wärmedämmung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo sehr geehrter Experte,
wir haben ein 85 Jahre altes Doppelhaus mit 3 Wohnungen, Mauerwerk Ziegelstein mit Luftschicht,
Dachgeschoß, Spalierlatten mit Bimsstein und unter den Geschoßdecken überall Asche.
EG 80 m²
OG 80²
Dach- schräg 60m² zusammen 220m² = 25200 kWh
Jede dieser Wohnungen, auch die Dachgeschoßwohnung, benötigen als reine Heizenergie 8400 kWh/(m²a).
Außerdem heizt der Viessmann Kessel (Bj. 1980) den Keller noch so auf (12-14 °C), so dass man die Wäsche gut trocknen kann.
Ich habe mir diesen Winter täglich die Außentemperaturen und den Gasverbrauch in m3 notiert.
Selbst bei -17°C Außentemperatur habe ich nicht mehr als 19 m3 Erdgas verbraucht.

Nun soll es eine Vorschrift geben, wonach alle Dachwohnungen wärmegedämmt werden müssen.
Dafür soll ich laut Kostenvorschlag 39.000 Euro zahlen und die Heizung soll erneuert werden, Kosten 6.000 Euro.
Auf meine bohrenden Nachfragen meinte man, die Einsparung könnte höchstens 8000 kWh betragen, 4000 kWh vom Dach und 4000kWh vom Kessel, es könnte aber auch deutlich weniger Einsparung erreicht werden.
Nun meine Frage:
Muss ich in Dachgeschoss die Bimssteine zwischen den Dachbalken herausreißen lassen um in diesen Hohlraum dann Glaswolle legen zu lassen?
Und muss ich mir einen Brennwertkessel einbauen lassen um dann den Keller mit einem Heizkörper zu erwärmen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael

Hallo,
Leider kann ich Ihre Frage fachlich nicht beantworten,da unser Spezialgebiet auf Hinterlüftete Fassadenverkleidung beruht…Für Hohlraumdämmung gibt es andere Berechnungsgrundlagen.
Mit freundlichen Grüßen
G.Selleng
http://www.fassadenverkleidung.com

Hallo Michael,

ich empfehle Ihnen eine Energieberatung durch einen gepr. Gebäudeenergieberater. Die geht mir einem ausführlichen Gutachten einher und wird von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 50 % bezuschusst!
Darin werden alle Ihre Fragen beantwortet und eine Amortisationsberechnung der einzelnen Maßnahmen vorgenommen. Auf der Webisede der BAFA können Sie Berater in Ihrer Region finden.

MfG.
N. Phiesel
www.bautechnik-phiesel.de

Hallo Michael,Sie haben dies alles so präzise und detalliert aufgeführt, um die eine gute und wirtschaftliche Antwort zu geben müsste ich deine Angaben mit den geforderten gesetzlichen Werten der neuesten Wärmeschutzverordnung vergleichen und durchrechnen. da ich diese nicht besitze (bin jetzt schon 3 Jahre Rentner) Empfehle ich dir dich an den Verband Vollwärmeschutz zu wenden, oder an die Verbraucherzentrale. Aus dem Bauch heraus würde ich sogar annehmen das Ihr Haus der neuesten WSV fast entspricht. …Ich will nicht wissen wie viele Jahre sie benötigen würden damit sich diese Investitionen amortisieren.
Mit freundlichem Gruß hagüme

Guten Tag Michael,
die Energieeinsparverordung schreibt im § 10 folgendes vor:
(3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher unge-dämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
(4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.

D.h. wenn in der DG-Wohnung die Dachflächen bis zur Giebelspitze durchgehen und kein Dachboden vorhanden ist, haben Sie keine zugängliche oberste Geschossdecke. Ist in der Giebelspitze noch ein zugänglicher Dachboden, dann müssen Sie diese Decke dämmen. Ansonsten haben Sie nur Dachflächen, für die kein Dämmzwang besteht. 30% Energieeinsparung für die genannten Maßnahmen sehe ich auch als realistisch an.
Der Brennwertkessel sollte auch noch so viel Wärme abgeben, dass der Keller einigermaßen temperiert ist.
Gruß
JM

Hallo Michael,
die Dämmung der obersten Geschossdecke ist in der EnEV geregelt, ebenso der Austausch der Heizung.
Einsparungen sollte der Sachverständige ermitteln, da wird viel Schindluder getrieben.
Nachlesen kann man das im Netz, Stichwort Energieeinsparverordnung.
Ist eine gute Sache meine ich.
Gruss,
Erich.

Guten Abend Jochen,
danke für die Antwort, ich bin sicher das mein Haus, auch die Geschossdecken und das Dach mindestens mit
0,17 W/m2*K isoliert sind, das hat mir 1978 ein befreundeter Architekt, damals mit den K-Werten berechnet.

Ich muss einmal in Ruhe nachrechnen, ob ich noch mehr als die neuen Fenster einbaue.

Gruß Michael

Hallo Michael,

leider bin ich nicht so der Experte für KW Berechnungen und Heizenergieverbrauch. ich kann nicht abschätzen, was deine Angaben so bedeuten; ob sie unter oder über der Norm liegen. die Gasheizung von 1980 wäre wirklich zu erneuern und gegen ein Brennwertgerät auszutauschen. Das Einsparpotential wird in der regel aber überbewertet. Ich habe vor einigen Jahren meine alte, aber immer gut gepflegte Ölheizung vom Baujahr 1972 gegen eine moderne getauscht und bin von der versprochenen einsparung wirklich entdtäuscht. Es wurde bis zu 30 % versprochen. Herausgestellt haben sich nicht einmal 10 % Ersparnis. Also viel Wind um nichts (wenig …). Es nützt auch nicht, alles ausrechnen zu lassen. Die meißte Ersparnis liegt im zurückhaltenden Heizen. Jedes Grad mehr bedeutet ca. 6 % mehr Energiekosten. Speziell die Nachtabsenkungen und die Reduzierung der Wärme in z.B. nicht genutzten Räumen bringt die meißte Ersparnis. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Über die rechtliche Seite, die du angesprochen hast solltes du dich bei den zuständigen Stellen informieren, ob überhaupt oder wenn ja was genau gemacht werden muss. Alles gute aus dem Weserbergland und vielleicht kommt ja eine kleine Rückantwort. ich würde mich freuen. Gruß Heiner

Hallo Michael,
bei einem K- oder heute U-Wert von 0,17 W/m²K hätten Sie so ca. 20 bis 25 cm Styropor oder Mineralwolle als Dämmung eingebaut. Zumal die Dämmqualität vor 1978 noch um einiges schlechter war als heute. Ich halte das eigentlich für ziemlich unwahrscheinlich. 0,17 wird heute in Fertighausbau etwa erreicht.
Wenn Sie aber die oberste Geschossdecke schon mal in irgend einer Weise gedämmt haben, und sei es auch nur mit einem Zentimeter Dämmaterial, dann betrifft Sie die Regelung der EnEV nicht, denn die schreibt nur vor, dass bisher ungedämmte Geschossdecken gedämmt werden müssen.
Energiesparende Grüße
Jochen Merx

Hallo Michael,

erst mal kurz und knapp, nein, Du musst nicht den Bims rausreißen.
Die Vorschrift im Zuge der Energieensparverordnung 2009 (EnEV 2009) besagt, dass in vermieteten Objekten die oberste Geschoßdecke gedämmt werden muss.
Das heisst, habt Ihr einen begehbaren Dachboden, muss auf diesem Der Fußboden gedämmt werden, alternativ die Fächer zwischen der Balkenlage (waagerechte Decke) der Dachgeschosswohnung.
Solltest Du Dich entscheiden, den energetischen Schritt zu gehen und das alte Haus in die Neuzeit zu holan, dann würde ich den Bims trotzdem drin lassen und von außen eine Aufsparrendämmung aufbringen. Bims hat nach wie vor einen Dämmwert, die DG-Wohnung könnte weiter vermietet bleiben und die neue Dämmung außen hätte eine 100%-ige Umhüllung der Immobilie. Bei Sparrengefach-Ausdämmung hast Du immer noch ca. 15% Holzzanteil mit schlechterer Dämmung. Aufsparrendämmung macht natürlich das Haus „dicker“ - es kommen mit Lattungen etc. ca. 18 cm dazu. Auch bei Doppelhäusern ist das problemlos machbar - und vielleicht hat der Nachbar ja auch interesse, wenn man sich den Handwerker „teilt“. Fragen kostet nichts und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert energetische Maßnahmen, wobei auch Banke gerne eigene Töpfe anbieten und nicht unbedingt schlechtere Konditionen bieten.

Noch Fragen? Dann bitte direkt unter
dachdecker (at) gmx punkt com

Gruß
Frank

Hallo Michael

Das mit dem Kessel im Keller finde ich sehr sinnvoll.
Sicherlich ist es von Vorteil im Keller mit der Abwärme des Kessels die Wäsche zu trocknen aber trotz allem ist es reine Verschwendung.
Auch haben Bimssteine niemals den gleichen K - Wert wie
zBp. Glaswolle oder ähnliches.

Liebe Grüße Helmut Horn

-.-

Hallo Michael

deine Fragen sind sehr speziell auf das Objekt bezogen und ohne Kenntnis dessen nicht zu beantworten. Der erste Schritt zur Entscheidung welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche sinnvoll sind, ist der Gang zum Energieberater, der eine Bestandsaufnahme und ein kleines Gutachten macht. Das kostet was, wird aber auch gefördert. Ich würde lokal nach Energieberatern suchen.

Ich hoffe, zumindest ein wenig geholfen zu haben

Hartwig aus München

hallo ist meine antwort schon angekommen ? grüße u. dahlbüdding

hallo ist meine antwort schon angekommen ? grüße u.
dahlbüdding

Ich bedanke mich bei allen Experten für die ergiebigen Auskünfte.

Gruß Michael

Hallo,

Tut mir leid, da kann ich nichts zu schreiben, es fehlt mir das gewünschte Wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Heiner,
mein Problem ist, daß jede Wohnung ca. 800 Euro Heizkosten verursacht, was meiner Meinung nach nicht zu viel ist.

Ich bin Rentner, aber meine Kinder sind beruflich und familientechnisch noch nicht in der Lage, dieses Haus
übernehmen zu können.

Bevor ich das Dach isolieren würde, lasse ich die Dachgeschosswohnung leer stehen.

Auf lange Sicht, ist es für meine Kinder sinnvoller, neu zu bauen.

Gruß Michael

Hallo,
zunächst würde ich mal dezent klären, ob Sie überhaupt unter das Gesetz fallen.

Wenn ja, dann sollten Sie natürlich etwas tun.

Wir haben 240m2 Wohnfläche, 60m2 davon unterm Dach. Plus Keller. Baujahr 1910. Ich denke, die Häuser sind vom Inhalt her einigermassen vergleichbar.

Seit der Volldämmung der Aussenhaut und einer Aufdachdämmung inklusive neuer Fenster verbrauchen wir etwa 1/3 der von Ihnen genannten Energiemenge.

Unser Keller ist ungeheizt. Auch im kältesten Winter jedoch nie unter 8 Grad, dank Bruchstein. Ich wüsste jetzt nicht, warum wir den Keller heizen sollten. Wenn ich mal in der Werkstatt arbeite, dann ziehe ich mich warm an. Zur Not tut es kurzfristig ein Elektroheizer. Das sind aufs Jahr ein paar Euro. Ansonsten tut die Kälte allem gut, was im Keller lagert.

Wäsche trocknen im Keller ? Ja - mit Trockner und Rohr nach draussen. Die Feuchtigkeit der Wäsche gehört nicht in den Keller !

Wir haben die unterste Geschossdecke nicht isoliert - noch nicht. Der einzige Schwachpunkt des Hauses. Aber der intakte originale Eichenboden hat das bisher verhindert, eine Dämmung von unten ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll.

Wir haben wie gesagt eine Aufdachdämmung. Schwachpunkt dabei sind immer die Sparren, die auch bei uns mit Bimsstein verschlossen sind. Ich werde von innen eine hinterlüftete Extra-Dämmschicht dagegensetzen, mit Folie sauber abgeklebt plus Rigips. Die Steine selbst - die ja einen excellenten U-Wert haben - lasse ich.

Die preiswerteste Wärme ist die, die man nicht verbraucht … Daher habe ich auf Vollisolierung gesetzt. Wir heizen nur mit Holz (Scheitholz-Kachelofen mit elektron. geregeltem Abbrand gemäß aktueller Feinstaubverordnung) - deshalb kann ich zu den Kesseln nicht viel sagen.

Wenn Sie sowieso aufs Dach müssen, warum nicht Warmwassersolar aufs Dach ? 1500l Pufferspeicher in den Keller (braucht etwa 1,5m2 Platz) und Sie unterstützen ihre Heizung/ Warmwasser ? mit Solar. Gerade in der Übergangszeit spart das enorm.

Schönen Gruss, Jochen Müller

Hallo,

danke für die umfangreiche Auskunft.

Eine energetische Vollsanierung , mit Außenfassade, soll zusätzlich 43.000 Euro kosten.

Selbst wenn sich der Gaspreis verfünffachen würde, ist das das Kosten _ Nutzen _Verhältnis noch nicht erreicht.

Ich werde die Dachwohnung " stilllegen" und den Boden isolieren.

Mit freundliche Grüßen

Michael

Nein Sie müssen die Bimsdielen nicht ausbauen
MfG
Rainer