Wärmezähler erneuern, warum?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem 6-Familienhaus mit Ölheizung. Gerade habe ich erfahren, dass unser Wärmezähler „Ultraheat XS“ nach nur 5 Jahren Betrieb ausgetauscht werden muss. Angeblich wegen einer bestehenden, deutschen Eichpflicht!!!

Der Hammer ist aber der Preis von ca. € 370,- bis 400,-

Frage:

a) ist das richtig mit der Austauschpflicht nach 5 Jahren? Oder gibt es da noch Möglichkeiten der Verlängerung etc?

b) gibt es auf diesem Markt einen Wettbewerb, um das ganze günstiger zu bekommen?

vielen Dank für eure Tips im voraus

guten Rutsch ins neue Jahr

nala

Hallo
Wenn unkorrekt abgelesen wird, weil die WMZ nicht mehr geeicht sind, kannst du zurecht die Abrechnung anzweifeln. Nur wenn korrekte Ablesegeräte den Verbrauch korrekt ermitteln, ist eine korrekte Abrechnung möglich.
Die WMZ halten i.d.R. auch 10 Jahre. Wenn ihr alle im Haus schriftlich den ungesetzlichen Betrieb über die 5 Jahre hinaus bekundet, könnt ihr das Geld für den Tausch sparen. Ob ihr wirklich in den nächsten 5 Jahren etwas spart, lässt sich jedoch bezweifeln, da die Ungenauigkeit auch grösser wird. Da sind 300-400.- Euro innerhalb von 5 Jahren locker drin.
So richtig gibt es keine Alternative hierzu.

Gruss

Christian

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem 6-Familienhaus mit Ölheizung. Gerade habe
ich erfahren, dass unser Wärmezähler „Ultraheat XS“ nach nur 5
Jahren Betrieb ausgetauscht werden muss. Angeblich wegen einer
bestehenden, deutschen Eichpflicht!!!

Der Hammer ist aber der Preis von ca. € 370,- bis 400,-

Frage:

a) ist das richtig mit der Austauschpflicht nach 5 Jahren?
Oder gibt es da noch Möglichkeiten der Verlängerung etc?

b) gibt es auf diesem Markt einen Wettbewerb, um das ganze
günstiger zu bekommen?

vielen Dank für eure Tips im voraus

guten Rutsch ins neue Jahr

nala

Hallo,

zu den Eichfristen:
Die Eichfristen betragen für:
Wärmemengenzähler: 5 Jahre
Warmwasserzähler: 5 Jahre
Kaltwasserzähler: 6 Jahre (Ab 01.01.1993, vorher 8 Jahre)
Die Kosten für die Geräteeichung gehören gemäß Heizkostenverordnung § 7 Absatz 2 und § 8 Abs. 2 sowie nach § 21 Absatz 1 der Neubaumietenverordnung zu den umlagefähigen Kosten.
Die Kosten für neue Zähler sind günstiger, als die vorhandenen Geräte auszubauen, aufzubereiten, neu zu eichen und wieder einzubauen. Für die Zwischenzeit müsste zudem ein Ersatzgerät installiert werden.
Werden nicht geeichte Erfassungsgeräte für die Abrechnung verwendet, gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dieser Verstoß gegen das Eichgesetz kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine Abrechnung die auf Daten von ungeeichten Erfassungsgeräten beruht, ist fehlerhaft und nicht fällig! Ein Mieter muss eine solche Abrechnung erst einmal nicht bezahlen. Als einzige Möglichkeit bliebe dem Vermieter eine pauschale Abrechnung, z. B. nach der Wohnungsfläche.
Eine pauschale Abrechnung widerspricht aber der Heizkostenverordnung, ein Mieter kann diese dann gemäß § 12 der Verordnung um 15 % kürzen.
Wettbewerb gibt es auch hier.
Es wird darauf ankommen wie man die Geräte Einkaufen kann und von welchem Hersteller.
Der angegebene Preis erscheint aber durchaus in der Norm liegend.
Durchaus Preisgünstig wenn zudem Einbaukosten inbegriffen.
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

siehe dazu http://www.bfw-kasprowicz.de/thema_5_3.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eichg/…
hier § 25 und 19
Ich frage mich allerdings, ohne eine gesetzwidrige Handlung anzuregen, wenn sich alle 6 Eigentümer einschließlich eventueller Mieter einig sind, die Wärmemesser nicht auszutauschen, wie soll die kontrollierende Behörde (welche?) davon erfahren, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die 6 Eigentümer können ja jedes Jahr gemeinsam feststellen, ob erhebliche Veränderungen bei der Verteilung festzustellen sind.

Gruß
Otto

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Hallo

finde ich geil
warum auch eigentlich,wo kein Kläger ist auch kein Richter

;

Kostennote liegt bei ca. 10.000€

Gruß

siehe dazu http://www.bfw-kasprowicz.de/thema_5_3.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eichg/…
hier § 25 und 19
Ich frage mich allerdings, ohne eine gesetzwidrige Handlung
anzuregen, wenn sich alle 6 Eigentümer einschließlich
eventueller Mieter einig sind, die Wärmemesser nicht
auszutauschen, wie soll die kontrollierende Behörde (welche?)
davon erfahren, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die 6
Eigentümer können ja jedes Jahr gemeinsam feststellen, ob
erhebliche Veränderungen bei der Verteilung festzustellen
sind.

Gruß
Otto

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem 6-Familienhaus mit Ölheizung. Gerade habe
ich erfahren, dass unser Wärmezähler „Ultraheat XS“ nach nur 5
Jahren Betrieb ausgetauscht werden muss. Angeblich wegen einer
bestehenden, deutschen Eichpflicht!!!

Der Hammer ist aber der Preis von ca. € 370,- bis 400,-

Frage:

a) ist das richtig mit der Austauschpflicht nach 5 Jahren?
Oder gibt es da noch Möglichkeiten der Verlängerung etc?

b) gibt es auf diesem Markt einen Wettbewerb, um das ganze
günstiger zu bekommen?

vielen Dank für eure Tips im voraus

guten Rutsch ins neue Jahr

nala