Hallo,
rein hypothetisch möchte jemand privat auf privatem und abgegrenztem Gelände auf Zielscheiben schießen. Hierzu verwendet er ein Luftgewehr mit F-Zeichen.
Wann ist das zulässig?
Wann benötigt er einen Waffenschein, und wenn, dann welchen?
Welche Voraussetzungen muss er erfüllen?
Er möchte sich ein zweites Luftgewehr (mit F-Zeichen) anschaffen. Hierzu fährt er mit seinem Auto zum Waffengeschäft und kauft dieses. Anschließend fährt er mit dem Gewehr auf das Gelände um die Waffe zu testen.
Gleiche Fragen wie oben.
grtz
michi