Vorgeschichte:
Mein Vater, Jäger verstarb 1975 bei einem Verkehrsunfall. Als Erbfolge übernahm meine Mutter Langwaffen und 3 Piatolen. 1985 machte ich den Jagdschein und ließ die Langwaffen auf meine Waffenbesitzkarte umschreiben. Die Kurzwaffen blieben auf der WBK meiner Mutter
weil ich als Jäger kein Bedürfnis für 3 Pistolen hatte und
um mir die Möglichkeit für den Erwerb von 2 Kurzwaffen zu erhalten.
2008 Erbte ich von meinem Onkel mehrere Kurzwaffen, die dann auch ohne Probleme in meine WBK eingetragen wurden. Meine Mutter lebt im gleichen Haus wie ich, die Kurzwaffen werden in meinem Tresor sicher aufbewahrt.
In diesen Tagen kam die Aufforderung diese Kurzwaffen abzugeben , unbrauchbar zu machen …
Hier die Frage: Da mein Vater kein Testament hinterließ bin ich Teilerbe dieser Waffen (halbes Erbe an die Ehefrau, andere Hälft an die Kinder)?
Bin ich seit 25 Jahren Besitzer dieser Kurzwaffen?
Sielt das Jahr 1975/1976 eine Rolle?
Ich möchte die Waffen unbedingt behalten. Wie sind die Chancen?
Es tut mir leid, bin aber ahnungslos was die Rechtsfragen im Bezug auf Waffenbesitz angeht,
In dem Fall solltest Du dich mit einem Rechtsexperten kurzschließen.Andere Frage ist natürlich wer braucht schon mehrere Waffen zuhause? Eine gut funktionierende tut im Notfall auch oder?
Ich weiß nicht genau, ob ich dir da weiterhelfen kann.
Ich denke es ist auch wichtig warum du diese Waffen behalten willst…wenns nur aus Erinnerungsgründen ist, dann kannst du die Waffen ja trotzdem unbrauchbar machen lassen. Aber rechtlich kann ich dir das nicht sagen. Mfg
Die „Waffentechnik“ ist dann doch eher mein Spezialgebiet. Wenn es um rechtliche bzw. juristische Bereiche geht, solltest Du jemanden befragen, der sich speziell mit Waffenrecht beschäftigt.
Tut mir leid, daß ich Dir da nicht weiterhelfen kann.
Vielleicht ist Deine Frage ja längst beantwortet worden. Sonst kannst Du dich natürlich auch direkt bei der Behörde erkundigen.
Viel Erfolg und viel Glück !!!
Leider kann ich Ihnen dabei nicht weiter helfen und dies wäre auch unerlaubte Rechtsberatung.Sie sollten sich am besten an einen Anwalt wenden z.B. bei frag-einen-anwalt ist dies kostengünstig möglich.
Guten Morgen
Wie sich das Verhältnis mit Waffen- Waffengesetz sich verhält,da kenn ich mich nicht aus, aber das das Erbe zu Hälfte Ehefrau, Hälfte Kinder das stimmt, aus welchem Grund die Waffen jetzt unbrauchbar gemacht werden sollen, da würde ich mich an einem Verein erkundigen, das müßte wenn begründet werden nach so vielen Jahren.
Alles Gute
Cava
Ich überschlage mal kurz, du und deine Fam sind brave Mitbürger
deine Akten schliefen lange Jahre im Archiv, der Chef deiner Ordnungsbehörde ist aufgewacht, hat seinen schwer arbeitenden Sesselschonern in den Arsch getreten ( aufgrund der letzten Vorkommnisse sich beliebt zu machen)
Jetzt haben sie dich ausgekuckt, weil du greifbar bist, da gemeldet und völlig legal, ob du dir das gefallen lassen musst?
während ü 30 mio illegale Waffen unterwegs sind, lt LKA ?
ich würde auf jeden Fall mal hier nachfragen und eintreten
Du musst Die Waffen nicht unbedingt unbrauchbar im Sinne von Zerstören. Werden die Waffen mit einem Sicherungssystem (vorübergehend) unbrauchbar gemacht (z.B. durch das ungeliebte und teure Armatix) kannst Du bzw. Deine Mutter sie behalten.
Da in Deutschland so ziemlich jeder Sachbearbeiter das Waffenrecht auf seine ganz eigene Art und Weise auslegt, würd ich mal mit dem sprechen, ob da nicht was möglich wäre mit Eintragung in Deine WBK.