Wärmelieferungsvertrag ohne Willenserklärung

Hallo Ihr Lieben,

wenn ein (Wärmelieferungs-)Vertrag ohne Willenserklärung(Konkludentes Handeln) zustande kommt, kann man den außerordentlich kündigen/ändern? Wie? z.B. wenn ein Wärmeanbieter durch einen anderen Übernomen wurde, aber der Kunde erfährt drüber nur nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde (mit ganz ungünstigen Preisen/Bedingungen versteht sich).

Vielen Dank!

Hallo, partinis
Ich kann dir tatsächlich helfen:
Solltest du eine Abrechnung bekommen, ohne vom Anbieterwechsel informiert worden zu sein, brauchst du diese erstmal nicht zu bezahlen.
Du musst in Erfahrung bringen, wann der Wechsel stattgefunden hat.
Solange, wie dein alter Anbieter noch aktuell war, bezahlst du.
Ab dem Zeitpunkt, wo der neue aktuell war, läßt du dir eine seperate Abrechnung geben.
So vermeidest du, dass du zuviel bezahlst!!!
Solltest du den neuen Anbieter nicht akzeptieren wollen, kündigst du diesen binnen einer Frist von max. 14 Tagen!!!
Das ist dein gutes Recht und keiner kann dir was.
Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße
STEFFI

Liebe/-r Experte/-in,
Leider kann ich auf diese Anfrage keine Antwort geben, da ich damit keine Erfahrung habe.

Hmmh ?. ?.
Nicht einfach.
Hast du dich im Vorfeld überhaupt informiert welchen Anbieter du künftig hast?.
Ich nehmr an dass du umgezogen bist ?.

LG…

Anja

Grundsätzlich obligt es dem Eigentümer oder Verwalter einer Wohnanlage mit wem er die Lieferverträge abschließt. Er ist allerdings gesetzlich zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und muss für seine Mieter immer zu bestmöglichen Konditionen abschließen. Da Sie voraussichtlich die Vertragsbedingungen mit dem Lieferanten nicht kennen, werden Sie kaum eine Chance haben sich gegen einen Neuen Lieferanten zu wehren.