Hallo Ihr Lieben,
wenn ein (Wärmelieferungs-)Vertrag ohne Willenserklärung(Konkludentes Handeln) zustande kommt, kann man den außerordentlich kündigen/ändern? Wie? z.B. wenn ein Wärmeanbieter durch einen anderen Übernomen wurde, aber der Kunde erfährt drüber nur nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde (mit ganz ungünstigen Preisen/Bedingungen versteht sich).
Vielen Dank!
Hallo Ihr Lieben,
Huhu
wenn ein (Wärmelieferungs-)Vertrag ohne
Willenserklärung(Konkludentes Handeln) zustande kommt, kann
Konkludentes handeln ist doch ein Willenserklärung
man den außerordentlich kündigen/ändern? Wie? z.B. wenn ein
Wärmeanbieter durch einen anderen Übernomen wurde, aber der
Kunde erfährt drüber nur nachdem eine Betriebskostenabrechnung
zugestellt wurde (mit ganz ungünstigen Preisen/Bedingungen
versteht sich).
Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten, ob Übernahme oder nicht.