Wärmezähler - Pflicht bei Vermietung

Hallo,

in meinem vermieteten Haus ist eine große Wohnung und Einliegerwohnung.
Nun bekomme ich von TECHEM die Mitteilung, daß ab nächstem Jahr ein Wärmezähler installiert werden muß, der hinter dem Kessel installiert wird und die Verluste im Rohrsystem mißt.
Ich weiß eigentlich nicht, wo der wirkliche Nutzen für mich liegt. Kann mir jemand das Prinzip und den Nutzen verständlich erklären und für welche Fälle diese Verpflichtung letztlich vorteilhaft ist?
Vielleicht kann ich auch im Einvernehmen mit den Mietern darauf verzichten?

Gruß Bernst

Hallo!

Wie wird denn zur Zeit verbrauchsabhängig abgerechnet ?

Ja, spätestens ab 2014 sind zur Abtrennung der Energie für die Warmwassererzeugung Wärmezähler nach der neuen Heizkostenverordnung vorgeschrieben.
Diese Wärmezähler messen auf Basis der Warmwassermenge und der Temperaturdifferenz direkt die tatsächliche Wärmemenge,die zur Erwärmung des Trinkwassers verwendet wird. Nach den Vorschriften der neuen Heizkostenverordnung ist dazu zwar grundsätzlich ein Wärmezähler ausreichend, der die vom Kessel bzw. der Fernwärmestation an den Warmwasserboiler abgegebene Energie erfassen soll. Aus messtechnischer Sicht empfiehlt sich jedoch der Einbau von zwei Wärmezählern, da sich nur so die Verluste bei der Energieerzeugung und -verteilung korrekt verteilen lassen. Die Warmwasser-Abtrennung mit nur einem Wärmezähler ist jedoch vertretbar, so lange der Energieanteil zur Warmwassererzeugung deutlich kleiner ist als der Anteil zur Beheizung (unter 30 Prozent). Besonders präzise und komfortabel zugleich sind moderne Ultraschallmessgeräte.
ie Heizung.
(Quelle:techem)

MfG
duck313

Hallo Duck,
ja, der Energienanteil zur Warmwassererzeugung liegt deutlich unter 30%, so daß 1 Zähler genügen würde.

Aber ich hätte gerne gewußt, wieviel Prozent sind denn in einem 2 Fam.-Haus durchschnittlich die Verluste?
Was geschieht mit den gemessenen Verlusten, denn irgendwie müssen sie ja verrechnet werden?
Wo liegt denn letztlich der tatsächliche Vorteil und wie wird er also verrechnet?

Gruß Bernst

Hallo!

Wie wird denn zur Zeit verbrauchsabhängig abgerechnet ?

Es wird von Techem die Abrechnung verbrauchsabhängig erstellt, mit Hilfe v.: Funk-Heizkostenverteiler, Gesamtverbrauch KW -> Wasseruhr; für das Splitten des Verbrauchers nach 2 Wohnungen --> 2 weitere Wasseruhren . 30% Grundkosten + 70% Verbrauchskosten.

Energieanteil für die WW-Erzeugung beträgt 19%.

Gruß Bernst

Guten Tag,ich bin mir nicht sicher ob Wärmezähler unbedingt notwendig sind.Erstens sind diese Geräte verhältnismässig teuer und zweitens müssen diese turnusmässig immer wieder geeicht werden.Ich mache das bei mir einfacher:Ölbrenner und Boilerladepumpe erhalten jeweils einen Betriebsstundenzähler.Diese Zähler sind billig und genau.Wenn ich die Werte der Zähler ins Verhältnis setze erhalte ich ganz einfach den Energiebedarf für die Warmwssererzeugung und die Differerenz gibt mir den reinen Heizungsbedarf.Mehr braucht man nicht!

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