft gerade zur Verfügung steht (LAG Frankfurt/Main vom 11.4.1985, NZA 1986 S. 31). (Quelle: http://www.aok-business.de/niedersachsen/pro-online/… )

Gruß,
LeoLo

Danke

Ich deute das so, dass man zwar einen Kündigungsgrund daraus ableiten könnte (denn tatsächlich könnte in diesem Fall aufgrund der sehr speziellen Tätigkeit der AG auf „Jetzt ist gerade Ersatz da“ plädieren), dies aber sehr selten gemacht wird und wohl auch schwierig ist. Korrekt?

Hallo,

Deine Einschätzung ist nicht korrekt.
Es ist so, daß aus der reinen Stellensuche idR kein Kündigungsgrund abgeleitet werden kann (auch nicht für "Führungskräfte), außer in ganz bestimmten, durch die Rechtsprechung eng begrenzten Ausnahmefällen.

&Tschüß
Wolfgang