Wärmeverordnung auch für Eigenheim zwingend?

Hallo zusammen!

Wir planen einen Hauskauf (Einfamilien-Reihenmittelhaus) zur Eigennutzung. Wie sieht es da eigentlich mit der neuen geltenden Wärmeverordnung aus? Gilt diese auch für eigengenutztes Immobilieneigentum oder nur für Vermieter?

Ich bin da über Google auf widersprüchliche Aussagen gestoßen und weiß jetzt nicht recht, was richtig ist. Müssen wir da nun auch Kosten für Wärmedämmungen an Dach und Außenwänden einplanen in nächster Zeit?

Danke schon mal und schönes Wochenende allen Helferlein! :smile:

LG
Claudia

Hallo Claudia,

meinst du den neuen Energiepass, der mit der Verordnung verbunden ist.

Ihr müsst euch als Eigentümer, wenn ihr selber nutzt und nicht vermietet meines Wissens nicht daran halten. Aber es ist doch wohl im Interesse des eigenen Nutzens (Geldbeutel), dass das Haus eine relativ gute Dämmung hat. Oder nicht?

Gruß

Samira

Hallo Samira,

natürlich werden wir über kurz oder lang auch in energieersparende Modernisierungen investieren, allein schon aus Umweltgründen und weil es auf lange Sicht den Geldbeutel schont.

Es geht jetzt nur um die Anfangsinvestition, da sind wir mit den sofort erforderlichen Maßnahmen (Erneuerung aller Tapeten und Bodenbeläge, Elektrik erneuern, Bäder sanieren), welche man ja auch nicht auf später schieben KANN, schon an der Grenze des vorhandenen Budgets, und so käme es uns halt entgegen, wenn wir die Wärmedämmung erst in 3 Jahren machen könnten, denn bis dahin bin ich noch in Elternzeit mit 2 Kindern und kann nicht mitverdienen.

LG
Claudia

Moin,
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10.html

beantwortet die gestellte Frage

vnA

Nabend,

und wenn man verkauft (was bei euch der Fall ist, nur ihr seid der Käufer) muss ein Energiepass vorgelegt werden. Fällt dieser schlecht aus (Buchstaben ähnlich bei Elektrogeräten) oder zeigt dieser hohen Investitionsbedarf auf, kann man dies zum Preis drücken verwenden.

Grüße

Thomas

Nabend,

und wenn man verkauft (was bei euch der Fall ist, nur ihr seid
der Käufer) muss ein Energiepass vorgelegt werden. Fällt
dieser schlecht aus (Buchstaben ähnlich bei Elektrogeräten)
oder zeigt dieser hohen Investitionsbedarf auf, kann man dies
zum Preis drücken verwenden.

Moin,
und hier die dazu gültigen Übergangsfristen:
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__29.html
in § 16 steht folgendes:
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__16.html

vnA

Hallo zusammen!

Hallo auch,

also die beiden Themen „Energiepass ausstellen lassen“ (ein Stück Papier) und „Wärmedämmung auf den neuesten Stand bringen“ (Bauarbeiten) darf man nicht verwechslen.

Ersteres ist bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie bindend. Ihr habt also Anspruch darauf, einen Energiepass zu erhalten, wenn Ihr ein Haus kauft. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Papier, in dem festgehalten ist, wieviel Energie bei der Nutzung des Hauses verbraucht wird.
„Anspruch“ heisst, dass Ihr darauf bestehen könnt - natürlich wird keiner von beiden (Verkäufer und Käufer) verhaftet, wenn ein Kauf ohne Energiepass abläuft - das Risiko trägt dann aber der Käufer.
Wenn Ihr es schon gekauft habt und es selbst nutzt wird niemand Euch dazu zwingen, einen Energiepass erstellen zu lassen (wer auch? wo kein Kläger da kein Richter … )

Spätestens sobald Ihr verkauft (oder fremdvermietet) , müsst Ihr die Investition in den Energiepass geleistet haben.

Zweiteres (teureres), also die Energetische Sanierung, wird erst verpflichtend, wenn Ihr Umbauten, Anbauten o.ä. in größerem Umfang vornehmt (z.B. Bauantragspflichtige Vorhaben).
Wenn Ihr also z.B. nur innen malt und tapeziert oder eine neue Küche einbaut fordert Euch niemand dazu auf, das ganze Haus zu dämmen.
Wenn Ihr aber (z.B.)ohnehin alle Fenster vergrößert, das Dach aufstockt und einen Wintergarten hinzufügt, kommt Ihr irgendwann nicht mehr umhin, das ganze Haus zu sanieren.

Eine Besonderheit ist tatsächlich der Wärmeerzeuger, für den es Baujahresabhängig die Pflicht zur Erneuerung gibt. Da haben aber mit Sicherheit die Links der „Vorredner“ schon weitergeholfen.

viele Grüße

Tim Driedger

Wir planen einen Hauskauf (Einfamilien-Reihenmittelhaus) zur
Eigennutzung. Wie sieht es da eigentlich mit der neuen
geltenden Wärmeverordnung aus? Gilt diese auch für
eigengenutztes Immobilieneigentum oder nur für Vermieter?

Ich bin da über Google auf widersprüchliche Aussagen gestoßen
und weiß jetzt nicht recht, was richtig ist. Müssen wir da nun
auch Kosten für Wärmedämmungen an Dach und Außenwänden
einplanen in nächster Zeit?

Danke schon mal und schönes Wochenende allen Helferlein! :smile:

LG
Claudia

Moin,

also die beiden Themen „Energiepass ausstellen lassen“ (ein
Stück Papier) und „Wärmedämmung auf den neuesten Stand
bringen“ (Bauarbeiten) darf man nicht verwechslen.

Ersteres ist bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie
bindend. Ihr habt also Anspruch darauf, einen Energiepass zu
erhalten, wenn Ihr ein Haus kauft. Das ist nicht mehr und
nicht weniger als ein Papier, in dem festgehalten ist, wieviel
Energie bei der Nutzung des Hauses verbraucht wird.
„Anspruch“ heisst, dass Ihr darauf bestehen könnt - natürlich
wird keiner von beiden (Verkäufer und Käufer) verhaftet, wenn
ein Kauf ohne Energiepass abläuft - das Risiko trägt dann aber
der Käufer.

  1. Unter Beachtung der Übergangsfristen ist z.Zt. noch kein Energiepass erforderlich
  2. Einschlägige Artikel (von, mit dem Thema vertrauten, Rechtsanwälten) raten dringend bei Verkauf oder Vermietung davon ab den Energiepass in Kopie zu überlassen. Das Gesetz spricht von ‚zugänglich machen‘ das bedeutet nicht ‚aushändigen‘. Es wird sogar davor gewarnt, da sich aus einem falsch errechneten Pass Schadensersatzansprüche ableiten lassen. Da man Energiepässe unterschiedlich errechnen kann gibt es für das Ergebnis eine ziemliche Bandbreite.

Wenn Ihr es schon gekauft habt und es selbst nutzt wird
niemand Euch dazu zwingen, einen Energiepass erstellen zu
lassen (wer auch? wo kein Kläger da kein Richter … )
Spätestens sobald Ihr verkauft (oder fremdvermietet) , müsst
Ihr die Investition in den Energiepass geleistet haben.

stimmt z.Zt. noch

Zweiteres (teureres), also die Energetische Sanierung, wird
erst verpflichtend, wenn Ihr Umbauten, Anbauten o.ä. in
größerem Umfang vornehmt (z.B. Bauantragspflichtige Vorhaben).

kann auch so nicht unkommentiert stehen bleiben:
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10.html

Wenn Ihr also z.B. nur innen malt und tapeziert oder eine neue
Küche einbaut fordert Euch niemand dazu auf, das ganze Haus zu
dämmen.

im Detail richtig.

Wenn Ihr aber (z.B.)ohnehin alle Fenster vergrößert, das Dach
aufstockt und einen Wintergarten hinzufügt, kommt Ihr
irgendwann nicht mehr umhin, das ganze Haus zu sanieren.

siehe hierzu: http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__28.html und da Abs.2

Eine Besonderheit ist tatsächlich der Wärmeerzeuger, für den
es Baujahresabhängig die Pflicht zur Erneuerung gibt. Da haben
aber mit Sicherheit die Links der „Vorredner“ schon
weitergeholfen.

viele Grüße

auch von mir vnA