Hallo Ihr Lieben,
wenn ein (Wärmelieferungs-)Vertrag ohne Willenserklärung(Konkludentes Handeln) zustande kommt, kann man den außerordentlich kündigen/ändern? Wie? z.B. wenn ein Wärmeanbieter durch einen anderen Übernomen wurde, aber der Kunde erfährt drüber nur nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde (mit ganz ungünstigen Preisen/Bedingungen versteht sich).
Vielen Dank!