wir wollen unser Haus dieses Frühjahr dämmen lassen. Ein Bekannter sagte, wir müssten aber erst mal die Wärmedämmung berechnen, bevor wir anfangen. Was bedeutet das? Müssen wir die Fassade ausmessen? Oder gibt es Formeln, die man dazu braucht?
So sinnvoll der Energieausweis zum Vergleich der zu erwartenden Heizkosten für Mieter oder Käufer sein kann,ein Eigentümer im selbstgenutzten Haus braucht ihn nicht.
Wozu auch,er hat die Heizkosten direkt vor Augen in Form der Rechnung des Gasanbieters oder Öllieferanten.
Und die Abschätzung des eigenen Verbrauches kann man aus den Durchschnittswerten der Verordnungen dazu entnehmen. Und dann sollte man sich fachlichen Rat holen beim Baufachmann(Architekt,Energieberater),welchen Bauzustand(alte Baupläne und Unterlagen erforderlich,Ortbesichtigung) hat mein Haus,was kann/soll energetisch verbessert werden?
Wie sind die Kosten,gibt es sogar Zuschüsse vom Staat(KfW-Kredit oder Bargeld),wann rentiert sich die Investition ?
Was macht man zuerst,Fassade,Dach,Fenster oder Heizung usw.?
sollte man sich fachlichen Rat holen beim
Baufachmann(Architekt,Energieberater),welchen Bauzustand(alte
Baupläne und Unterlagen erforderlich,Ortbesichtigung) hat mein
Haus,was kann/soll energetisch verbessert werden?
Wie sind die Kosten,gibt es sogar Zuschüsse vom
Staat(KfW-Kredit oder Bargeld),wann rentiert sich die
Investition ?
Und was glaubst Du wie der Fachmann das ermittelt? Oder bei der KfW Förderungen beantragt? Genau: Mit dem Energieausweis! Aber auch ohne KfW-Fördermittel: hier ist ein Energieausweis fällig! Bitte schau dir die beiden verlinkten Seiten genau an!
[zitat]
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände
a) ersetzt, erstmalig eingebaut
oder in der Weise erneuert werden, dass
b) Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks - Vorsatzschalen angebracht werden,
c) Dämmschichten eingebaut werden oder
d) bei einer bestehenden Wand mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer
0,9 W/(m²·K) der Außenputz erneuert wird,
sind die jeweiligen Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Tabelle 1 Zeile 1 einzuhalten.[/zitat]
Und nochmal: Wie glaubst Du wird der Nachweis der Einhaltung geführt?
Wärmedurchgangskoeffizienten nach Tabelle 1 Zeile 1
ist eine Einzelbetrachtung eines Bauteils und kann sehr einfach berechnet werden (wurde hier bereits verlinkt).
Und was glaubst Du wie der Fachmann das ermittelt?
Sofern es sich um das Gebäudekonzept für Sanierung oder Neubau handelt, sind entsprechende Ingenieurbüros die richtigen Ansprechpartner, welche zuerst (bei Sanierung nach einer Bestandsaufnahme) eine Heiz- u/o Kühllastberechnung durchführen. Architekten und Baufirmen bedienen sich derselben Fachkräfte, weil sie i.d.R. weder über ausreichende Kenntnisse noch Berechnungsprogramme verfügen. Sie werden dann entsprechende Ermittlungen und Vorgaben umsetzen und Materialien etc. im Sinne architektonischer und Bauherrenwünsche auswählen und festlegen.