Hallo,
Erst ein mal Grundsätzliches zur Heizkostenabrechnung.
Heizkosten werden laut Gesetzgeber zwischen 70% nach Verbrauch und 30% nach m² Der höchste Satz nach m² kann 50% betragen mehr geht nicht. Außer es sind nur 2 Wohneinheiten in der der Eigentümer eine Wohneinheit bewohnt. Dann kann zu 100% nach m² abgrechent werden.
Es gibt zwei Arten von Erfassungsgeräte.
Physikalische Geräte:
Wärmezähler Kwh
Warm- und Kaltwasserzähler m³
Einheitenzähler
Heizkostenverteiler egal ob Verdunster, elektronische oder Funk
Physikalische Geräte können Theoretisch zu 100% abgerechnet werden. Wenn unser Gesetzgeber nicht wäre.
Jetzt zur allgemeinen Abrechnung.Zu einem bestimmten Zeitraum werden die Messgeräte abgelesen.
Die Hausverwaltung der Eigentümer oder wer auch immer die Verantwortung für das Gebäude hat, gibt die Verbrauchskosten einer Abrechnungsfirma.
Heizkosten sind alle Kosten die für die Erwärmung des Warmwassers und der Heizung nötig sind.
z.B
• Brennstoffkosten:
• Betriebsstrom:
• Bedienungskosten:
• Prüf- und Wartungskosten:
• Immisionsschutz und Kaminfeger:
• Wärmemessdienste:
Sowohl Miet- oder Leasingkosten der Wärmemessgeräte als auch die Kosten für die Erstellung der Abrechnung und Ablesung sind umlagefähige Kosten. Beachten sollte der Vermieter jedoch, dass er die Erfassungsgeräte nur mieten (oder leasen) kann, wenn er die Mieter zuvor unterrichtet hat, und diese einverstanden waren (siehe oben § 4 HeizkostenV. Je nach gerätetechnischer Ausstattung und Größe der Liegenschaft hat der Nutzer für den Wärmemessdienst (inklusive Gerätemiete, Eichkosten, Ablesung und Abrechnung) mit zusätzlichen Kosten zwischen 55,- bis 100,- € pro Jahr und Wohnung (Schätzung) zu rechnen. Davon entfallen rd. 40-60 % auf die Geräteausstattung, entsprechend rd. 60-40 % auf die Ablese- und Abrechnungsdienstleistung.
Ein einfaches Abrechungs Beispiel:
5 Wohneinheiten mit Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler zur Miete.
Zusammenfassung aller Messgeräte nur zu Vereinfachung.
Wohnung Wohnfläche Heizkostenverteiler Warmwasser Kaltwasser
1 80 m² 1000 Einheiten 50 m³ 100 m³
2 90 m² 1100 Einheiten 60 m³ 110 m³
3 100 m² 1200 Einheiten 70 m³ 120 m³
4 110 m² 1300 Einheiten 80 m³ 130 m³
5 120 m² 1400 Einheiten 90 m³ 140 m³
gesamt 500 m² 6000 Einheiten 350 m³ 600 m³
Gesamtkosten
Heizung Warmwasser Kaltwasser
5000€ 500€ 1000€
Aufteilung der Heizkosten je nach dem die Verteilung bestimmt wurde 70/30, 60/40 oder 50/50.
Wir gehen von der Verteilung 70/30 aus.
Also 70% von 5000€ sind 3500€ nach Verbrauch
Und 30% von 5000€ sind 1500€ nach m²
3500€/6000 Einheiten=0,583€ pro Einheit
1500€/500 m²=3€ pro m²
Warmwasser
500€/350 m³= 1,43 € pro m³ +1,05€ pro m³ Kaltwasseranteil
Kaltwasser
1000€/(350 m³+600 m³)=1,05€ pro m³
Warum werden bei dem Kaltwasser die Einheiten des Warmwassers mit gerechnet.
Ganz einfach Warmwasser ist nichts anderes als erwärmtes Kaltwasser.
Noch mehr Informationen sind in der Heizkostenverordnung zu finden.