hallo,
ich habe letztens bei jemanden zuhause der ganz sicher KEINEN waffenschein hat eine pistole gefunden. sie sieht ziemlich echt aus, wollte aber erst sicher gehen, bevor ich evtl. eine anzeige mache. bei der waffe lag ein zettel mit der überschrift „bestätigung des beschusses“ vom beschussamt ferlbach.
wie gesagt ich will halt lieber auf nummer sicher gehen. nicht, dass ich jemanden anzeige wegen einer legalen schreckschusswaffe oder so.
hoffe jemand kann mir da weiter helfen.
Seit wann „findet“ man in fremden Wohnungen so einfach Schußwaffen ?
Und dann - was hattest Du dort (im PRIVATBEREICH einer anderen Person) herumzuschnüffeln ? Mit welcher Berechtigung, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage ?
ohne Gruß
nicolai
Hallo
ich habe letztens bei jemanden zuhause der ganz sicher KEINEN
waffenschein hat eine pistole gefunden. sie sieht ziemlich
Du meinst wahrscheinlich die Erlaubnis die Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen. Üblich ist aber eher die Waffenbesitzkarte, mit der zB Sportschützen, Jäger etc. Waffen zu Hause lagern und zu bestimmten Zwecken transportieren dürfen und deutlich einfacher zu bekommen ist.
echt aus, wollte aber erst sicher gehen, bevor ich evtl. eine
anzeige mache. bei der waffe lag ein zettel mit der
überschrift „bestätigung des beschusses“ vom beschussamt
ferlbach.
Keine Ahnung, ob zB. beim Umbau von Waffe zu Deko solch ein Dokument ausgestellt wird, und wie die Gesetze diesbzüglich in Ö überhaupt sind.
wie gesagt ich will halt lieber auf nummer sicher gehen.
nicht, dass ich jemanden anzeige wegen einer legalen
schreckschusswaffe oder so.
Das kann wahrscheinlich keiner aus der Ferne beantworten, das musst du selbst abwägen und entscheiden.
Vielleicht beim nächsten Besuch nochmal schauen und ganz platt fragen was das für ne Waffe ist und ob du auch mal ballern darfst
Grüße,
.L
Hallo,
man kann auch eine Waffenbesitzkarte als Erbe einer Waffe haben.
Niemand wird aber böse sein, wenn man zur Polizei geht und das gesehene berichtet.
Sollte Polizei zu heftig sein, dann kann man auch mal in der Kreisverwaltung bei der Waffenbehörde anrufen und sich erkundigen.
Grüße
miamei
Waffenbesitzkarte= Waffe darf gekauft und zuhause mit Sicherung gelagert werden
Waffenschein=Waffen und Munition …
Falsch.
Hallo.
Das ist leider alles falsch:
Waffenbesitzkarte= Waffe darf gekauft und zuhause mit Sicherung gelagert werden
Du darfst sie auch ausborgen oder dir schenken lassen - wie sie erworben wird, ist egal.
Das Wichtige ist: Man darf sie *besitzen*, sprich: körperlich darüber verfügen.
Und ob man sie zuhause, im Büro oder im Hühnerstall lagert ist egal, sofern sie fachgerecht gegen Fremdzugriff gesichert ist.
Und Halter der grünen Waffenbesitzkarte (Jäger) und die gelbe WBK (Sportschützen) dürfen mit ihrer WBK auch die Munition für ihre eingetragenen Waffen erwerben und besitzen.
Waffenschein=Waffen und Munition …
Nein.
Der Waffenschein berechtigt, die dort eingetragenen Waffen (samt Munition) in der Öffentlichkeit zu führen, sprich: sie zugriffs- und schußbereit bei sich zu tragen (mit gewissen Ausnahmen, z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen).
Gruß
Christian
Wenn die Waffe ein Zertifikat eines östereichischen Beschußamtes hat,so ist diese dort auch offziell zugelassen.Sonst wäre die Waffe nicht an den Einreicher zurückgelangt.In Österreich gibt es (noch) keinen dem deutschen Recht entsprechenden Waffenschein.
Komisch… gibt es da nicht Waffenbesitzkarte und Waffenpass?
Hallo,
das ist aber nicht mit der deutschen Kleinkariertheit zu vergleichen.
siehe hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/conte…
Das will ich auch gar nicht bestreiten… wobei ich froh bin dass Leute wie du keine Waffe führen dürfen in D
wobei ich froh bin
dass Leute wie du keine Waffe führen dürfen in D
…es ließe sich nun argumentieren, daß „Leute wie Du“ (die etwa derartig pauschalierende und diskriminierende Aussagen aufgrund eines einzelnen Beitrages in einem internet-Forum treffen) entweder der Grund für die oder das Resultat der angeführten „deutschen Kleinkariertheit“ darstellen; hinter dem Pseudonym „Frank Mueller“ könnte auch der Streifenpolizist vor Deinem Haus stehen (und dieser dennoch ebensogut ein potenzieller psychopathischer Serienkiller sein) …
Gruß
nicolai …
Na aber Hallo…
Niemand wird aber böse sein, wenn man zur Polizei geht und das
gesehene berichtet.
wenn jemand mein Vertrauen hat, sich in meinen Räumlichkeiten ohne meine Anwesenheit so frei zu bewegen, dass er meine Schusswaffen findet, hätte allgefälligst die verdammte Pflicht, sich bei mir daselbst zu erkundigen, bevor er irgendwelche Ämter oder Dritte einschaltet, wenn ihm „was auch immer“ nicht passen sollte.
Aber in unserer derzeit geschürten Hysterie wird ja alles gutgeheißen, was denunziert, sofern es dabei um irgend einen Gegenstand geht, den man als Waffe betrachten könnte.
Natürlich hat niemend Waffen so zu lagern, dass sie leicht gefunden/genommen werden können. Dennoch sehe ich es als geradezu perversen Vertrauensmissbrauch, wenn man darüber nachdenkt, so etwas bei einem (ich vermute aus Fakten) Bekannten anzuzeigen, bevor man ihn überhaupt anspricht.
Grüße
formica
Lieber nicolai,
es gibt einen massiven Unterschied zwischen dir und mir… ich zieh mir das „Gesülze“ dieses „Sanitäters“ schon 9 Jahre rein.
Die Anzahl unzutreffender Antworten vor allem im juristischen Bereich, die zu bösen Fehlentscheidungen der fragenden Personen führen könnten, ist kaum zu toppen.
Und so wie er mit Worten auf die geschossen hat, die den Murks immer richtig stellen, würde ich ihm keine Waffe in die Hand drücken
Gruss HighQ
Liebes HighQ,
das mag schon sein…
Aber nach persönlichem „Kontakt“ mit dem neuen deutschen „Waffenrecht“ (Perlustrierung, Beinaheverhaftung, Anzeige mit darauffolgender Abstrafung, etc. wegen des „Mitführens eines Messers (Fahrtenmesser) mit feststehender Klinge an leicht zu erreichender Stelle in einem Fahrzeug“, für das weder ein Durchsuchungsbefehl vorlag noch überhaupt eine stichhaltige Begründung, bzw. ein relevanter Anlaß für diese Handlung gegeben war, also „Gefahr im Verzug“ o. ä., sowie der „irreversiblen Konfiskation“ besagter „Waffe“ durch ein paar „erfolgsgeile Dorfpolizisten“ mit kaum in Relation stehendem „personellem und materiellem Aufwand“) vor einigen Jahren bin ich durchaus gewillt, der Formulierung „deutsche Kleinkariertheit“ in diesem Zusammenhang nicht nur zuzustimmen, sondern sie (zumindest gedanklich) noch um einige (eventuell klagbare) „Bezeichnungen“ zu erweitern.
Um dies klarzustellen : ich spreche von einem völlig handelsüblichen (und in Österreich rechtskonformen) Fahrtenmesser (in dazugehöriger Scheide), nicht von irgendeinem exotischen Kriegs- oder sonstigem Tötungsutensil, sowie von einem in Österreich angemeldeten Fahrzeug mit österreichischem Fahrer und einem Zeitpunkt unmittelbar nach Inkrafttreten des „neuen“ deutschen Waffenrechtes.
Gruß
nicolai
p.s. : ich wünsche übrigens keine weitere „Erörterung“, bzw. „Kommentierung“ des obengenannten „Beispieles“ hier.