Waffenbesitz

hallo,

ich weiß es gibt zwar schon einige threads hierzu,würde es aber gerne nochmal an meinem eigenen beispiel wissen:

ich bin gerade dieses jahr neue studentin, und da ich wie wohl 80% vom rest von deutschland aus der provinz komme,bin ich dementsprechend aufs studentenwohnheim angewiesen wo ich ein einzelzimmer(apartment? :wink:) hab. wenn ich jetzt mal abends oder nachts auch mal nicht in kompanie oder unterwegs bin, fühle ich mich als frau verständlicherweise relativ unsicher.

ich hab schon drüber nachgedacht mir halt so ein reizspray zu kaufen,würde mich aber dennoch relativ sicherer fühlen mit einer richtigen waffe. ich blicke aber leider durch diesen paragraphen-deschungel nicht so durch und wikipedia erklärts auch schwammig.

brauche ich zum erwerb und aufbewahrung in meinem privatraum jetzt extra auch eine waffenbesitzkarte bzw. waffenschein?was ist da genau der unterschied?ich plane natürlich nicht sie dann mit mir zu „führen“ wie das so schön heißt sondern echt nur in meinem zimmer bei nacht.

danke für ein paar infos

Hi tatsiekind,

ich weiß nicht, was du schon alles hinter dir hast, aber findest du einen Waffenbsitz nicht ein wenig übertrieben? Im Studentenwohnheim? Oder noch anders gefragt: Wo würdest du dich denn sicherer fühlen? Warum ziehst du nicht dorthin?
Bedenke, dass Waffenbesitz auch immer Verantwortung mit sich bringt.
Grüße,
JPL

wenn ich jetzt mal abends
oder nachts auch mal nicht in kompanie oder unterwegs bin,
fühle ich mich als frau verständlicherweise relativ unsicher.

Moin tatisekind,

ja was denn nun?
Du fühlst Dich unsicher, wenn Du „nicht in Kompanie unterwegs“ bist, willst die Waffe aber nur in Deinem Zimmer aufbewahren?
Bist Du dann sicherer, wenn Du allein unterwegs bist, die Waffe aber in Deinem Zimmer liegt?

Kauf Dir nicht so ein Reizgas; das wird bei ein bisschen Wind schon verweht. Nimm stattdessen lieber eine Sprühdose Autolack (Die Farbe darfst Du sogar noch auswählen!). Durch die Pigmentteile ist er schwerer und verweht nicht so leicht und der präsumtive Täter ist für lange gezeichnet und leicht zu identifizieren. Und waffenscheinfrei ist der Besitz überdies.

Gruß - Rolf

Hallo,

Nimm stattdessen lieber eine Sprühdose Autolack

muss man den nicht vor Gebrauch schütteln?
Gruß
loderunner

Hallo Rolf!

Kauf Dir nicht so ein Reizgas; das wird bei ein bisschen Wind
schon verweht.

Ich kenne beides. Reizgas sprüht mit enormem Druck meterweit, Autolack dagegen wird bei sehr leichtem Wind schon so verweht, daß man im Freien nicht mehr lackieren kann, auch nicht bei 20 cm Abstand.

Grüße

Andreas

Hallo Tatisekind!

Wenn ein wirklicher Verbrecher, einer der gefährlich ist, auf dich zukommt, dann denkt der: „Die schießt doch sowieso nicht.“, und ist durch Drohungen nicht aufzuhalten. Und wenn du dann daran denkst, wie lange man für Mord sitzen muß, und wie schwer Notwehr zu beweisen ist, dann schießt du wirklich nicht. Also was soll das? Wenn du kein Reizgas willst, dann gibt es ja auch noch eine Gaspistole. Dazu braucht man keinen großen Waffenschein.

Grüße

Andreas

Empfehle Sprinttraining! owT
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Hi
bei Gaseinsatz bekommst du meist selber auch dein Teil ab… dann hängts davon ab wer sich schneller erholt :smile:
Ich hab schon öfter von Leuten gehört die sich eher selber ausser Gefecht gesetzt haben, am schlimmsten jemand im Bekanntenkreis die Tränengasspray bei Gegenwind aus einer Telefonzelle heraus eingesetzt hatte… die Netzhaut war kaum zu retten und sehen tut sie nicht mehr viel.
Li

Hallo,

von einem Waffenbesitz rate ich ab. Möglicherweise bist Du aufgrund der Tatsache, dass Du als „Provinzlerin“ neu in einer größeren Stadt bist, einfach nur unsicher.

Die Tatsache, dass der Griff zu einer Schusswaffe in vielen Fällen eine tödliche Wirkung entfaltet, sollte Dich von Deiner Überlegung abbringen. Man kann später lieber mal darüber lachen, wie der Angreifer nach einem Tritt in die Genitalien die Augen verdrehte. Dergleichen würdest Du z. B. in speziellen Selbstverteidigungskursen für Frauen lernen, die eigentlich in jeder größeren Stadt angeboten werden. Auskunft hierüber z. B. durch Polizei, Volkshochschulen, Sportvereine mit Kampfsportangeboten.
Man hätte aber nichts zu lachen, wenn man sich daran erinnert, wie er nach dem Bauchschuss stark blutend zusammensackte, kurz danach das Bewusstsein verlor und nach zehnmintüger Intensivbehandlung im Rettungswagen verschied.

Aber ich bin hier nicht Dein Ratgeber für Moral und Happy-Endings. Wenn es unbedingt eine Schusswaffe sein soll, wende Dich mit Deinem Ansinnen an die für Deinen Wohnsitz zuständige Ordnungsbehörde und lasse Dich dort über die bestehenden Bedingungen aufklären.

Gruss
tigger

Moin,

bei Gaseinsatz bekommst du meist selber auch dein Teil ab…

es muss ja kein Gas sein. Es gibt ja auch so ein gelartiges Zeugs, das dann mit scharfem Strahl auf das Ziel gerichtet wird. Ein Bekannter von mir wurde damit mal bespritzt. Das Zeug verschmierte sich regelrecht im gesamten Gesicht und je mehr er rieb, umso schlimmer wurde es.

Grüße
tigger

Hallo,

Abgesehen vom Sinn oder Unsinn einer Waffe:

Es käme als „Waffe“ nur eine Schusswaffe für Dich in Frage. Deren Besitz und das Führen sind aber sehr streng reglementiert. Frei verkäufliche (Schreck-) Schusswaffen darf man ist seinem Besitz haben, aber zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb des befriedeten Besitztums (des „Führens“) benötigt man auch bei diesen Waffen einen sog. (kleinen) Waffenschein. Eine scharfe Schusswaffe ist für Deine Zwecke außerhalb jeglicher Diskussion.

Nicht zu vergessen ist die Sorgfaltspflicht, die einem Waffenbesitzer auferlegt wird. Du musst z.B. gegenüber der Ordnungsbehörde glaubhaft machen, dass die Schusswaffe – wenn Du sie nicht mit Dir führst – sicher vor dem Zugriff Dritter untergebracht ist. Also in einen Stahlschrank einer gewissen Güteklasse einschließen.

Abgesehen von den rechtlichen Voraussetzungen, solltest Du bedenken, dass eine Schusswaffe auch Gewalt provoziert. Hoffen, dass Dir jemand zu Hilfe kommt, wenn Pistolenschüsse knallen, das wäre vergebliche Liebesmüh, dann stehst Du wirklich alleine auf weiter Flur.

Das Farbspray ist eine gute Idee, aber auch eine sehr laute Pfeife oder einfach der Ruf „Feuer“ sind besser als eine Schusswaffe. Reizgas oder Pfefferspray kannst Du vergessen, es gefährdet u.U. mehr Dich als den Gegner.

Wie Du siehst, es gibt mehr Argumente gegen als für eine Schusswaffe. Ich darf zwar selbst Schusswaffen führen, bin aber strikter Gegner derselben. Sie führen immer nur zu weiterer Gewalt und können Unglück über die Menschen bringen.

Gruss

Iru

fühle ich mich als frau verständlicherweise relativ unsicher.

Da musste ich schon ein bisschen schmunzeln; was ist denn das bitte für eine Formulierung? Seine eigene Ansicht sofort als „verständlich“ darzutun, ist jedenfalls stilistisch ja etwas fragwürdig.

Abgesehen davon wüsste ich nicht, wieso ich da gerade bei Frauen „Verständnis“ haben soll. Männer werden eindeutig häufiger Opfer von Gewaltstraftaten; statistisch nachgewiesen und wohl unbestritten. Und die Vergewaltigung, an die du vielleicht denkst, bei der ein wildfremder Mann die Frau ins Gebüsch zieht, ist die absolute Ausnahme (Vergewaltigung: meistens durch eine Person, welche das Opfer kennt). Natürlich *kann* das passieren, wie ja auch so manches anderes passieren kann. Aber ob die Republik deswegen aufrüsten sollte…?

Über den Sinn und Unsinn von Waffen solltest du im Übrigen noch mal nachdenken. „Der Schuss kann nach hinten losgehen“, denn ggü. einem bewaffneten Opfer besteht eine viel geringere Hemmschwelle für den Täter, selbst Waffengewalt anzuwenden. Darauf ist der Täter dann ja sogar „angewiesen“.

Levay

In der gewöhnlichen Raub- und Vergewaltigungssituation doch kein Problem :wink:

Ich fand den Rat auch sehr fragwürdig. Polizisten im Streifendienst jedenfalls führen Gas mit sich. Ich habe mal einen Polizisten darüber ausgefragt, und der hat damit wohl gute Erfahrungen gemacht.

Levay

Sinn von Waffenscheinen
Nachdem ich alle Antworten gelesen habe, drängt sich folgende Frage auf:

Warum gibt es für bestimmte „gefährdete Personen“ Waffenscheine, wenn doch Schußwaffen so viele Nachteile und so geringen Nutzen für den Träger aufweisen?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo,

Warum gibt es für bestimmte „gefährdete Personen“
Waffenscheine, wenn doch Schußwaffen so viele Nachteile und so
geringen Nutzen für den Träger aufweisen?

Weil die Nachteile (niedrige Hemmschwelle etc.) bei den vermuteten Schädlingen dieser gefährdeten Gruppe vielleicht nicht zu erwarten sind?
Gruß
loderunner

Hi,

wie definier sich denn die Gruppe der „gefährdeten Personen“?
Kinder unter 12 gehören anscheinend nicht dazu, Behinderte auch nicht, also wer dann?

Grüße,
JPL

wie definier sich denn die Gruppe der „gefährdeten Personen“?
Kinder unter 12 gehören anscheinend nicht dazu, Behinderte
auch nicht, also wer dann?

Das ist für die Beantwortung meiner Frage nicht von Belang. Wie du wissen wirst, ist es eine Tatsache, daß für bestimmte Personengruppen Waffenscheine ausgestellt werden, für die z. B. wegen besonderer Gefährdung ein berechtigter Bedarf angenommen wird.
Daraus aber kann man schließen, daß rein von der Sache, ungeachtet der Gesetzlage, eine Schußwaffe zur Verteidigung eben doch besser sein muß als irgendwelche Markierfarben.

Grüße
Ostlandreiter

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Hallo,

Daraus aber kann man schließen, daß rein von der Sache,
ungeachtet der Gesetzlage, eine Schußwaffe zur Verteidigung
eben doch besser sein muß als irgendwelche Markierfarben.

Daraus, dass einige Staaten Atomwaffen besitzen, kann man auch schließen, dass die Dinger rein von der Sache her zur Verteidigung eben doch besser geeignet sein müssen als Handfeuerwaffen.

Du siehst, dass diese Schlussfolgerung Unsinn ist. Man kann niemals eine Waffe beurteilen, wenn man die genaue Anwendung nicht berücksichtigt. Und dazu gehört immer auch eine Einschätzung des Gegners und der Zweck.
Gruß
loderunner

Hallo

unsere Gesetzgebung zielt darauf hin, möglichst wenig Schusswaffen in Privathand zu haben. Die Ausstellung von Waffenscheinen ist auf Einzelfälle beschränkt, meist auf Personen, die sich beruflich in gefährdeten Bereichen bewegen, sei es Geldtransport,Wachdienste usw.
Zum eigenen persönlichen Schutz wird nur bei ganz besonderer Gefährdungslage eine Erlaubnis erteilt. Wenn sich die Gefährdung auf andere Weise umgehen ließe, würde der Waffenschein nicht ausgestellt.
Jagdscheininhaber bedürfen keines Waffenscheins, wenn es sich um Jagdwaffen handelt und diese zur Jagdausübung mitgeführt werden.
Im Übrigen: Der Transport einer Waffe von einem waffenscheinfreien Ort zum anderen waffenscheinfreien Ort ist kein Führen i.S. des WaffG, wenn die Waffe nicht geladen und nicht zugeriffsbereit ist.

Gruss

Iru

Hallo,

Daraus aber kann man schließen, daß rein von der Sache,
ungeachtet der Gesetzlage, eine Schußwaffe zur Verteidigung
eben doch besser sein muß als irgendwelche Markierfarben.

Daraus, dass einige Staaten Atomwaffen besitzen, kann man auch
schließen, dass die Dinger rein von der Sache her zur
Verteidigung eben doch besser geeignet sein müssen als
Handfeuerwaffen.

Sind sie ja auch. Wie wir etwa seit vielen Jahren beobachten können, wagt sich die U.S.A. nicht an Staaten, die Atomwaffen besitzen.

Du siehst, dass diese Schlussfolgerung Unsinn ist. Man kann
niemals eine Waffe beurteilen, wenn man die genaue Anwendung
nicht berücksichtigt. Und dazu gehört immer auch eine
Einschätzung des Gegners und der Zweck.

Es bleibt die Frage, inwiefern sich der Zweck einer Waffe für einen Richter oder STaatsanwalt von dem für z. B. die Fragestellerin unterscheidet. Bis jetzt habe ich noch den Eindruck, daß es in beiden Fällen der Schutz der eigenen Person sei.

Grüße
Ostlandreiter