Waffenbesitz

Zum eigenen persönlichen Schutz wird nur bei ganz besonderer
Gefährdungslage eine Erlaubnis erteilt. Wenn sich die
Gefährdung auf andere Weise umgehen ließe, würde der
Waffenschein nicht ausgestellt.

Das weiß ich, es ist aber keine Antwort auf meine Frage. Diese lautet sinngemäß: Warum wird bei besonderer Gefährdung eine Erlaubnis zum Tragen einer Schußwaffe ausgestellt, wenn - wie hier mehrfach unterstellt wurde - eine Schußwaffe überhaupt kein geeignetes Mittel für den Selbstschutz ist, sondern eher die Gefährdung noch erhöht?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo,

Daraus, dass einige Staaten Atomwaffen besitzen, kann man auch
schließen, dass die Dinger rein von der Sache her zur
Verteidigung eben doch besser geeignet sein müssen als
Handfeuerwaffen.

Sind sie ja auch.

Für jeden? Warum hast Du dann keine in der Tasche, wenn Du abends durch dunkle Gassen läufst?

Du siehst, dass diese Schlussfolgerung Unsinn ist. Man kann
niemals eine Waffe beurteilen, wenn man die genaue Anwendung
nicht berücksichtigt. Und dazu gehört immer auch eine
Einschätzung des Gegners und der Zweck.

Es bleibt die Frage, inwiefern sich der Zweck einer Waffe für
einen Richter oder STaatsanwalt von dem für z. B. die
Fragestellerin unterscheidet.

Du hast immer noch nicht verstanden: der Richter hat andere anzunehmende Gefährder. Der wird nicht von Taschendieben, aggressiven Jugendlichen und Vergewaltigern bedroht (natürlich evt. auch, aber nicht deshalb bekommt er den Waffenschein), sondern von bösen Buben, die ihn persönlich meinen und bedrohen, ggf. bewaffnet sind und bereits keinerlei Hemmschwelle mehr haben.
Und gegen unterschiedliche Gefahren muss man sich eben unterschiedlich schützen.
Gruß
loderunner

Hallo,

bisher ging es - zumindest in meinen Beiträgen- um Schreckschusswaffen, die der ursprünglichen Fragestellerin ja als einzige Schusswaffe zur Verteidigung möglich wäre. Diese könnte man durchaus auch als angemessene Möglichkeit auch gegen Taschendiebe oder andere Kleinkriminelle einsetzen. Das Problem dieser Waffe ist aber, wie oben schon angeführt, dass sie durchaus eine Gegengewalt hervorrufen kann, die ohne diese Schusswaffe garnicht gegeben wäre. Letztlich verletzt sie in der Regel nicht (es sei denn, bei einem Volltreffer aus kurzer Distanz in die Augen). Die scharfe Schusswaffe, also eine, bei der vorne mit hoher Kraft und Geschwindigkeit ein Geschoss rausfliegt, aber gegen jedewede Art eines Angriffs zu nutzen, ist sehr übertrieben. Das Wissen, ob jemand bewaffnet ist, hat durchaus eine Präventivwirkung (ich trage selbst oft eine Schusswaffe und kann das von daher hautnah beurteilen).
Wenn also ein Waffenschein ausgestellt wird, dann muss in der Regel eine Gefahr von einer bereits sehr gewaltbereiten und bewaffneten Seite drohen, nur zur Abwehr von Eierdieben werden keine Waffenscheine ausgestellt (wobei auch hier die gelegentliche Ausnahme die Regel bestätigen dürfte). Ein Richter, dessen Urteil einen Schwerverbrecher hinter Gitter bringt und der ihm dafür Rache schwört, wird sicherlich einen Waffenschein bekommen. Denn der ihm drohende Angriff wird mit Sicherheit mit äußerster Gewalt ausgeführt.

Gruss

Iru

Hallo,

Daraus, dass einige Staaten Atomwaffen besitzen, kann man auch
schließen, dass die Dinger rein von der Sache her zur
Verteidigung eben doch besser geeignet sein müssen als
Handfeuerwaffen.

Sind sie ja auch.

Für jeden? Warum hast Du dann keine in der Tasche, wenn Du
abends durch dunkle Gassen läufst?

Weil man sie nicht mit sich tragen kann und sie nicht im unmittelbaren Umfeld einsetzbar sind und ich außerdem keine Möglichkeit habe, eine zu besitzen.

Du hast immer noch nicht verstanden: der Richter hat andere
anzunehmende Gefährder. Der wird nicht von Taschendieben,
aggressiven Jugendlichen und Vergewaltigern bedroht (natürlich
evt. auch, aber nicht deshalb bekommt er den Waffenschein),
sondern von bösen Buben, die ihn persönlich meinen und
bedrohen, ggf. bewaffnet sind und bereits keinerlei
Hemmschwelle mehr haben.
Und gegen unterschiedliche Gefahren muss man sich eben
unterschiedlich schützen.

Die Antwort ist also: Bei den Angreifern, die ein normaler Bürger zu fürchten hat, ist ohne eine Schußwaffe eine geringere Gefahr ausgeht als mit Schußwaffe.
Diese Annahme halte ich in den meisten Fällen für mindestens überholt, als Antwort für meine Frage allerdings zufriedenstellend.

Grüße
Ostlandreiter

bisher ging es - zumindest in meinen Beiträgen- um
Schreckschusswaffen, die der ursprünglichen Fragestellerin ja
als einzige Schusswaffe zur Verteidigung möglich wäre.

Gut, damit ist meine Frage insoweit hinfällig.

Die scharfe Schusswaffe, also eine, bei
der vorne mit hoher Kraft und Geschwindigkeit ein Geschoss
rausfliegt, aber gegen jedewede Art eines Angriffs zu nutzen,
ist sehr übertrieben.

Dem ist sichr zuzustimmen. Meine Frage hatte sich darauf bezogen, daß behauptet wurde, eine Schußwaffe würde einem Verteidiger gegen einen Angreifer eher schaden als helfen.

Grüße
Ostlandreiter

von einem vormaligen Waffenträger
Hallo tatisekind,

vorweg: ich war jahrelang Waffenträger aus beruflichen Gründen.
Zuerst trug ich etwa 12 Jahrelang als Dienstwaffe eine .45 ACP (für Unkundige, das ist eine sehr schwere halbautomatische Pistole - sie wiegt mit vollem Magazin etwa 1,2 Kg) und später trug ich im Sicherungsgewerbe (ich war Geschäftsführer eines Unternehmen im Personen- und Objektschutz) eine Smith & Wesson Sigma (für Unkundige, dies ist eine kleine leichte halbautomatische Pistole - überwiegend aus modernsten Werkstoffen und wiegt nur 600 Gramm).

Ich hatte immer Angst schiessen zu müssen und war heilfroh, dass es nie dazu kam (also dass ich wirklich schiessen musste), denn die Sache hat einen grossen Haken: Man muss anschliesend damit fertig werden einen Menschen schwerst verletzt oder gar getötet zu haben und das ist mit Sicherheit eine sehr sehr schwere Prüfung. Das muss man sich nicht geben - jahrelang später noch darüber zu grübeln ob es nicht vielleicht doch eine andere Möglichkeit gegeben hätte, als eben auf diesen anderen Menschen zu schiessen und vielleicht zu töten. Nun ist es aber so, dass man sich das nicht so einfach und mit Sicherheit ausuchen kann, ob man einen nur verletzt oder gleich tötet. Sicher, man verbringt mehr oder weniger viele Stunden auf Schiesständen und beherrscht dann irgendwann auchmal die Waffe (also, dass es zu keiner Fehlbedienung oder einem Unfall kommen sollte) aber eine Schussabgabe im Realeinsatz ist doch etwas ganz anderes.
Mein ganz ganz erst gemeinter Tip: Schlag Dir das mit einer Schusswaffe wieder aus dem Kopf.
Sogenannte Gaspistolen sind keine Alternative.
Zum Einen brauchst Du dafür in Deutschland inzwischen auch einen (kleinen) Waffenschein (in der Schweiz sind diese Dinger sowieso total verboten, denn hier ist man der Auffassung, dass, was wie eine scharfe Waffe aussieht auch eine sein sollte/muss), zum Anderen besteht zusätzlich die Gefahr, dass Dein Gegenüber eben genau dies vermutet, dass es eben eine scharfe Waffe ist und dementsprechend vorgehen wird (evtl.). Dazu kommt, dass Du sehr wohl auch mit einer dieser sogenannten Gaspistolen jemanden erschiessen kannst (es muss nur dumm laufen). Fürchterliche Vorstellung.
Also nochmal : Lass das mit der Schusswaffe sein. Zum Drohen taugen sie nichts und wenn Du sie benutzt geht das meist anders aus, als erwartet (nämlich sehr viel katastrophaler).

Ich hoffe, dass meine Einlassung zu Deinem Meinungsfindungsprozess beitragen konnte

Freundliche Grüsse
Ray

PS: Dazu kommt auch noch, dass Du das Teil ja nicht immer mit Dir rumschleppen willst (die sind unglaublich lästig). Du musst erheblichen Sicherungsaufwand treiben um sie vor unberechtigtem Zugriff zuverlässig zu schützen.

Taser

Gibt es in Deutschland die Möglichkeit an Taser ranzukommen (via Internet oder so??) ?? Diese wären annähernd so effektiv wie eine scharfe Waffe??

Wie sieht es mit der Möglichkeit aus sich im europäischen Ausland einen Ballerman zuzulegen? In den meisten Nachbarstaaten ist das Waffenrecht ja wesentlich liberaler.

Ballermann
Guten Morgen,
um an nen Ballermann zu kommen, gibt es einige Mittel und Wege, die ich Dir jetzt,
ganz vertraulich natürlich,
nenne: http://www.billig-flieger-vergleich.de/billigflug/bi…
oder Näheres zum Thema: http://www.amazon.de/Ballermann-6-Hilmi-S%C3%B6zer/d…
Aber psssst!
Finjen
Ja, ich weiß, Löschbenachrichtigung ist nicht nötig…

Wie sieht es mit der Möglichkeit aus sich im europäischen
Ausland einen Ballerman zuzulegen? In den meisten
Nachbarstaaten ist das Waffenrecht ja wesentlich liberaler.

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Wie sieht es mit der Möglichkeit aus sich im europäischen
Ausland einen Ballerman zuzulegen? In den meisten
Nachbarstaaten ist das Waffenrecht ja wesentlich liberaler.

Meinst Du im Ernst, dass Du hier Tipps bekommst, wie Du Dir eine illegale Waffe zulegen kannst? Selbst wenn sie im Ausland legal wäre (die Du dort auch nur als dort Wohnhafter bekommen würdest), spätestens bei der Einfuhr nach D stehst Du mit einem Bein im Gefängnis, mit dem anderen auf einer Bananenschale.

Gruss

Iru

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Lieschen Müller mit der Knarre
Hallo,

Dem ist sichr zuzustimmen. Meine Frage hatte sich darauf
bezogen, daß behauptet wurde, eine Schußwaffe würde einem
Verteidiger gegen einen Angreifer eher schaden als helfen.

das ist natürlich nicht generell so, aber da es hier nicht um professionellen
Waffenbesitz handelt, sondern um Lieschen Müller, die vorm schwarzen Mann
Angst hat, sieht die Sache eben so aus:

Ob Lieschen im kritsichen Fall überhaupt die Waffe zur Hand hat, ist
fraglich, schon deshalb weil sich böse Männer nicht unbedingt vorher
bei Lieschen Müller anmelden. Die sind einfach plötzlich da.
Wenn dann Lieschen Müller nervös zur Waffe greifen will, wird der
böse Mann noch viel böser.

Andererseits kann es leicht passieren, daß Lieschen Müller aus einem
Alptraum aufschreckt und denkt, der Mörder steht schon hinter der
Wohnungstür. Das bewegt sich auch noch der Vorhang im Dunkeln,
weil es draußen gerade gewittert. Nun knarzt plötzlich die Zimmertür.
Da greift Lieschen Müller ins Nachtischfach und feuert 3 Schuß in
Richtung Tür. Es folgt ein dumpfer Aufschlag und ein Röcheln.
Lieschen Müller macht das Licht an. Da liegt er, der Freund von Lieschen
Müller, der sie überraschen wollte, weil Lieschen morgen Geburtstag hat.

Ach nö, es ist ja schon kurz vor 1Uhr - Happy Birthday Lieschen Müller.

Gruß Uwi

2 Like

A: Sind Taser in Deutschland illegal?

B: Wie ist die Rechtslage im europäischen Ausland? Kann man dort eine Waffe kaufen ohne dass eine Meldung an den Zoll erfolgt?

Sind ganz simple Rechtsfragen.

Protected by WMF
Hi,

seit der letzten Waffengesetzänderung bist du schon ein Verbrecher, wenn du mit einem Küchenmesser auf der Straße rumläufst, also warum nicht gleich mit einem Revolver?

Ich würde Dir aber trotzdem empfehlen die Finger von Schießeisen zu lassen. Das ist auf legale Weise für einen Studenten, selbst für einen solchen, die sich ein Einzelappartment in einer WG leisten können, schon etwas über dem Budget. Auch der Zeitaufwand für die Sachkundeschulung, Jagdschein oder Schützenvereinsmitgliedschaft ist nicht zu unterschätzen. Und illegal vertreibst du zwar den Einbrecher, machst dafür aber anschließend Urlaub auf Staatskosten und mit der Karriere eines Vorbestraften ists ja auch nicht weit her, gell?

Nick

das ist natürlich nicht generell so, aber da es hier nicht um
professionellen
Waffenbesitz handelt, sondern um Lieschen Müller, die vorm
schwarzen Mann
Angst hat, sieht die Sache eben so aus:

Dem ist nicht zu widersprechen. Ob dagegen ein im Besitz eines Waffenscheins befindlicher Jurist unbedingt ein professioneller Waffenträger ist, ist auch anzuzweifeln

Grüße,
Ostlandreiter

Hallo,

Ob dagegen ein im Besitz eines
Waffenscheins befindlicher Jurist unbedingt ein
professioneller Waffenträger ist, ist auch anzuzweifeln

Immerhin gehört zur Erteilung auch der Nachweis entsprechender Kenntnisse: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein#Allgemeine…
Ist doch schonmal was, oder?
Gruß
loderunner

Vorsicht mit Verallgemeinerungen - und Finger weg
Hi!

Ich kenne beides. Reizgas sprüht mit enormem Druck meterweit,

Es gibt verschiedene Ausführungen.
Die einen spritzen ähnlich einer Wasserpistole „meterweit“ und ist relativ windunanfällig (dafür muss man aber genau zielen), andere sprühen wie ein Zerstäuber, sind deshalb enorm windanfällig (dafür trifft man leichter).
Zur „Selbstverteidigung“ halte ich beide für unbrauchbar, da sie in erster Linie eine Sicherheit vorgaukeln, die nicht existiert.
Abgesehen davon ist im Falle eines Falles der Angreifer idR weitaus rücksichtsloser, wenn eine Waffe (gleich welcher Art) gezogen wird.
Zusätzlich besteht bei Waffen IMMER die Gefahr der Entwaffnung - man macht dann die Bekanntschaft mit der Wirksamkeit selbst…

Wenn man nicht ganz genau weiß, wie man (egal welche) Waffen benutzt, sollte man sie zu Hause lassen oder im Idealfall im Geschäft…

Das Gleiche rate ich auch bei so genannten Selbstverteidigungskursen.
Wenn man nicht ganz genau weiß, wie man einen Gegner außer Gefecht setzt, sollte man es lassen (das lernt man nicht in ein paar Wochen).
Tritte in die Genitalien werden fast überall gelehrt und sind so sinnvoll wie ein Loch im Knie - auch, wenn die meisten Männer etwas anderes behaupten, ist die Trefferfläche enorm gering…

Grüße
Guido

auf was
willst du schießen? Auf jemanden, der dich vielleicht doch nur nach der Uhrzeit fragen wollte? Oder willst du im Falle eines Falles schnell in der Handtasche kramen und dann laden, zielen und rumms? Oder gehst du schon mit gezückter Waffe durch den Flur? Deine Angst spielt dir einen blöden Streich. Geh zur Polizei und mach dich mal schlau. Mach ein Abwehrtrainig oder sonstwas, aber lass die Wumme weg! Du kannst nicht alles abknallen, was sich dir in den Weg stellt, aber du kannst an deinem Sicherheitsgefühl arbeiten und eben eine schöne Kampfsportart oder ähnliches trainiern. Grüße und Entspannung.

Ich glaube wenn hier jeder so einfach mit ner Waffe rumlaufen könnte hätten wir die gleichen Probleme wie die Amerikaner nämlich dass es andauernd wegen kleinigkeiten tote geben würde.
Ich würde dir auch raten ein Selbstverteidigungs training zu machen.
Gruß Tristan