Wärmemenge der WW-Erzeugung gem. §9 HeizkostenV

Guten Tag zusammen,
wir haben in unseresm selbstbewohnten MFH bereits seit Jahren einen Wärmemengenzähler zur Erfassung der Warmwassererzeugung (Heizanlage mit verbundener Warmwassererzeugung).
Die letzten Jahre wurde der Wert Q (Wärmemenge für Trinkwasser) immer mit dem Wert des Wärmemengenzählers definiert. (So lese ich auch §9 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).
Nun wollte ich die Abrechnung für 2018 erstellen und nun wird programmseitig Q mit dem Faktor 1,15 multipliziert (Vgl. Ausnahmeregelung in § 9 Abs. 2 für die Ermittlung nach Satz 2 oder 4). Lt. Softwarehersteller ist diese Multiplizierung so korrekt, da ich den „Fehler“ gemeldet habe.

Die Faktorisierung ist meiner Meinung nach jedoch NICHT anzuwenden, sofern die Wärmemenge direkt durch einen Wärmemengenzähler erfasst wird. Lediglich bei den Ausnahmen bei unzumutbarem Aufwand für die Installation eines Wärmemengenzählers ist mit 1,15 zu multipilizieren bzw. 1,10 zu dividieren.

Wer kann denn meine Meinung teilen bzw. teilt die Meinung der Programmierer?

vielen Dank und sonnige Grüße aus dem Allgäu
Markus