Kann ein Vermieter es einem Mieter untersagen, in dem Waschmaschinenraum eines Miethauses (3 Parteien) zusätzlich einen Wäschetrockner unterzubringen (Platz ist genügend vorhanden). Begründung ist, es sei unästhetisch (wegen des Abluftschlauches) und „seine Frau hätte auch noch nie einen Wäschetrockner benutzt“.
Das kann doch wohl nicht sein, oder?
Danke und ciao, Anita
Hallo Anita,
ich hab was gefunden, anscheinend kann er es verbieten…
Das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfaßt auch das Aufstellen von Waschautomaten und Wäschetrocknern in der Wohnung, grundsätzlich aber nicht in der Gemeinschaftswaschküche des Hauses. LG Hamburg,
WuM 1989, 9
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Ist es ooo schwer den eigenen Artikel am Anfang zu schreiben, daß man nicht ewig scrollen muß bzw. den ganzen Text zu löschen oder alles bis auf die Passagen, auf die man sich bezeiht zu löschen?!?!?
Kann ein Vermieter es einem Mieter
untersagen, in dem Waschmaschinenraum
eines Miethauses (3 Parteien) zusätzlich
einen Wäschetrockner unterzubringen
(Platz ist genügend vorhanden).
Begründung ist, es sei unästhetisch
(wegen des Abluftschlauches) und „seine
Frau hätte auch noch nie einen
Wäschetrockner benutzt“.
ich hab was gefunden, anscheinend kann er
es verbieten…
Das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache umfaßt auch das
Aufstellen von Waschautomaten und
Wäschetrocknern in der Wohnung, :grundsätzlich aber nicht in der
Gemeinschaftswaschküche des Hauses.
LG Hamburg,WuM 1989, 9
Anita schrieb doch „Waschmaschinenraum“. das ist doch die Gemeinschaftswaschküche, oder? Also kann er es dort nicht verbieten… In der Wohnung ja, das ist auch mir bekannt…
… und seine Frau hätte noch nie einen Wäschetrockner benutzt ??? *lol* Was hat das mit „Helgoland“ zu tun???
Ich habe auch noch nie einen Rasierapparat benutzt, soll ich den Männern jetzt das Rasieren verbieten???
Hallo Zaubermaus,
also erstmal müssen wir oben schreiben, sonst ist Bernd überfordert *g*
aber so wie ich das gelesen habe, darf sie in der Wohnung aufstellen, aber nicht! im Gemeinschaftsraum.
Die Begründung von dem Vermieter find ich auch äußerst dämlich, aber schliesslich ist es sein Raum. Und meiner Meinung nach entscheidet er was er dort drin stehen haben möchte und was nicht. Auch wenn es in dem Fall vielleicht blöd ist.
Gruß
Merit
Das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache umfaßt auch das
Aufstellen von Waschautomaten und
Wäschetrocknern in der Wohnung, :grundsätzlich aber nicht in der
Gemeinschaftswaschküche des Hauses.
LG Hamburg,WuM 1989, 9
Anita schrieb doch „Waschmaschinenraum“.
das ist doch die Gemeinschaftswaschküche,
oder? Also kann er es dort nicht
verbieten… In der Wohnung ja, das ist
auch mir bekannt…
… und seine Frau hätte noch nie einen
Wäschetrockner benutzt ??? *lol* Was hat
das mit „Helgoland“ zu tun???
Ich habe auch noch nie einen
Rasierapparat benutzt, soll ich den
Männern jetzt das Rasieren verbieten???
… Ja und in Newsgroups ist es umgekehrt… oben quoten - unten schreiben…
oder weisst Du jetzt so spontan auf welchen Satz ich Dir antworte, wenn der erst unten kommt???
Ausserdem hat der gute Mann nix zu tun, da er es in verschiedenen Foren moniert hat, ohne etwas zum Thema beizutragen… es geht mir mal einfach gesagt „am Arsch“ vorbei…
Das nächste Posting mache ich wieder so, wie es üblich ist: Das auf was ich mich beziehe *oben* quoten und darunter antworten… auch wenn der Typ Bernd heisst und nix zu tun hat.
also erstmal müssen wir oben schreiben,
sonst ist Bernd überfordert *g*
Ich habe das „Komma“ überlesen
Aber in meinen Mietverträgen war/ist ausdrücklich verboten einen Abluftwäschetrockner in die Wohnung zu stellen…
Sie haben wohl Angst das die Wohnung durch die Feuchtigkeit schimmelt…
aber so wie ich das gelesen habe, darf
sie in der Wohnung aufstellen, aber
nicht! im Gemeinschaftsraum.
Die Begründung von dem Vermieter find ich
auch äußerst dämlich, aber schliesslich
ist es sein Raum. Und meiner Meinung nach
entscheidet er was er dort drin stehen
haben möchte und was nicht. Auch wenn es
in dem Fall vielleicht blöd ist.
Gruß
Merit
Das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache umfaßt auch das
Aufstellen von Waschautomaten und
Wäschetrocknern in der Wohnung, :grundsätzlich aber nicht in der
Gemeinschaftswaschküche des Hauses.
LG Hamburg,WuM 1989, 9
Anita schrieb doch „Waschmaschinenraum“.
das ist doch die Gemeinschaftswaschküche,
oder? Also kann er es dort nicht
verbieten… In der Wohnung ja, das ist
auch mir bekannt…
… und seine Frau hätte noch nie einen
Wäschetrockner benutzt ??? *lol* Was hat
das mit „Helgoland“ zu tun???
Ich habe auch noch nie einen
Rasierapparat benutzt, soll ich den
Männern jetzt das Rasieren verbieten???
Hi Mausi,
ich finde es auch nicht so toll, das ich erst bis nach unten scrollen muss, um den massgeblichen Text zu lesen, aber ich habe mich der mehrheit angepasst, die es offensichtlich für besser hält.
Davon abgesehen, kann der Vermieter selbst entscheiden, was in seinen Räumen aufgestellt wird und was nicht.Auch wenn es sozusagen ein Gemeinschaftsraum ist, kann er die Nutzung selbst bestimmen. Ist leider so.
Gruß
Roland
Hallo Anita,
steht im Mietvertrag, und nur darauf kommt es an, die Bezeichnung „Waschmaschinenraum“ oder ist hier eine andere Bezeichnung eingetragen?
Zudem: ist es ein „Einheitsmietvertrag“, also quasi im Schreibwarenhandel oder vom Mieter- oder Vermieterverein geholt oder wurde ein separeter Mietvertrag, also kein Formularmietvertrag, verwendet?
Die Ästhetik ist kein Rechtsgrund.
Da der „Waschmaschinenraum“ sowieso eine „Entlüftung“ braucht, oder wie kommt sonst die Feuchtigkeit aus dem Keller, kann dies nicht verboten werden, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich untersagt; aber nicht alles, was untersagt ist, ist vor Gericht auch definitiv verboten.
Zudem muß die „normale“ Haushaltsführung durch den Vermieter gewährleistet sein; hier würde aber eine „unzumutbare“ Einschränkung vorgenommen werden.
Schließlich kann auch nur u.U. die Benutzung einer Dunstabzugshaube in der Küche verboten werden, nicht aber die Benutzung einer Dunstabzugshaube mit Umluft.
Die Aufstellung eines Kondensattrockners kann mich Sicherheit nicht verboten werden.
Bitte nochmals genauer in den Mietvertrag lesen, danke.
MfG, Peter
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