Wäscherei und Heißmangel

Ich habe vor 5 Wochen Bettwäsche zum Waschen und Mangeln in eine Wäscherei gegeben. Die Wartezeit beträgt normalerweise 1 Woche. Ich werde aber inzwischen seit 5 Wochen vertröstet. Angeblich sei so viel zu tun. Ich denke aber, meine Wäsche ist nicht mehrt auffindbar. Es handelt sich um Damastbettwäsche, also nicht die Billigste. Wie lange muss man warten; was kann ich tun?

Schriftlich Frist setzen, wenn erfolglos verstrichen, Anzeige bei der Polizei, es sei denn, sie erstatten Dir den Neuwert der Bettwäsche.
ramses90

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Was vermutest Du denn, welcher Straftatbestand hier einschlägig ist?

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Möglicherweise Unterschlagung. Ob das wirklich der Fall ist, kann ja dann die Behörde feststellen.

Da kann die Polizei auch gleich wegen dieser (eventuell nur versuchten) Erpressung ermitteln. Und natürlich gegen @ramses90 wegen Anstiftung.

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Üblicherweise ist der Geschäftsbetrieb einer Wäscherei und Heißmangel auf Dauer angelegt und das Konzept besteht in der Regel darin, Wäsche u.ä. zu reinigen und nicht darin, gebrauchte Klamotten, Bettzeug usw. für einen Bruchteil des Neuwertes bei Ebay oder Hood zu verkloppen. Es dürfte also extrem unwahrscheinlich sein, dass hier irgendeine Form von Vorsatz im Spiel ist, der aber tatsächlich für den Tatbestand der Unterschlagung erforderlich wäre.

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Ich halte es ebenfalls für unrealistisch. Was soll das schon für Bettwäsche sein, dass man sie unterschlägt :smiley: Aber das würde halt am nächsten liegen.

Am nächsten würde doch eher liegen, dass irgendein Fehler passiert ist.

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Das wäre aber keine Straftat. Meine Bemerkung bezog sich, logischerweise :roll_eyes:, darauf, welche Straftat am nächsten liegen würde. Die Bemerkung, dass am nächsten ein passierter Fehler liegen würde, ist im Prinzip überflüssig. Viel weniger überflüssig ist die Bemerkung, dass wohl die Unterschlagung gemeint sein mag, sicher auch nicht. Aber Wenn C_Punkt schon so bedeutungsschwanger fragt? :man_shrugging: Im Prinzip war seine Nachfrage bereits überflüssig. Er hätte einfach gleich sagen können, dass wohl keine Straftat vorliegt, aber das ist wohl einfach nicht sein Stil.

Was ist das denn für ein doofer Kommentar? Du hast doch in den Raum gestellt, dass es sich um Unterschlagung handelt. Dass das eine völlig haltlose und unbegründete Behauptung ist, ist doch nicht mein Fehler.

Am nächsten liegt, dass die in der Wäschestube ganz einfach die Wahrheit sagen.

Sehr viele Dienstleister gehen zurzeit hart an ihren Grenzen balancieren und sind bis zum übernächsten Heldengedenktag ausgebucht.

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Unsinn; was eine völlig haltlose und unbegründete Behauptung ist, weißt du selbst offenbar am besten. Deine Frage war, was für eine Straftat vermutet werde; ich sagte, dass die Unterschlagung am nächsten liegen würde, mehr nicht.

Aus dem wahren Leben:

Der Mitbürger , dem eine nicht unerheblich teure Sache leihweise zur Nutzung übergeben war, verweigert die Herausgabe mit den Worten: „Nein, geb ich nicht wieder her“.

Es folgt eine entsprechende Strafanzeige.

Der Richter sieht darin keinen Straftatbestand und stellt das Verfahren demzufolge ein.

Rechtsprechung ist oft nicht das, was man sich darunter vorstellt.

Aber ich finde es schön, dass du wie ich ein Freund des Semikolon bist und dieses in Schrift und Text benützest.

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Diese Rechtsprechung ist vor allem ein Fehlurteil.

Inwiefern?

Ich kann dir das Schreiben zeigen.

Wir mussten dann auf dem zivilen Wege an den Problembürger herantreten.

Die Aussage, dass die Sache nicht mehr herausgegeben wird, ist eine Zueignung im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB. Anders wäre es im Fall der bloßen Nichtherausgabe (ohne die Äußerung).

Vollkommen richtig.
Ich staune gerade.

Der Mensch, dem gegenüber diese Herausgabeverweigerung gemacht wurde, war mein Mitarbeiter, weswegen dieser nicht als Zeuge anerkannt wurde.

Bitte was …? Das kann nicht sein.

Zum Einen habe ich nicht Dich gefragt und zum anderen war die Nachfrage natürlich nicht überflüssig und das aus zwei Gründen: 1. Es ist ja zumindest denkbar, dass ich einen denkbaren Straftatbestand übersehen habe. 2. Es ist nicht jedem bekannt, dass die Polizei sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche. Insofern war meine angeblich so überflüssige Rückfrage ein Teil der Antwort.

Mir ist im Moment auch nicht ganz klar, welchen Auftrag Du hier gerade hast. Dein Beitrag zur Diskussion besteht bisher darin, dass Du eine falsche Antwort gegeben hast, anschließend selber eingeräumt hast, dass das von Dir in die Runde geworfene Szenario „unrealistisch“ ist (also Quatsch) und anschließendem Rumgepöbel, das noch viel entbehrlicher war als die beiden vorherigen Einlassungen.

Bullshit, du lügst schon wieder, jetzt behauptest du, ich hätte eine falsche Antwort gegeben, was evident nicht der Fall ist. Von daher spare ich mir Weiteres. (Warum dein Beitrag NOCH entbehrlicher war als meiner, habe ich oben bereits ausgeführt.)