Wärmelieferant vorgegeben ist das rechtens?

Hallo liebe Forenbesucher ,
in einem Mietvertrag von einer Wohnungsbaugesellschaft befindet sich eine Klausel in der sich der Mieter verpflichtet Wärme ( also Gas) von einem vorgegebenen Anbieter , hier die örtlichen Stadtwerke , zu beziehen und mit diesen einen Vertrag abzuschließen. Ist eine solche Klausel rechtsgültig? Kann der Mieter den Gasanbieter wechseln denn es gibt x günstigere was im Jahr knapp 1000 euro unterschied wären ? was passiert wenn man trotz der Klausel einfach den Anbieter wechselt ? Kann der Mieter deswegen gekündigt werden ?

Hallo,
steht das wirklich ausdrücklich so im Vertrag (steht da vielleicht irgendwo ein Datum, wie alt die Formulierung schon ist)? Oder steht da nur, daß man einen Gasliefervertrag abschließen muß, da man sonst die Wohnung nicht vertragsgemäß heizen kann. Die Leitung kommt immer vom örtlichen Anbieter.

Cu Rene

OT:

im Jahr knapp 1000 euro unterschied

Wie groß ist denn die Wohnung? Für 1000 Euro Einsparpotential muß man schon ordentlich was verbrauchen

Es steht genau so im Vetrag ! Der ist 2008 unterzeichnet worden .Da es ein Altbau ohne Isolierung und Dämmung gehen da bei der völlig veralteten Therme schon an die 18000 qm Gas. Daher nervt eine solche Klausel ganz besonders. Der Mieter ist bei der letzten Gasabrechnung fast vom Stuhl gefallen .
Es steht dort wortwörtlich : der Mieter verpflichtet sich Wärme von den Stadtwerken… zu beziehen und mit diesen einen Vertrag zur Wärmelieferung zu schließen. Gleich auf der ersten Seite.

Wärmelieferung und Gaslieferung sind verschiedene Schuhe.

vnA

Hallo,

18000 qm

Wirklich qm und nicht kWh, das wären nämlich ca. 150.000-200.000kWh und monatlich ca. 600-1000€ nur für Gas. Selbst bei einem extrem hohen Verbrauch von 500kWh/m²/a (was stand denn im Energiepaß der virtuellen Wohnung?) wären das 300-400m²…

Sonst schließe ich mich dem Vorredner an, Wärme ist nicht Gas. Was auch immer der Vermieter mit dieser Klausel sagen will. 2008 war der Gasmarkt schon liberalisiert ich dachte eher, ob das Formular selbst schon älter aussieht.

Cu Rene

Nachtrag
Hallo,
eben ist mir noch eingefallen, daß man natürlich einen Vertrag mit den Stadtwerken als Netzbetreiber (und nur als solcher) machen muß. Das passiert aber automatisch (bzw. da kümmert sich der neue Anbieter drum), selbst, wenn man den Gaslieferanten wechselt.

Cu Rene