Wärmepumpe Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich habe ein Mietshaus mit 4 Wohnungen und einer Wärmepumpe.
In jeder Wohnung habe ich einen Zähler der die Heizmenge festhält.
Ich bekomme jetzt bald die Abrechnung der Eon für die Wärmepumpe.
Wie verteile ich die Kosten auf die Mieter?
Streng nur nach den Werten auf den Zählern?
Habe mal gehört, dass auch die Wohnungsfläche mit eingeht in die Berechnung?

Besten Dank
maschi

Hallo !

Ist das Deine erste Heizkostenabrechnung ?

Da man da sehr viel falsch machen kann,was nur Ärger mit den Mietern(berechtigt) bringt,sollte man sich unbedingt genau beraten lassen,etwa beim Haus- und Grundeigentümer-Verband oder eben die Dienste einer Profi-Abrechnungsfirma in Anspruch nehmen.
Deren Kosten darf man ja umlegen.

Die Heizkostenverordnung schreibt vor,es muss mindestens 50% bis 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden,der Rest nach einem anderen Maßstab,meist die Wohnfläche.

Man hat den Gesamtverbrauch an Brennstoff/Strom plus Betriebstrom f. Pumpen/Regelung,Wartung usw.,der wird dann nach den echten Meßwerten der Wärmemengenzähler verteilt.
Für Warmwasser/Kaltwasser gibts ja auch Meßuhren ?

MfG
duck313

Ja das ist meine erste Abrechnung.
Also die Wohnungen haben jeweils einen Zähler für die Wärmemenge und einen Zähler für Warmwasser.
Bei der Wärmepumpe kann ich die gesamten kWh für Heizen und einmal die kWh für Warmwasser ablesen.
In der Eon Abrechnung bekomme ich ja dann die Rechnung für die gesamten kWh -also für Heizen und Warmwasser.
Woher weiß ich denn was die Wärmepumpe an Betriebsstrom hat?

Woran bemisst man das, wieviel % man bei der Abrechnung über die Wohnfläche geht?

Woher weiß ich denn was die Wärmepumpe an Betriebsstrom hat?

Das liesse sich ganz einfach mit einem separaten und geeichten(!) Stromzähler erfassen und ist dringend empfohlen.

Oder läuft das sowieso schon über den „Hausstrom“-Zähler?
Dann wäre jede Partei anteilig sowieso schon beteiligt und man müsste „nur“ den Warmwasserverbrauch „rückverrechnen“

Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen dass mindestens 1/3 der Abgabeleistung als elektrische Leistung investiert wurde.

Für die Abrechnungsmodalitäten bist du hier leider eher falsch.
Da ist eher Mietrecht und Nebenkostenabrechnung die richtige Adresse.

Aus „sicherer Enfernung“ wollte ich dringend empfehlen die Dienste eines professionellen externen Dienstleisters in Anspruch zu nehmen.