Hallo nochmal,
jetzt hab ich noch eine letzte Frage.
Gem. der aktuellen HeizkostenV ist ja vorgechrieben, dass an der Heizung ein Wärmezähler anzubringen ist und nur im Ausnahmefall die Formel zur Berechnung der Energiemenge Warmwasser h erangezogen werden darf.
Könnt Ihr mir bitte sagen, warum man das gemacht hat? Wem nützt das bzw. wem will man da Rechnung tragen?
Grüße vom Schanzer
Hallo!
Weil das die gerechteste Möglichkeit ist, die echten Kosten für die zentrale WW-Bereitung zu ermitteln. Unabhängig von der Heizart .
Das andere sind ja Hilfsverfahren, die aus der mittleren Speichertemperatur und der Wassermenge den Energieaufwand dafür berechnen helfen. Da steckt ein Faktor drin, der den Wirkungsgrad der Bereitung abbildet. Das ist ziemlich vage. Kann sein, es kommt hin. Kann aber auch sein, es ist zu wenig oder zu viel Energie dafür angesetzt.
Genauso die alte Hilfszahl 18% der Heizkosten sind für WW-Bereitung. Das kommt heute überhaupt nicht mehr hin. Darf deshalb auch nicht mehr angewandt werden.
Wärmemengenzähler sind echte physikalische Messgeräte(eichpflichtig), man baut ihn zwischen Heizkessel und Speicher, also in den Ladekreis des Speichers.
Er misst die Energie in kWh, die in den Speicher reinfließt. Und das völlig unabhängig von Heizart,ob Gas,Öl oder feste Brennstoffe oder Solarenergie.
Das ist der wirkliche Wert. Er beinhaltet auch den Wärmeverlust des Speichers oder einer Zirkulation, denn wenn der deswegen abkühlt, heizt es ja nach. Und diese Energie wird wieder gezählt. Und die bei Abnahme durch WW-Nutzung natürlich auch.
MfG
duck313