Hallo,
Ich habe einen Trockner, allerding mit
einem Kondenzumwandler, also kein Kondenz-Trockner.
Ablufttrockner also mit den Billig-Schrott-Dingern aus China am Schlauch, wo man Eiswürfel einlegt.
1.In wie Weit bringt der Kondenzumwanlder die Leistung eines
Kondenztrockners?
Null. Der Kondenstrockner hat einen geschlossenen Luftkreislauf, das Wasser wird zu 99,9% komplett flüssig gesammelt. Die restlichen 0.1% entweichen durch Druckunterschiede warm/kalt einem JEDEN Kondenstrockner.
2.Wo geht die Feuchtigkeit der Wäsche auf den Ständern „hin“
und ist dazu im Vergleich mein Kondenzumwandler nicht besser
geeignet für diesen Kellerraum, als die Wäsche auf Ständern zu
trocknen?
Nein, denn die Menge feuchter Abluft die Dein Trockner produziert ist auf die kurze Betriebszeit des Gerätes gesehen viel höher, als das langsame ausdünsten der aufgehängten Wäsche.
3.Gibt es dazu Gutachten, oder sogar Gerichtsurteile?
Frage mal im Recht-Brett nach. Ich fand auf die schnelle nichts, aber wenn der Keller kein Fenster hat und es in der Hausordnung/Mietvertrag so vorgeschrieben ist, mußt Du Dich danach richten. Ansonsten beschädigst Du durch Feuchtigkeit das Bauwerk und bist haftbar, weil unsachgemäße Nutzung. Diese Fensterlosen Waschkeller sind baulich zwar idiotisch, aber nicht so unüblich, gerade bei innerstädtischen Neubauten. Kenne das von meiner Ex-Schwägerin aus Landau/Pfalz, da gab es einige Mieter die Zoff mit dfer Hausverwaltung bekamen, eben aus genau diesen Gründen: Ablufttrockner im fensterlosen Waschkeller und aus meiner Erinnerung heraus haben die den kürzeren gezogen.
Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.
Ich hoffe geholfen zu haben.
MfG