Hallo, in Kuerze werden wir in unserem Haus das Projekt Dachsanierung angehen. Es handelt sich um einen Altbau mit mehreren Etagen. Der Dachboden wurde nachtraeglich zur Wohnung ausgebaut. Die Wohnung befindet sich in NRW. Nun meine Frage: wie ist die gesetzliche Bestimmung zur Wärmedämmung? Ist die Dämmung identisch, als wäre noch ein Trockenboden unter dem Dach oder muss die Dämmung für eine nun darunter liegende Wohnung höher sein? Ideal wäre auch eine Antwort mit Quellennachweis.
Danke schön!!!
Hallo,
prinzipiell gilt meines Wissens die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) bundesweit. Diese verlangt eine gute Dämmung des Daches wenn darunter eine Dachwohnung liegt bzw. eine gute Dämmung der obersten Geschossdecke über der dann keine Wohnräume mehr liegen dürfen. Genau kann man das im EnEV Text (einfach im Internet suchen) nachlesen.
PS: So ganz einfach ist das im Altbau nicht, da oft die Dachsparren gar nicht die notwendige Höhe haben, um ausreichend Dämmmaterial einzubringen. Entweder verliert man dann an Raum innen oder man muss das DAch abdecken und die Sparren „aufdoppeln“ - da kann man locker einige 10Tausend Euro für die ganze Maßnahme einkalkulieren (bei uns sind es knapp 50T€ für ein Haus mit ca 20m x 10m Grundfläche - allerdings inklusive Ersatz von Sparren und bei einem Mansardendach über 2 Stockwerke).
Die grundlegende Bestimmung zur existierenden oder auch nicht vorhandenen Wärmedämmung lautet: „Bestandschutz“!!!
Solange Du nix anrührst gilt der bestehende Standard, egal ob mit neuen Verordnung konform oder nicht. Ansonsten müßten alle Altbauten per Gesetz nachgebessert werden … ist aber freiwillig. Wenn Du aber ans Wärmedämmen gehst, bist Du genötigt die neue EnEV einzuhalten und da solltest Du Dich dann von einem Fachmann vor Ort beraten lassen.
Grüße Mathias
Hallo Tante Trude
Am besten wendest du dich an einen Energieberater.Der kann dir sicher helfen. Ich kann es nicht, sorry.
Viel glück mit dem Haus!!!
Moin,
nach Energieeinsparverordnung müssen Dachflächen und oberste Geschossdecken zu Wohnräumen einen U- Wert von mindestens 0,24 W/qmK haben. Nachzulesen in der EneV.
Grüße Klaus
Hallo Tante Trude,
da kann ich gar nicht weiterhelfen.
Frag doch mal beim Bauamt nach.
Viele Grüße aus der Nordheide
de Maddin
Hallo Tante Trude,
leider kann ich Dir bei diesem Thema nicht weiter helfen.
Lieben Gruß, Der Holly
Hallo,
für die Dämmung müssen die Vorgaben der EnEV 2009 eingehalten. Wichtig ist, dass Sie Luft- und Winddichtigkeit entsprechend der Vorgaben erreichen. Meine Empfehlung: Diese Maßnahme muss für die nächsten Jahrzente vollständig und richtig sein, sie ist komplex und sollte nicht ohne fachliche Unterstützung (Architekt) ausgeführt werden.
mfg
ms
Hallo Tante TRude,
google mal nach ENEV - Energieeinsparverordnung. Darin stehen die Anforderungen an die Bauteile. Die Berechnungen sind etwas aufwendig. Sollen Fördergelder genutzt werden, muss ein Energieberater die Massnahme vorher kalkulieren und hinterher die Durchführung gemäß der Berechnungen bestätigen. Förderprogramme bringen evtl. noch weitere Anforderungen mit.
Haider
Hallo TanteTrude,
selbstverständlich muss das Dach über der Wohnung nach den Regeln der EnEv (Energieeinsparverordnung) gedämmt werden. Zuverlässige Informationen stehen in den Förderichtlinien des Bundes im Internet unter www.kfw.de - dort unter „Dachsanierung“
MfG wj
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage zielte in die Richtung, ob es UNTERSCHIEDLICHE Arten zu dämmen gibt. Es geht bei uns um die Kostenaufteilung lt. Teilungserklärung. Da sind eben in unserem Fall Besonderheiten. Daher die Frage, ob ein Dach, unter dem sich „nur“ ein normaler Dachboden befindet, geringer gedämmt wird.
Viele Grüße von Tante Trude
Ein Dachraum unter dem sich NUR ein Dachboden befindet muss NICHT gedämmt werden.
Der Dachraum in dem eine Wohnung entstehen soll MUSS gedämmt werden - und auch die „Seitenwände“ zu dem nicht gedämmten Dachteilen MUSS gedämmt werden.
MfG wj
Hallo,
für alle, die auf der Suche nach einem ähnlichen Thema sind, gibt es hier: http://www.dach.de/daemmung/daemmstoffe/ ganz gute Infos zum Thema gesetzliche Vorschriften zur Wärmedämmung.
Sonnige Grüße